Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Da die Schwere des Übergriffs mit dem Vorliegen <strong>einer</strong> posttraumatischen Belastungsstörung<br />
in Zusammenhang steht, wurden die Auswertungen zudem auf solche Übergriffe beschränkt,<br />
die zu mindestens siebentägiger Dienstunfähigkeit geführt haben. Das Ergebnis wird in der<br />
rechten Hälfte <strong>von</strong> Abbildung 5.41 dargestellt. Die Relevanz <strong>von</strong> Disziplinarverfahren für die<br />
psychische Belastung der Beamten infolge des Übergriffs tritt dabei sogar noch deutlicher<br />
zutage (9,9 zu 29,2 %). Damit kann <strong>als</strong> belegt gelten, dass rechtliche Konsequenzen den viktimisierten<br />
Beamten vor besondere Herausforderungen stellen. Dies bedeutet nicht, dass auf<br />
solche Konsequenzen zu verzichten ist. Die <strong>Ergebnisse</strong> verdeutlichen vielmehr, dass Beamte,<br />
die solchen Konsequenzen ausgesetzt sind, einen verstärkten Betreuungsbedarf haben, damit<br />
keine dauerhaften Probleme hinsichtlich der Dienstfähigkeit der Beamten entstehen.<br />
Die Häufigkeit verschiedener rechtlicher Konsequenzen, die aktuell aus Übergriffen auf <strong>Polizeibeamte</strong><br />
resultieren, lässt sich mit der Häufigkeit aus der Befragung des Jahres 2000 vergleichen.<br />
Demnach wird heute vor allem häufiger eine Beschwerde gegen den betroffenen<br />
Beamten geführt (12,8 %) <strong>als</strong> dies früher der Fall war (7,9 %). In geringerem Maße trifft diese<br />
Veränderung auch auf Ermittlungs- und Disziplinarverfahren zu. Da sich im Vergleich der<br />
Jahre 2005 und 2009 ebenfalls ein leichter Anstieg der Konsequenzen gezeigt hat, ist da<strong>von</strong><br />
auszugehen, dass <strong>Polizeibeamte</strong>, die selbst <strong>Opfer</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen geworden sind, heute<br />
stärker <strong>als</strong> früher damit rechnen müssen, dass sie mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert<br />
werden. Offen bleibt, inwieweit diese Entwicklung darauf zurückzuführen ist, dass sich<br />
Bürger im Anschluss an <strong>Gewalt</strong>konflikte heute häufiger mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu<br />
setzen (Anstieg der Anzeigebereitschaft) oder ob das Verhalten <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n heute<br />
tatsächlich häufiger Anlass für eine rechtliche Auseinandersetzung gibt.<br />
Berufliche Konsequenzen<br />
Die Bandbreite an beruflichen Veränderungen, die nach einem Übergriff eintreten können, ist<br />
recht breit. Erhoben wurden im Rahmen der Befragung allerdings nur zwei berufliche Konsequenzen:<br />
Erstens, ob der Beamte infolge des Übergriffs dauerhaft außendienstunfähig geworden<br />
ist und zweitens, ob der Beamte infolge des <strong>Gewalt</strong>übergriffs anders verwendet worden<br />
ist. Beide Ereignisse stellen eine Seltenheit dar: So sind nur 3,2 % der viktimisierten Beamten<br />
dauerhaft außendienstunfähig geworden (71 Personen), bei 4,4 % hat es eine Veränderung der<br />
Verwendung gegeben (96 Personen). Die Überschneidung zwischen beiden Ereignissen ist<br />
recht gering: Nur 22 Personen gaben an, dass sie dauerhaft außendienstunfähig und anders<br />
verwendet worden sind.<br />
Beide beruflichen Konsequenzen sind unabhängig <strong>von</strong> der Situation, in der der Übergriff erfolgt<br />
ist. Dasselbe gilt für das Geschlecht, das Alter zum Zeitpunkt des Übergriffs sowie die<br />
Dienstgruppenzugehörigkeit zum Zeitpunkt des Übergriffs; d.h. weibliche Beamte werden<br />
nicht seltener oder häufiger außendienstunfähig bzw. anders verwendet <strong>als</strong> männliche Beamte,<br />
ältere nicht seltener oder häufiger <strong>als</strong> jüngere Beamte usw. Erneut zeigt sich aber, dass<br />
Verletzungen im Nacken-, H<strong>als</strong>-, Schulter- und Rückenbereich häufiger zu entsprechenden<br />
beruflichen Folgen führen. Darüber hinaus gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, außendienstunfähig<br />
zu werden bzw. <strong>einer</strong> anderen Verwendung zugeführt zu werden mit der Dauer der<br />
Dienstunfähigkeit steigt. Beamte, die ein bis zwei Tage dienstunfähig waren, sind zu 0,8 %<br />
außendienstunfähig, Beamte, die mindestens sieben Tage dienstunfähig waren, zu 6,3 %.<br />
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