Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Alkoholeinfluss (2.120)<br />
Betäubungsmittel (1.542)<br />
psychische Erkankung (1.618)<br />
drohte mit Krankheit (2.120)<br />
polizeibekannt (2.116)<br />
laufendes Verfahren (1.664)<br />
dienstlich bekannt (2.295)<br />
auf Bewährung (1.803)<br />
(Haftbbefehl) gesucht (2.044)<br />
gesamt: in Erscheinung getreten (2.380)<br />
andere Waffen (2.087)<br />
Messer (2.138)<br />
Schusswaffe ( 2.178)<br />
gesamt: Täter bewaffnet (2.273)<br />
Scherben genannt (22,3 %). Etwas seltener war der Angreifer mit Wurfgeschossen wie bspw.<br />
Steinen bewaffnet (17,2 %). Bei 37,7 % der Angaben konnte keine Oberkategorie gebildet<br />
werden, da die genannten Gegenstände zu unterschiedlich waren (z.B. Eisenstange, Axt,<br />
Pfanne, Zaunlatten).<br />
Beschränken wir die Auswertungen auf gültige Angaben (ohne „weiß nicht“ und fehlende<br />
Werte), dann ergeben sich zum Teil deutliche Veränderungen in den prozentualen Anteilen,<br />
wie der nachfolgenden Abbildung 5.19 zu entnehmen ist. Der Anteil an ja-Antworten steigt,<br />
wie zu erwarten ist, durchweg an. Besonders deutliche Veränderungen finden sich bei jenen<br />
Kategorien mit hohem Anteil an „weiß nicht“ Antworten bzw. fehlenden Werten (z.B. laufendes<br />
Verfahren, ansteckende Erkrankung). Eine zusätzliche Besonderheit in Abbildung 5.19<br />
ist, dass neben den Einzelkategorien auch Indizes ausgewiesen werden. Der Index „polizeilich<br />
in Erscheinung getreten“ fasst die Antworten zusammen, die sich darauf beziehen, ob ein Täter<br />
polizeibekannt, vorbestraft usw. war. Der Index „Täter bewaffnet“ bezieht sich auf die drei<br />
Fragen zur Bewaffnung. Bei jedem Index wurde der Maximalwert der Einzelantworten kodiert;<br />
d.h. wenn ein Beamter angegeben hat, dass ein Täter eine Schusswaffe bei sich trug, zu<br />
den anderen Waffen aber keine Angabe gemacht hat, geht die Angabe zur Schusswaffe in den<br />
Index ein.<br />
Abbildung 5.19: Verfügbare täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs – nur Befragte<br />
mit gültigen Angaben (in %, in Klammern: Anzahl Fälle)<br />
80,0<br />
70,0<br />
60,0<br />
50,0<br />
71,7<br />
65,8<br />
64,8<br />
40,0<br />
30,0<br />
20,0<br />
10,0<br />
32,4<br />
13,0<br />
5,2<br />
31,7<br />
22,5<br />
9,3<br />
4,6<br />
13,1 11,4<br />
3,4<br />
22,0<br />
0,0<br />
Die Auswertungen belegen, dass der Konsum <strong>von</strong> Alkohol das verbreitetste Tätermerkmal<br />
darstellt: Den Beamten lag zum Zeitpunkt des Übergriffs in 71,7 % der Fälle die Information<br />
vor, dass der Täter unter Alkoholeinfluss steht. In 64,8 % der Fälle handelte es sich um Übergriffe<br />
<strong>von</strong> Tätern, die in irgend<strong>einer</strong> Weise bereits polizeibekannt waren. 32 Zudem waren insgesamt<br />
22,0 % der Täter bewaffnet.<br />
32 Dass der Anteil an ja-Antworten dieses Indexes mit 64,8 % etwas geringer ausfällt <strong>als</strong> der Anteil eines darin<br />
beinhalteten Items (65,8 % bei polizeibekannt), ist darauf zurückzuführen, dass sich die Einzelantworten im<br />
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