Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Durchschnittswert. Fast gleichhäufig mit 11,1 % bzw. 11,0 % können die Täter erst mit zeitlicher<br />
Verzögerung ermittelt/festgenommen werden oder bleiben weiterhin flüchtig/unbekannt.<br />
58 Dies ist insbesondere bei Übergriffen in den beiden letztgenannten Situationen<br />
der Fall. So wurde bei etwa jedem vierten Übergriff im Rahmen <strong>von</strong> Demonstrationen<br />
(25,3 %) sowie jedem fünften Übergriff bei Veranstaltungen (20,0 %) der Täter erst später<br />
ermittelt (flüchtig/unbekannt: 64,7 bzw. 31,7 %).<br />
Abbildung 5.44: Folgen des Übergriffs für den Täter (in %; in Klammern: Anzahl Fälle)<br />
Täter unmittelbar festgenommen (2.002)<br />
80,9<br />
Täter später ermittelt/festgenommen (1.616)<br />
11,1<br />
Täter flüchtig/unbekannt (1.649)<br />
11,0<br />
Täter verletzt ohne ambulante Versorgung (1.714)<br />
33,1<br />
Täter verletzt mit ambulanter Versorgung (1.746)<br />
36,3<br />
Täter verletzt mit stationärer Versorgung (1.593)<br />
6,3<br />
Täter getötet (1.662)<br />
1,0<br />
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0<br />
Daneben zeigt sich, dass es in 61,3 % der Fälle zu <strong>einer</strong> Verletzung mindestens eines Täters<br />
gekommen ist. Zu etwa gleichen Anteilen wurden die Täter nur leicht verletzt, so dass entweder<br />
keine ärztliche Versorgung (33,1 %) oder eine ambulante Versorgung (36,3 %) notwendig<br />
war. Bei 6,3 % der Übergriffe wiesen die Angreifer eine Verletzung auf, die stationär behandelt<br />
werden musste. Ein tödlicher Ausgang für den Täter stellt ein sehr seltenes Ereignis dar<br />
(1,0 %).<br />
Bezüglich der Verletzung des Täters finden sich erneut situationsbezogene Unterschiede. Verletzungen<br />
des Täters, die eine ambulante Behandlung notwendig machten, erfolgten insbesondere<br />
bei Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Streitigkeiten (innerfamiliär: 42,3 %; außerfamiliär:<br />
41,9 %) sowie bei (versuchten) Straftaten (40,4 %), während dies bei Verkehrskontrollen<br />
(32,0 %), Demonstrationen (30,2 %) und Veranstaltungen (33,1 %) seltener der Fall war. Ein<br />
vergleichbares Bild zeigt sich auch für Übergriffe, die zu <strong>einer</strong> stationären Behandlung des<br />
Angreifers führten (innerfamiliäre Streitigkeiten: 9,4 %; außerfamiliäre Streitigkeiten: 6,2 %;<br />
(Straftaten/versuchte Straftaten: 10,7 %), wobei dieser Anteil sowohl im Verkehrsbereich (1,9<br />
%) <strong>als</strong> auch bei Festnahmen (2,9 %) und Veranstaltungen (3,4 %) am geringsten ausfällt.<br />
Strafrechtliche Folgen<br />
Alle <strong>von</strong> einem <strong>Gewalt</strong>übergriff betroffenen Beamten wurden danach gefragt, ob gegen den<br />
oder die Täter ein Strafverfahren durchgeführt worden ist. Dies bejahten 1.645 Beamte, was<br />
bei <strong>einer</strong> Basis <strong>von</strong> 2.603 Beamten mit <strong>Opfer</strong>erfahrung einem prozentualen Anteil <strong>von</strong> 63,2 %<br />
entspricht, d.h. in zwei Drittel der Fälle haben die Übergriffe ein Strafverfahren zur Folge.<br />
58 Dass die Summe der Angaben 100,0 % übersteigt, kann dadurch erklärt werden, dass Mehrfachantworten<br />
möglich waren, bei mehreren Tätern <strong>als</strong>o unterschiedliche Antworten zutreffen können (z.B. ein Täter wurde<br />
unmittelbar festgenommen, ein anderer Täter ist noch flüchtig).<br />
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