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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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ne familiären Hintergrund (<strong>von</strong> 9,4 auf 12,9 %) zu verzeichnen. Beachtung verdient besonders<br />

die Verdoppelung der Einsätze bei häuslicher <strong>Gewalt</strong>. Zu berücksichtigen ist dabei, dass<br />

sich auch im Verlauf der fünf Jahre <strong>von</strong> 2005 zu 2009 eine Zunahme in dieser Kategorie konstatieren<br />

ließ. Eine mögliche Erklärung dafür liefert das 2002 in Kraft getretenen <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz,<br />

welches eine wirksamere <strong>Opfer</strong>hilfe bei innerfamiliären Streitigkeiten (z.B.<br />

Platzverweis) erlaubt, zugleich aber auch zur Folge hat, dass sich die Anzahl der Einsätze in<br />

diesem Bereich erhöht.<br />

5.2. Beschreibung <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen mit mindestens eintägiger Dienstunfähigkeit<br />

Um jene Befragten zu identifizieren, die <strong>Gewalt</strong>übergriffe mit Dienstunfähigkeit erlebt haben,<br />

wurden allen befragten <strong>Polizeibeamte</strong>n zwei Fragen präsentiert. Die erste Frage hatte folgenden<br />

Wortlaut: „Haben Sie im Zeitraum vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2009 im Rahmen Ihrer<br />

Dienstausübung <strong>als</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>r mindestens einen <strong>Gewalt</strong>übergriff erlebt (ohne Auslandeinsätze)?“.<br />

Die zweite Frage lautete: „Hatte <strong>einer</strong> dieser <strong>Gewalt</strong>übergriffe zur Folge, dass Sie<br />

mindestens einen Tag dienstunfähig waren?“ Wenn ein Beamter beide Fragen mit „ja“ beantwortete,<br />

wurde er gebeten, folgende Informationen zu allen im genannten Zeitraum erlebten<br />

Übergriffe mit nachfolgender Dienstunfähigkeit zu berichten: Übergriffsjahr und –monat,<br />

Einsatzsituation, Art und Weise des Übergriffs, Dauer der Dienstunfähigkeit. Dabei wurde die<br />

Möglichkeit eingeräumt, bis zu zehn Übergriffe zu berichten. Von den 2.693 Beamten mit<br />

Übergriff mit nachfolgender Dienstunfähigkeit haben insgesamt zwei Beamte tatsächlich zehn<br />

Übergriffe angegeben. Der größte Anteil der Beamten hat einen Übergriff bzw. zwei Übergriffe<br />

erlebt (1.900 bzw. 596 Beamte). Bei jenen Beamten, die mindestens zwei Übergriffe<br />

erlebt haben (793), erfolgte nach Berichten der genannten Informationen eine Auswahl eines<br />

Übergriffs, zu dem im Anschluss sehr detaillierte Fragen gestellt wurden; bei Befragten mit<br />

nur einem erlebten Übergriff wurden diese Fragen zu diesem Übergriff gestellt. Die Auswahl<br />

bei mehreren Übergriffen richtete sich zuerst nach der Schwere, gemessen anhand der Dienstunfähigkeitsdauer:<br />

Wurden zwei Übergriffe berichtet, bei dem <strong>einer</strong> der beiden Übergriffe<br />

eine längere Dienstunfähigkeitsdauer zur Folge hatte, dann sollte beim Beantworten der Detailfragen<br />

auf den Übergriff mit längerer Dauer Bezug genommen werden. In dem Fall, in<br />

dem mehrere Übergriffe mit gleich langer Dienstunfähigkeitsdauer berichtet wurden, erfolgte<br />

die Auswahl des am kürzesten zurückliegenden Übergriffs. Da das Kriterium der Schwere der<br />

Tat für die Auswahl des detailliert zu berichtenden Übergriffs zentral war, stellen die Befunde<br />

letztlich kein repräsentatives Bild zu allen <strong>Gewalt</strong>vorfällen dar, die zu <strong>einer</strong> Dienstunfähigkeit<br />

geführt haben. Die schweren Fälle sind in den Auswertungen etwas überrepräsentiert.<br />

5.2.1. Einsatzsituation, Art und Weise des Übergriffs und Dienstunfähigkeitsdauer<br />

Von den 2.693 <strong>Polizeibeamte</strong>n wurden 3.821 <strong>Gewalt</strong>übergriffe berichtet. Aus diesen Übergriffen<br />

wurden letztlich 2.603 Übergriffe (gleichzeitig Beamte) ausgewählt, für die detaillierte<br />

Angaben gemacht werden sollten. Die Differenz <strong>von</strong> 90 Beamten erklärt sich dadurch, dass<br />

diese Befragten zwar Angaben zu erlebten Übergriffen gemacht haben, beim Übergang zum<br />

Detailfragebogen die Befragung aber abgebrochen haben. Für einen Großteil der in diesem<br />

Kapitel präsentierten Auswertungen liegen insofern nur Angaben <strong>von</strong> 2.603 Beamten zu<br />

ebenso vielen Übergriffen vor.<br />

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