Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Nichtopfer<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(unter 7 Tage)<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(mind. 7 Tage)<br />
Nichtopfer<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(unter 7 Tage)<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(mind. 7 Tage)<br />
Nichtopfer<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(unter 7 Tage)<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(mind. 7 Tage)<br />
Nichtopfer<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(unter 7 Tage)<br />
<strong>Opfer</strong> mit<br />
Dienstunfähigkeit<br />
(mind. 7 Tage)<br />
In Abbildung 5.40 ist dargestellt, wie das Selbstbild mit dem <strong>Opfer</strong>status variiert, wobei zwei<br />
eher positive und zwei eher negative Einschätzungen ausgewählt wurden. Beamte, die Übergriffe<br />
mit Dienstunfähigkeit erlebt haben, sind signifikant seltener der Meinung, dass sie Gesetzeshüter<br />
bzw. Freunde und Helfer wären. Demgegenüber betrachten sie sich weit häufiger<br />
<strong>als</strong> Prügelknaben verfehlter Politik und Müllmänner <strong>einer</strong> kranken Gesellschaft. 53 Es ist da<strong>von</strong><br />
auszugehen, dass diese Selbsteinschätzungen eine Auswirkung auf das berufliche<br />
Commitment haben. Eine Distanzierung vom Arbeitsalltag, die ihren Ausgangspunkt u.a. in<br />
der erfahrenen Viktimisierung hat, kann eine mögliche Folge sein.<br />
Abbildung 5.40: Bild der Polizisten in der heutigen Gesellschaft nach <strong>Opfer</strong>status (in %)<br />
100,0<br />
80,0<br />
60,0<br />
40,0<br />
20,0<br />
0,0<br />
90,9<br />
83,6 83,9<br />
69,2<br />
62,6 61,3<br />
73,3<br />
87,7 89,5<br />
57,1<br />
75,0 78,3<br />
Gesetzeshüter Freunde und Helfer Prügelknaben verfehlter<br />
Politik<br />
Müllmänner <strong>einer</strong> kranken<br />
Gesellschaft<br />
Rechtliche Konsequenzen<br />
Ein Übergriff auf <strong>Polizeibeamte</strong> kann rechtliche Konsequenzen für den angegriffenen Beamten<br />
haben der sich gegebenenfalls für sein Handeln verantworten muss. Dies kann auf unterschiedliche<br />
Art und Weise geschehen. Im Fragebogen der <strong>Opfer</strong> mit nachfolgender Dienstunfähigkeit<br />
wurde erhoben, ob gegen sie a) Beschwerde geführt wurde, b) ein Disziplinarverfahren<br />
geführt wurde, c) Strafanzeige erstattet wurde, d) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet<br />
wurde oder e) Anklage erhoben wurde. Tabelle 5.19 stellt dar, wie häufig diese verschiedenen<br />
Konsequenzen eingetreten sind.<br />
Grundsätzlich gilt, dass nur ein kl<strong>einer</strong> Teil der Beamten <strong>von</strong> diesen Konsequenzen berichtet.<br />
Gegen etwa jeden achten Beamten wurde eine Beschwerde geführt (12,6 %) und/oder eine<br />
Strafanzeige erstattet (12,0 %). Des Weiteren erfolgte in 10,1 % der Fälle ein Ermittlungsverfahren.<br />
Disziplinarverfahren und die Erhebung <strong>einer</strong> Anklage sind sehr seltene Ereignisse (3,3<br />
bzw. 1,3 %). Anzumerken ist, dass jedenfalls in dem Untersuchungszeitraum keine der Anklagen<br />
zu <strong>einer</strong> Verurteilung des betroffenen Beamten geführt hat. Dies könnte auch dadurch<br />
bedingt sein, dass wir durch die Methode der Online-Befragung, welche über das Intranet der<br />
Polizei der zehn Länder erfolgte, keine Personen erreichen konnten, die aufgrund <strong>einer</strong> Verurteilung<br />
aus dem Polizeidienst ausgeschieden sind.<br />
53 Hinsichtlich der beiden negativ geprägten Sichtweisen ergeben sich Geschlechts- und Altersunterschiede.<br />
Männliche Beamte betrachten sich häufiger <strong>als</strong> Prügelknaben <strong>als</strong> weibliche Beamte (82,2 zu 75,7 %); gleiches<br />
gilt für die „Müllmänner“ (67,2 %, weiblich: 61,3 %). Zudem lassen sich höhere Zustimmungs-Anteile bei älteren<br />
Beamten feststellen (Prügelknabe: ab 50 Jahren: 85,5 %; Müllmänner: 70,2 %).<br />
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