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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Tabelle 5.20: Inanspruchnahme eines Kriseninterventionsdienstes (KID)/ <strong>einer</strong> polizeiinternen Beratungsstelle<br />

bzw. <strong>einer</strong> Therapie/ eines Seelsorgers (in %)<br />

Kriseninterventionsdienst/<br />

Therapie/ Seelsorger<br />

polizeiinterne Beratungsstelle<br />

ja<br />

nein<br />

da<strong>von</strong>:<br />

kein<br />

Bedarf<br />

ja<br />

nein<br />

da<strong>von</strong>:<br />

kein<br />

Bedarf<br />

gesamt 5,3 94,7 76,9 3,9 96,1 84,7<br />

Dienstunfähigkeitsdauer<br />

Geschlecht<br />

Alter<br />

1-2 Tage 2,9 97,1 80,1 1,8 98,2 86,5<br />

3-6 Tage 4,2 95,8 78,5 2,0 98,0 86,0<br />

mind. 7 Tage 8,2 91,8 72,6 7,1 92,9 82,0<br />

da<strong>von</strong>: über 2 Monate 18,5 81,5 68,6 20,0 80,0 83,2<br />

männlich 5,1 94,9 76,9 3,6 96,4 84,5<br />

weiblich 6,0 94,0 78,1 5,2 94,8 86,7<br />

unter 30 J. 7,6 92,4 82,2 2,3 97,7 89,7<br />

30 bis unter 50 J. 4,6 95,4 75,9 4,4 95,6 83,7<br />

50 J. und älter 4,9 95,1 76,4 2,7 97,3 83,5<br />

fett: signifikant bei p < .05<br />

Alle Befragten, die nicht auf die genannten Hilfen zurückgegriffen haben, wurden nach dem<br />

Grund dafür gefragt. Dabei konnten sie unter verschiedenen vorgegebenen Antwortoptionen<br />

auswählen oder eigene Angaben machen. Die Auswertungen hierzu ergeben, dass die Mehrheit<br />

der Beamten der Ansicht war, dass die Hilfe durch den Kriseninterventionsdienst (76,9<br />

%) bzw. durch eine Therapie (84,7 %) ihrer Meinung nach nicht nötig gewesen ist, es <strong>als</strong>o<br />

keinen Bedarf gab. 57 Dabei ergeben sich folgende Unterschiede: Befragte, die über zwei Monate<br />

dienstunfähig geworden sind, gaben seltener an, dass sie keinen Bedarf für einen Kriseninterventionsdienst<br />

(68,6 %) bzw. eine Therapie (83,2 %) hatten. Und jüngere Beamte (unter<br />

30 Jahre) geben häufiger an, dass keine Notwendigkeit bestand, eine solche Stelle aufzusuchen.<br />

Geschlechtsunterschiede sind diesbezüglich nicht auszumachen.<br />

5.2.5.2. Folgen für die Täter<br />

Unmittelbare Folgen<br />

Mindestens zwei Bereiche der unmittelbaren Folgen für den Täter sind zu unterscheiden: erstens,<br />

ob er festgenommen werden konnte oder nicht; zweitens, ob er selbst zu Schaden kam<br />

oder nicht. In Abbildung 5.44 ist dargestellt, wie häufig diese beiden Folgen <strong>von</strong> den Beamten<br />

berichtet worden sind, wobei sich auf die Darstellung der gültigen Antworten beschränkt<br />

wird.<br />

In 80,9 % der Übergriffe konnte der Täter unmittelbar nach dem Übergriff festgenommen<br />

werden, wobei je nach Situation deutliche Unterschiede festzustellen sind. Während der Anteil<br />

bei Festnahmen/Überprüfungen Verdächtiger (86,7 %), (versuchten) Straftaten (86,0 %)<br />

sowie innerfamiliären und nicht-familiären Streitigkeiten (jeweils 87,8 %) etwas erhöht ist,<br />

liegt er bei Demonstrationen (46,2 %) und bei Veranstaltungen (68,4 %) deutlich unter dem<br />

57 Weitere Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme des Kriseninterventionsdienstes waren, dass eine solche Stelle<br />

nicht bekannt war (13,8 %) bzw. dass es im Kollegenkreis nicht erwünscht war (3,2 %), sich an diese Stelle zu<br />

wenden. Für die Therapie ergeben sich folgende Gründe: nicht bekannt (4,1 %), keine Möglichkeit vor Ort (3,4<br />

%), im Kollegenkreis nicht erwünscht (1,8 %).<br />

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