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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Abbildung 5.33: Häufigkeit <strong>von</strong> Verletzungen verschiedener Körperpartien (in %)<br />

Hände/Arme<br />

46,6<br />

Gesicht/Kopf<br />

29,6<br />

Nacken/H<strong>als</strong>/Schulter/Rücken<br />

22,6<br />

Kniebereich<br />

Beine/Füße<br />

18,7<br />

18,3<br />

Brust/Bauch/Unterleib<br />

13,0<br />

sonstiges<br />

3,8<br />

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0<br />

Betrachten wir nur jene Beamten, deren Verletzung sich auf einen Körperbereich beschränkt,<br />

reduzieren sich die Anteile der Verletzungen z.T. deutlich. Besonders auffällig ist dies für<br />

Verletzungen im Bereich Brust, Bauch oder Unterleib, im Kniebereich sowie im Nacken-,<br />

H<strong>als</strong>- oder Schulterbereich. Demnach werden diese Körperbereiche häufiger zusammen mit<br />

anderen Bereichen verletzt. Verletzungen an den Händen oder Armen sowie im Gesicht- und<br />

Kopfbereich stellen auch bei jenen Befragten mit nur <strong>einer</strong> Verletzung die am häufigsten genannten<br />

Körperpartien dar.<br />

Welche Körperbereiche je nach Einsatzsituation besonders betroffen sind, kann Tabelle 5.16<br />

entnommen werden. Wie sich zeigt, sind bei Personenkontrollen (55,1 %), Familienstreitigkeiten<br />

(50,7 %) und sonstigen Situationen (51,6 %) Verletzungen an den Händen oder Armen<br />

überrepräsentiert. Deutlich seltener ergibt sich diese Art <strong>von</strong> Verletzungen hingegen bei Veranstaltungen<br />

(37,3 %) und Demonstrationen (38,8 %), was möglicherweise mit <strong>einer</strong> besseren<br />

Schutzausstattung (insbesondere Körperschutzausstattung) in diesen Situationen in Zusammenhang<br />

steht. Gesichts- oder Kopfverletzungen treten insbesondere bei Streitigkeiten/<br />

Schlägereien auf. Bei Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Einsätzen im Verkehrsbereich werden häufiger<br />

Nacken, H<strong>als</strong>, Schulter oder Rücken bzw. der Kniebereich in Mitleidenschaft gezogen.<br />

Zudem ist bei dieser Situation der höchste Anteil an Beamten feststellbar, die mindestens<br />

zwei verletzte Körperpartien berichtet haben. Bei Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Demonstrationen<br />

wird überproportional häufig <strong>von</strong> Verletzungen der Beine und Füße berichtet.<br />

Der Verletzungsbereich steht auch mit der Dauer der Dienstunfähigkeit in Beziehung. Gesichts-<br />

und Kopfverletzungen führten durchschnittlich seltener zu <strong>einer</strong> mindestens siebentägigen<br />

Dienstunfähigkeit (32,5 %). Ein besonders hoher Anteil an längere Zeit dienstunfähigen<br />

Beamten ist festzustellen, wenn Verletzungen im Bereich des Nackens, H<strong>als</strong>es, der Schulter<br />

oder des Rückens sowie wenn Knieverletzungen stattgefunden haben (44,6 %).<br />

Unabhängig <strong>von</strong> der spezifischen Verletzung kann festgehalten werden, dass etwa jeder zehnte<br />

Beamte, der einen Übergriff erlebte, infolge dessen stationär behandelt werden musste (9,9<br />

%). Die Dauer des Krankenhausaufenthaltes variierte dabei stark zwischen einem Tag und 30<br />

Wochen, wobei der Aufenthalt im Mittel 10,2 Tage betrug. Am seltensten mussten die Beamten<br />

nach Übergriffen im Rahmen <strong>von</strong> Familienstreitigkeiten stationär behandelt werden (4,8<br />

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