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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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2. Auswertungen der Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik zu Widerstandsdelikten<br />

gegen die Staatsgewalt<br />

In Deutschland existieren keine öffentlichen Statistiken, die das Ausmaß <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>übergriffen<br />

zum Nachteil <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n lückenlos ausweisen würden. Stattdessen muss für eine<br />

Beschreibung dieses Phänomens auf zwei Quellen zurückgegriffen werden, die beide verschiedene<br />

Nachteile haben. Erstens können Befragungen <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n zu ihren <strong>Gewalt</strong>erfahrungen<br />

genutzt werden und zweitens die in der Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik registrierten<br />

Fälle bzw. Tatverdächtigen <strong>von</strong> Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt<br />

(Schlüssel: 621000). Die <strong>Ergebnisse</strong> <strong>einer</strong> Befragung unter <strong>Polizeibeamte</strong>n stehen im Mittelpunkt<br />

der nachfolgenden Kapitel. Nachteilig an dieser Quelle ist u.a., dass es bislang keine<br />

regelmäßig wiederholten Befragungen gibt, so dass über die Entwicklung der <strong>Gewalt</strong> gegen<br />

<strong>Polizeibeamte</strong> wenig ausgesagt werden kann. Die hier vorgestellte Befragung versucht, dieses<br />

Desiderat teilweise zu beheben. Zugleich ist <strong>als</strong> ein Nachteil <strong>von</strong> Befragungsstudien anzusehen,<br />

dass sich immer nur ein Teil der anvisierten Teilnehmer daran beteiligt und dass sie bzgl.<br />

des Berichtens verschiedener <strong>Gewalt</strong>opfererfahrungen Interpretationsspielräume lassen. Ein<br />

Beamter stuft eine bestimmte Widerstandshandlung möglicherweise <strong>als</strong> <strong>Gewalt</strong>delikt ein und<br />

berichtet sie entsprechend in <strong>einer</strong> Befragung, ein anderer Beamter eventuell nicht. Eine lückenlose<br />

Bestandsaufnahme der <strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Polizeibeamte</strong> ermöglichen Befragungsstudien<br />

mithin nicht. Sie haben im Vergleich zur Polizeilichen Krimin<strong>als</strong>tatistik aber einen entscheidenden<br />

Vorteil: Es können umfangreiche Daten zum <strong>Gewalt</strong>opfer, zu den Tätern und zu den<br />

situativen Umständen <strong>von</strong> Taten erhoben werden, so dass Erkenntnisse zu den Begleitumständen<br />

solcher Taten, z.T. auch zu ihren Ursachen bzw. Bedingungsfaktoren erarbeitet werden<br />

können. Die Polizeiliche Krimin<strong>als</strong>tatistik ist diesbezüglich im Nachteil, weil sie keine<br />

Detailinformationen zu den erfassten Widerstandshandlungen liefert. Stattdessen werden nur<br />

wenige Informationen zu den Tätern wie deren Geschlecht, Alter oder Alkoholisierung erfasst.<br />

Die Polizeiliche Krimin<strong>als</strong>tatistik weist darüber hinaus noch einen allgemeinen Nachteil sowie<br />

hinsichtlich der Erfassung <strong>von</strong> Widerstandsdelikten verschiedene spezifische Nachteile<br />

auf. Grundsätzlich gilt, dass in dieser Statistik nur jene Delikte registriert werden, die zur Anzeige<br />

kommen. Je nach Delikt gibt es damit ein mehr oder weniger großes Dunkelfeld nicht<br />

angezeigter Taten. Es kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass dieses Dunkelfeld bei Widerstandshandlungen<br />

geringer ausfällt <strong>als</strong> bei anderen Delikten, da die Geschädigten dieser<br />

Handlungen <strong>Polizeibeamte</strong> sind, die beruflich verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangte<br />

Straftaten zu verfolgen (und damit auch anzuzeigen). Gleichwohl wäre es unrealistisch, da<strong>von</strong><br />

auszugehen, dass jede Widerstandshandlung an einem <strong>Polizeibeamte</strong>n statistisch erfasst würde.<br />

Dies ist <strong>einer</strong>seits wiederum darauf zurückzuführen, dass selbst bei diesem Delikt Interpretationsspielräume<br />

vorhanden sind, einige Beamte ein und dieselbe Tat <strong>als</strong>o möglicherweise<br />

nicht <strong>als</strong> Widerstandsdelikt einzustufen, andere hingegen schon. Anderseits dürfte es auf Seiten<br />

der Beamten eine mehr oder weniger ausgeprägte Toleranz bis hin zur Gleichgültigkeit<br />

gegenüber diesem Delikt geben. Toleranz bedeutet, dass Beamte <strong>als</strong> Vertreter des <strong>Gewalt</strong>monopols,<br />

die oft zu potenziell eskalierenden Situationen gerufen werden, durchaus damit rechnen,<br />

im Rahmen ihrer Tätigkeit angegriffen zu werden; wenn dieser Fall dann eintritt und<br />

keine schweren Folgen nach sich zieht, wird vielleicht auf die Anzeigeerstattung verzichtet.<br />

Gleichgültigkeit mag sich bei dem einen oder anderen Beamten aufgrund <strong>einer</strong> längeren An-<br />

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