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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Alkoholeinfluss (2.120)<br />

Betäubungsmittel (1.542)<br />

psychische Erkankung (1.618)<br />

drohte mit Krankheit (2.120)<br />

polizeibekannt (2.116)<br />

laufendes Verfahren (1.664)<br />

dienstlich bekannt (2.295)<br />

auf Bewährung (1.803)<br />

(Haftbbefehl) gesucht (2.044)<br />

gesamt: in Erscheinung getreten (2.380)<br />

andere Waffen (2.087)<br />

Messer (2.138)<br />

Schusswaffe ( 2.178)<br />

gesamt: Täter bewaffnet (2.273)<br />

Scherben genannt (22,3 %). Etwas seltener war der Angreifer mit Wurfgeschossen wie bspw.<br />

Steinen bewaffnet (17,2 %). Bei 37,7 % der Angaben konnte keine Oberkategorie gebildet<br />

werden, da die genannten Gegenstände zu unterschiedlich waren (z.B. Eisenstange, Axt,<br />

Pfanne, Zaunlatten).<br />

Beschränken wir die Auswertungen auf gültige Angaben (ohne „weiß nicht“ und fehlende<br />

Werte), dann ergeben sich zum Teil deutliche Veränderungen in den prozentualen Anteilen,<br />

wie der nachfolgenden Abbildung 5.19 zu entnehmen ist. Der Anteil an ja-Antworten steigt,<br />

wie zu erwarten ist, durchweg an. Besonders deutliche Veränderungen finden sich bei jenen<br />

Kategorien mit hohem Anteil an „weiß nicht“ Antworten bzw. fehlenden Werten (z.B. laufendes<br />

Verfahren, ansteckende Erkrankung). Eine zusätzliche Besonderheit in Abbildung 5.19<br />

ist, dass neben den Einzelkategorien auch Indizes ausgewiesen werden. Der Index „polizeilich<br />

in Erscheinung getreten“ fasst die Antworten zusammen, die sich darauf beziehen, ob ein Täter<br />

polizeibekannt, vorbestraft usw. war. Der Index „Täter bewaffnet“ bezieht sich auf die drei<br />

Fragen zur Bewaffnung. Bei jedem Index wurde der Maximalwert der Einzelantworten kodiert;<br />

d.h. wenn ein Beamter angegeben hat, dass ein Täter eine Schusswaffe bei sich trug, zu<br />

den anderen Waffen aber keine Angabe gemacht hat, geht die Angabe zur Schusswaffe in den<br />

Index ein.<br />

Abbildung 5.19: Verfügbare täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs – nur Befragte<br />

mit gültigen Angaben (in %, in Klammern: Anzahl Fälle)<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

71,7<br />

65,8<br />

64,8<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

32,4<br />

13,0<br />

5,2<br />

31,7<br />

22,5<br />

9,3<br />

4,6<br />

13,1 11,4<br />

3,4<br />

22,0<br />

0,0<br />

Die Auswertungen belegen, dass der Konsum <strong>von</strong> Alkohol das verbreitetste Tätermerkmal<br />

darstellt: Den Beamten lag zum Zeitpunkt des Übergriffs in 71,7 % der Fälle die Information<br />

vor, dass der Täter unter Alkoholeinfluss steht. In 64,8 % der Fälle handelte es sich um Übergriffe<br />

<strong>von</strong> Tätern, die in irgend<strong>einer</strong> Weise bereits polizeibekannt waren. 32 Zudem waren insgesamt<br />

22,0 % der Täter bewaffnet.<br />

32 Dass der Anteil an ja-Antworten dieses Indexes mit 64,8 % etwas geringer ausfällt <strong>als</strong> der Anteil eines darin<br />

beinhalteten Items (65,8 % bei polizeibekannt), ist darauf zurückzuführen, dass sich die Einzelantworten im<br />

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