Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Abbildung 5.33: Häufigkeit <strong>von</strong> Verletzungen verschiedener Körperpartien (in %)<br />
Hände/Arme<br />
46,6<br />
Gesicht/Kopf<br />
29,6<br />
Nacken/H<strong>als</strong>/Schulter/Rücken<br />
22,6<br />
Kniebereich<br />
Beine/Füße<br />
18,7<br />
18,3<br />
Brust/Bauch/Unterleib<br />
13,0<br />
sonstiges<br />
3,8<br />
0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0<br />
Betrachten wir nur jene Beamten, deren Verletzung sich auf einen Körperbereich beschränkt,<br />
reduzieren sich die Anteile der Verletzungen z.T. deutlich. Besonders auffällig ist dies für<br />
Verletzungen im Bereich Brust, Bauch oder Unterleib, im Kniebereich sowie im Nacken-,<br />
H<strong>als</strong>- oder Schulterbereich. Demnach werden diese Körperbereiche häufiger zusammen mit<br />
anderen Bereichen verletzt. Verletzungen an den Händen oder Armen sowie im Gesicht- und<br />
Kopfbereich stellen auch bei jenen Befragten mit nur <strong>einer</strong> Verletzung die am häufigsten genannten<br />
Körperpartien dar.<br />
Welche Körperbereiche je nach Einsatzsituation besonders betroffen sind, kann Tabelle 5.16<br />
entnommen werden. Wie sich zeigt, sind bei Personenkontrollen (55,1 %), Familienstreitigkeiten<br />
(50,7 %) und sonstigen Situationen (51,6 %) Verletzungen an den Händen oder Armen<br />
überrepräsentiert. Deutlich seltener ergibt sich diese Art <strong>von</strong> Verletzungen hingegen bei Veranstaltungen<br />
(37,3 %) und Demonstrationen (38,8 %), was möglicherweise mit <strong>einer</strong> besseren<br />
Schutzausstattung (insbesondere Körperschutzausstattung) in diesen Situationen in Zusammenhang<br />
steht. Gesichts- oder Kopfverletzungen treten insbesondere bei Streitigkeiten/<br />
Schlägereien auf. Bei Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Einsätzen im Verkehrsbereich werden häufiger<br />
Nacken, H<strong>als</strong>, Schulter oder Rücken bzw. der Kniebereich in Mitleidenschaft gezogen.<br />
Zudem ist bei dieser Situation der höchste Anteil an Beamten feststellbar, die mindestens<br />
zwei verletzte Körperpartien berichtet haben. Bei Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Demonstrationen<br />
wird überproportional häufig <strong>von</strong> Verletzungen der Beine und Füße berichtet.<br />
Der Verletzungsbereich steht auch mit der Dauer der Dienstunfähigkeit in Beziehung. Gesichts-<br />
und Kopfverletzungen führten durchschnittlich seltener zu <strong>einer</strong> mindestens siebentägigen<br />
Dienstunfähigkeit (32,5 %). Ein besonders hoher Anteil an längere Zeit dienstunfähigen<br />
Beamten ist festzustellen, wenn Verletzungen im Bereich des Nackens, H<strong>als</strong>es, der Schulter<br />
oder des Rückens sowie wenn Knieverletzungen stattgefunden haben (44,6 %).<br />
Unabhängig <strong>von</strong> der spezifischen Verletzung kann festgehalten werden, dass etwa jeder zehnte<br />
Beamte, der einen Übergriff erlebte, infolge dessen stationär behandelt werden musste (9,9<br />
%). Die Dauer des Krankenhausaufenthaltes variierte dabei stark zwischen einem Tag und 30<br />
Wochen, wobei der Aufenthalt im Mittel 10,2 Tage betrug. Am seltensten mussten die Beamten<br />
nach Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Familienstreitigkeiten stationär behandelt werden (4,8<br />
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