Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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2. Auswertungen der Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik zu Widerstandsdelikten<br />
gegen die Staatsgewalt<br />
In Deutschland existieren keine öffentlichen Statistiken, die das Ausmaß <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen<br />
zum Nachteil <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n lückenlos ausweisen würden. Stattdessen muss für eine<br />
Beschreibung dieses Phänomens auf zwei Quellen zurückgegriffen werden, die beide verschiedene<br />
Nachteile haben. Erstens können Befragungen <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n zu ihren <strong>Gewalt</strong>erfahrungen<br />
genutzt werden und zweitens die in der Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik registrierten<br />
Fälle bzw. Tatverdächtigen <strong>von</strong> Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt<br />
(Schlüssel: 621000). Die <strong>Ergebnisse</strong> <strong>einer</strong> Befragung unter <strong>Polizeibeamte</strong>n stehen im Mittelpunkt<br />
der nachfolgenden Kapitel. Nachteilig an dieser Quelle ist u.a., dass es bislang keine<br />
regelmäßig wiederholten Befragungen gibt, so dass über die Entwicklung der <strong>Gewalt</strong> gegen<br />
<strong>Polizeibeamte</strong> wenig ausgesagt werden kann. Die hier vorgestellte Befragung versucht, dieses<br />
Desiderat teilweise zu beheben. Zugleich ist <strong>als</strong> ein Nachteil <strong>von</strong> Befragungsstudien anzusehen,<br />
dass sich immer nur ein Teil der anvisierten Teilnehmer daran beteiligt und dass sie bzgl.<br />
des Berichtens verschiedener <strong>Gewalt</strong>opfererfahrungen Interpretationsspielräume lassen. Ein<br />
Beamter stuft eine bestimmte Widerstandshandlung möglicherweise <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong>delikt ein und<br />
berichtet sie entsprechend in <strong>einer</strong> Befragung, ein anderer Beamter eventuell nicht. Eine lückenlose<br />
Bestandsaufnahme der <strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Polizeibeamte</strong> ermöglichen Befragungsstudien<br />
mithin nicht. Sie haben im Vergleich zur Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik aber einen entscheidenden<br />
Vorteil: Es können umfangreiche Daten zum <strong>Gewalt</strong>opfer, zu den Tätern und zu den<br />
situativen Umständen <strong>von</strong> Taten erhoben werden, so dass Erkenntnisse zu den Begleitumständen<br />
solcher Taten, z.T. auch zu ihren Ursachen bzw. Bedingungsfaktoren erarbeitet werden<br />
können. Die Polizeiliche Krimin<strong>als</strong>tatistik ist diesbezüglich im Nachteil, weil sie keine<br />
Detailinformationen zu den erfassten Widerstandshandlungen liefert. Stattdessen werden nur<br />
wenige Informationen zu den Tätern wie deren Geschlecht, Alter oder Alkoholisierung erfasst.<br />
Die Polizeiliche Krimin<strong>als</strong>tatistik weist darüber hinaus noch einen allgemeinen Nachteil sowie<br />
hinsichtlich der Erfassung <strong>von</strong> Widerstandsdelikten verschiedene spezifische Nachteile<br />
auf. Grundsätzlich gilt, dass in dieser Statistik nur jene Delikte registriert werden, die zur Anzeige<br />
kommen. Je nach Delikt gibt es damit ein mehr oder weniger großes Dunkelfeld nicht<br />
angezeigter Taten. Es kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass dieses Dunkelfeld bei Widerstandshandlungen<br />
geringer ausfällt <strong>als</strong> bei anderen Delikten, da die Geschädigten dieser<br />
Handlungen <strong>Polizeibeamte</strong> sind, die beruflich verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangte<br />
Straftaten zu verfolgen (und damit auch anzuzeigen). Gleichwohl wäre es unrealistisch, da<strong>von</strong><br />
auszugehen, dass jede Widerstandshandlung an einem <strong>Polizeibeamte</strong>n statistisch erfasst würde.<br />
Dies ist <strong>einer</strong>seits wiederum darauf zurückzuführen, dass selbst bei diesem Delikt Interpretationsspielräume<br />
vorhanden sind, einige Beamte ein und dieselbe Tat <strong>als</strong>o möglicherweise<br />
nicht <strong>als</strong> Widerstandsdelikt einzustufen, andere hingegen schon. Anderseits dürfte es auf Seiten<br />
der Beamten eine mehr oder weniger ausgeprägte Toleranz bis hin zur Gleichgültigkeit<br />
gegenüber diesem Delikt geben. Toleranz bedeutet, dass Beamte <strong>als</strong> Vertreter des <strong>Gewalt</strong>monopols,<br />
die oft zu potenziell eskalierenden Situationen gerufen werden, durchaus damit rechnen,<br />
im Rahmen ihrer Tätigkeit angegriffen zu werden; wenn dieser Fall dann eintritt und<br />
keine schweren Folgen nach sich zieht, wird vielleicht auf die Anzeigeerstattung verzichtet.<br />
Gleichgültigkeit mag sich bei dem einen oder anderen Beamten aufgrund <strong>einer</strong> längeren An-<br />
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