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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Geldstrafe<br />

Freiheitsstrafe mit<br />

Bewährung<br />

Freiheitsstrafe ohne<br />

Bewährung<br />

Maßregel<br />

Verwarnung<br />

Freispruch<br />

Jugendstrafe mit<br />

Bewährung<br />

sonstige Zuchtmittel<br />

Erziehungsmaßregeln<br />

Jugendstrafe ohne<br />

Bewährung<br />

Jugendarrest<br />

anderes<br />

Freispruch<br />

wurden (31 Nennungen; 17,0 %) 62 oder kamen in Jugendarrest (15). Zu anderen Strafen wie<br />

beispielsweise Führerscheinentzug wurden drei jugendliche Täter verurteilt. In keinem der<br />

Fälle lautete das Urteil auf Freispruch.<br />

Abbildung 5.46: Verhängte Strafen nach Allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

240<br />

149<br />

75<br />

17 7 2<br />

63<br />

35 35 31<br />

15 3 0<br />

Allgemeines Strafrecht (490 Nennungen)<br />

Jugenstrafrecht (182 Nennungen)<br />

Ebenfalls <strong>von</strong> Interesse ist, ob sich Unterschiede hinsichtlich der verhängten Sanktion je nach<br />

Tätergruppen ergeben. Ein Vergleich nach dem Geschlecht des Täters ist an dieser Stelle aufgrund<br />

der niedrigen Fallzahlen verurteilter weiblicher Täter nicht sinnvoll. Hinsichtlich der<br />

Herkunft der Täter erlauben die Fallzahlen zumindest einen Vergleich deutscher und nichtdeutscher<br />

Täter, wobei auch hier die geringen Fallzahlen zu beachten sind. Wie Tabelle 5.22<br />

zu entnehmen ist, wurden Täter deutscher Herkunft in über der Hälfte aller Fälle zu <strong>einer</strong><br />

Geldstrafe verurteilt (54,4 %), während dies nur auf 44,0 % der nichtdeutschen Täter zutrifft.<br />

Hingegen lautete das Urteil bei Nichtdeutschen häufiger auf Freiheitsstrafe mit Bewährung<br />

(34,5 %; vs. deutsche Täter: 26,3 %). Bezüglich der anderen Verfahrensausgänge ergeben<br />

sich bis auf Verwarnungen, welche bei nichtdeutschen Tätern (1,8 %) mehr <strong>als</strong> doppelt so<br />

häufig ausgesprochen wurden wie bei deutschen Angreifern (0,7 %), keine bedeutsamen Unterschiede.<br />

Bei den Urteilen nach Jugendstrafrecht lässt sich feststellen, dass Täter deutscher Herkunft<br />

häufiger zu <strong>einer</strong> Jugendstrafe mit Bewährung (38,6 %) oder sonstigen Zuchtmitteln wie<br />

bspw. Verwarnung, Schadenswiedergutmachung oder Geld- bzw. Arbeitsauflagen (22,9 %)<br />

verurteilt wurden <strong>als</strong> Täter nichtdeutscher Herkunft (27,8 % bzw. 16,5 %). Im Gegensatz dazu<br />

spielen Erziehungsmaßregeln mit 27,8 % bei nichtdeutschen Tätern eine größere Rolle (deutsche<br />

Täter: 12,0 %).<br />

62 Bei 48,4 % der Jugendstrafen ohne Bewährung mussten die Täter maximal zwei Jahre ins Gefängnis; 19,3 %<br />

mehr <strong>als</strong> zwei bis maximal zehn Jahre (32,3 % „weiß nicht“).<br />

116

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