Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Geldstrafe<br />
Freiheitsstrafe mit<br />
Bewährung<br />
Freiheitsstrafe ohne<br />
Bewährung<br />
Maßregel<br />
Verwarnung<br />
Freispruch<br />
Jugendstrafe mit<br />
Bewährung<br />
sonstige Zuchtmittel<br />
Erziehungsmaßregeln<br />
Jugendstrafe ohne<br />
Bewährung<br />
Jugendarrest<br />
anderes<br />
Freispruch<br />
wurden (31 Nennungen; 17,0 %) 62 oder kamen in Jugendarrest (15). Zu anderen Strafen wie<br />
beispielsweise Führerscheinentzug wurden drei jugendliche Täter verurteilt. In keinem der<br />
Fälle lautete das Urteil auf Freispruch.<br />
Abbildung 5.46: Verhängte Strafen nach Allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
240<br />
149<br />
75<br />
17 7 2<br />
63<br />
35 35 31<br />
15 3 0<br />
Allgemeines Strafrecht (490 Nennungen)<br />
Jugenstrafrecht (182 Nennungen)<br />
Ebenfalls <strong>von</strong> Interesse ist, ob sich Unterschiede hinsichtlich der verhängten Sanktion je nach<br />
Tätergruppen ergeben. Ein Vergleich nach dem Geschlecht des Täters ist an dieser Stelle aufgrund<br />
der niedrigen Fallzahlen verurteilter weiblicher Täter nicht sinnvoll. Hinsichtlich der<br />
Herkunft der Täter erlauben die Fallzahlen zumindest einen Vergleich deutscher und nichtdeutscher<br />
Täter, wobei auch hier die geringen Fallzahlen zu beachten sind. Wie Tabelle 5.22<br />
zu entnehmen ist, wurden Täter deutscher Herkunft in über der Hälfte aller Fälle zu <strong>einer</strong><br />
Geldstrafe verurteilt (54,4 %), während dies nur auf 44,0 % der nichtdeutschen Täter zutrifft.<br />
Hingegen lautete das Urteil bei Nichtdeutschen häufiger auf Freiheitsstrafe mit Bewährung<br />
(34,5 %; vs. deutsche Täter: 26,3 %). Bezüglich der anderen Verfahrensausgänge ergeben<br />
sich bis auf Verwarnungen, welche bei nichtdeutschen Tätern (1,8 %) mehr <strong>als</strong> doppelt so<br />
häufig ausgesprochen wurden wie bei deutschen Angreifern (0,7 %), keine bedeutsamen Unterschiede.<br />
Bei den Urteilen nach Jugendstrafrecht lässt sich feststellen, dass Täter deutscher Herkunft<br />
häufiger zu <strong>einer</strong> Jugendstrafe mit Bewährung (38,6 %) oder sonstigen Zuchtmitteln wie<br />
bspw. Verwarnung, Schadenswiedergutmachung oder Geld- bzw. Arbeitsauflagen (22,9 %)<br />
verurteilt wurden <strong>als</strong> Täter nichtdeutscher Herkunft (27,8 % bzw. 16,5 %). Im Gegensatz dazu<br />
spielen Erziehungsmaßregeln mit 27,8 % bei nichtdeutschen Tätern eine größere Rolle (deutsche<br />
Täter: 12,0 %).<br />
62 Bei 48,4 % der Jugendstrafen ohne Bewährung mussten die Täter maximal zwei Jahre ins Gefängnis; 19,3 %<br />
mehr <strong>als</strong> zwei bis maximal zehn Jahre (32,3 % „weiß nicht“).<br />
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