eingesetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingesetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingesetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingesetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingesetzt Übergriffe bei (versuchten) Straftaten oder Personenkontrollen, dann kam es besonders häufig zum Gebrauch der Dienstwaffe. Tabelle 5.15: Beim Übergriffe mitgeführte und eingesetzte Führungs- und Einsatzmittel nach Einsatzsituation (in %) körp. Zwang/ <strong>Gewalt</strong> Dienstwaffe Reizstoffsprühgerät Schlagstock Hund Festnahme/Überprüfung Verdächtiger 89,4 97,6 1,0 89,9 26,8 55,8 23,8 4,0 81,8 Streit/Schlägerei (nicht Familie) 90,4 95,9 1,0 90,3 30,8 65,1 28,2 3,6 80,0 Familienstreitigkeit 88,9 99,1 1,6 93,6 30,2 65,2 20,6 1,5 50,0 Störung öffentliche Ordnung 89,9 97,1 0,0 94,6 30,6 63,1 27,1 5,2 37,5 Verkehrskontrolle, -unfall, -delikt 77,6 96,8 2,4 89,9 25,7 61,9 10,4 0,5 0,0 (versuchte) Straftat 80,9 93,0 4,5 88,7 30,6 55,7 24,5 5,8 54,5 Veranstaltung 80,4 95,1 0,0 91,1 31,3 79,9 37,9 22,3 56,0 Demonstration 60,9 97,1 0,0 94,7 38,7 89,8 45,8 19,6 23,1 Personenkontrolle 88,4 98,9 4,3 86,0 37,5 53,4 22,9 2,4 50,0 Sonstiges 77,7 82,4 2,9 79,6 25,4 38,5 6,7 4,4 25,0 fett: höchster Wert, unterstrichen: niedrigster Wert Betrachten wir das Mitführens und den Einsatz der verschiedenen Führungs- und Einsatzmittel über die Jahre hinweg, so zeichnet sich für das Mitführen des Reizstoffsprühgeräts ein signifikanter, kontinuierlicher Anstieg ab (<strong>von</strong> 85,8 auf 91,9 %). Der Einsatz verändert sich hingegen wellenförmig, wobei zumindest im Vergleich der letzten beiden Jahre eine Zunahme zu verzeichnen ist (Abbildung 5.32); im Vergleich zum Jahr 2005 liegen in den Jahren 2006 bis 2009 die Anteile an Fällen, in denen Reizstoffsprühgeräte eingesetzt wurden, durchweg höher. Für das Mitführen des Schlagstocks ergibt sich ebenfalls ein leicht steigender Trend, für seinen Einsatz hingegen eine Abnahme. Interessant ist zuletzt, dass diese Entwicklung auch für den Einsatz <strong>von</strong> Schusswaffen festgehalten werden kann: Während im Jahr 2005 noch in 2,8 % der Übergriffe die Schusswaffe eingesetzt wurde, lag dieser Anteil im Jahr 2009 nun mehr bei 1,0 %. 92
2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2,8 2,0 1,1 1,5 1,0 23,6 36,1 31,3 25,8 31,6 27,2 27,9 27,7 25,2 24,7 56,8 60,4 64,0 64,6 63,4 79,8 86,9 84,6 84,4 83,7 94,2 95,4 96,1 95,9 95,5 85,8 88,8 90,9 91,2 91,9 Abbildung 5.32: Mitführen und Einsatz eines Reizstoffsprühgeräts bzw. eines Schlagstockes zwischen 2005 und 2009 (in %) 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 eingsetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingsetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingsetzt mitgeführt da<strong>von</strong>: eingsetzt körperliche Zwangsmittel Dienstwaffe Reizstoffsprühgerät Sachlagstock Ob <strong>von</strong> Führungs- und Einsatzmitteln Gebrauch gemacht wird, hängt in starkem Maße vom Verhalten des Täters ab. Hat dieser zuvor gedroht, mit körperlicher <strong>Gewalt</strong> gegen den Beamten vorzugehen, wurde auch häufiger <strong>von</strong> Seiten der Polizei das Reizstoffsprühgerät bzw. der Schlagstock eingesetzt. 50 Dies war sogar noch häufiger der Fall, wenn der Täter mit dem Einsatz <strong>von</strong> Waffen/gefährlichen Gegenständen drohte. Neben diesem aktiven Verhalten können auch andere Merkmale des Täters Einfluss darauf haben, in welchem Maße die Beamten entsprechende Mittel einsetzen müssen. In Einklang mit dem eben genanntem Befund benutzen die Beamten häufiger ein Reizstoffsprühgerät bzw. den Schlagstock, wenn der Täter selbst bewaffnet gewesen ist. Gleiches gilt auch für Übergriffe, die <strong>von</strong> mindestens zwei Personen ausgeführt wurden. Hingegen scheint der Konsum <strong>von</strong> Alkohol diesbezüglich keine relevante Rolle zu spielen. Waren die Täter alkoholisiert, wurden nur minimal häufiger ein Reizstoffsprühgerät und/oder ein Schlagstock eingesetzt. Hinsichtlich des Geschlechts des Täters zeigt sich, dass gegen weibliche Täter deutlich seltener solche Mittel eingesetzt wurden. Der Einsatz der verschiedenen Führungs- und Einsatzmittel geht nicht mit <strong>einer</strong> geringeren Dienstunfähigkeitsdauer einher. Dies lässt sich erneut anhand des Einsatzes des Reizstoffsprühgerätes sowie des Schlagstocks illustrieren. Beamte, die kein Sprühgerät bzw. Schlagstock eingesetzt haben, sind zu 39,9 bzw. zu 41,4 % mindestens sieben Tage dienstunfähig gewesen, Beamte, die mindestens eines der beiden Mittel eingesetzt haben, zu 38,8 bzw. 35,5 %. Am ehesten ist damit für den Einsatz des Schlagstocks ein hinsichtlich der Dauer der Dienstunfähigkeit reduzierender Effekt zu verzeichnen (41,4 zu 35,5 %), der aber nicht <strong>als</strong> signifikant ausgewiesen wird. Dass kein präventiver Effekt des Einsatzes <strong>von</strong> Führungs- und Einsatzmitteln festzustellen ist, könnte damit begründet werden, dass die Beamten meist erst dann zu diesen Mitteln greifen, wenn bereits ein Angriff erfolgte; d.h. sie nutzen die Mittel in Reaktion auf einen Angriff, nicht im Sinne eines proaktiven <strong>Gewalt</strong>einsatzes, um einem möglichen Angriff zuvorzukommen. 50 Es wird sich an dieser Stelle auf diese beiden Führungs- und Einsatzmittel konzentriert, weil diese am häufigsten mitgeführt und eingesetzt wurden. 93
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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt.
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5.2.5. Folgen des Übergriffs für
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Die Daten der Polizeilichen Krimina
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Mittelpunkt der Ausführungen steht
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griffsbiografie eingestellt haben.
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also z.T. durch eine solche ‚Zuwa
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9,2 % im Jahr 2008 leicht zunimmt.
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einfluss. Hinsichtlich der Entwickl
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der Fälle (26,2 %) resultierte der
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wa ein Drittel aller Angriffe konze
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dem Gewalteinsatz im Mittel positiv
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herauszufinden, welche Faktoren das
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seien als ihre Kollegen (Rabe-Hemp,
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dieser Personen verbleiben verwertb
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liegen. Von den 20.938 Befragten ha
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ergeben sich Unterschiede zwischen
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5. Befunde der Befragung 5.1. Ausma
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0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,8 0,8 0,8 0,9
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Eine zentrale Frage ist, wie der ge
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1-2 Tage 3-4 Tage 5-6 Tage 1-2 Woch
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Ebenfalls starke Unterschiede ergeb
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Selbstschutz werden von den Beamten
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dungsmaßnahmen mit dem Risiko eine
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6. Zusammenfassung und Folgerungen
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6.2. Folgerungen für die Präventi
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6. Schutzausstattungen und Führung
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ten auf Initiative des Vorgesetzten
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andere Gewalttäter, weil sie Mensc
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Ellrich, K., Pfeiffer, C. & Baier,