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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Abbildung 5.18: Verfügbare täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs (in %; Anzahl<br />

Fälle: 2.603)<br />

Täter stand unter Alkoholeinfluss<br />

15,1<br />

24,0<br />

60,9<br />

Täter stand unter Einfluss <strong>von</strong> Betäubungsmitteln<br />

40,8<br />

40,1<br />

19,2<br />

Täter litt unter psychischer Erkankung<br />

37,8<br />

54,1<br />

8,1<br />

Täter drohte mit Infektion <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit<br />

18,6<br />

77,2<br />

4,3<br />

Täter polizeibekannt<br />

18,7<br />

27,8<br />

53,5<br />

Täter hatte laufendes Verfahren<br />

36,1<br />

43,6<br />

20,3<br />

mit Täter zuvor dienstlich zu tun gehabt<br />

11,8<br />

68,3<br />

19,9<br />

Täter auf Bewährung<br />

30,7<br />

62,9<br />

6,4<br />

Täter (per Haftbbefehl) gesucht<br />

21,5<br />

74,9<br />

3,6<br />

Täter war mit anderen Waffen bewaffnet<br />

19,8<br />

69,7<br />

10,5<br />

Täter war mit Messer bewaffnet<br />

17,9<br />

72,8<br />

9,4<br />

Täter war mit Schusswaffe bewaffnet<br />

16,3<br />

80,8<br />

2,9<br />

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0<br />

weißnicht/keine Angabe nein ja (teilweise)<br />

Bei Betrachtung des Zustandes des Angreifers zum Tatbegehungszeitpunkt zeigt sich, dass<br />

bei 60,9 % der Übergriffe mindestens ein Täter unter Alkoholeinfluss stand, während der Einfluss<br />

anderer Betäubungsmittel mit 19,2 % deutlich seltener bejaht wurde. Gerade bei letzterem<br />

sollte berücksichtigt werden, dass 40,8 % der Beamten keine Angaben machen konnten.<br />

Dies ist möglicherweise damit zu begründen, dass der Genuss anderer Betäubungsmittel weniger<br />

gut erkennbar ist <strong>als</strong> der Konsum <strong>von</strong> Alkohol. Die Frage nach <strong>einer</strong> psychischen Erkrankung<br />

des Täters wurde in 8,1 % der Fälle bejaht, wobei auch hier zu 37,8 % der Übergriffe<br />

keine genaue Angabe vorliegt. Bei etwa jedem 22. Übergriff (4,3 %) drohte mindestens ein<br />

Angreifer damit, den Beamten mit <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit (z.B. HIV, Hepatitis) zu infizieren.<br />

Abgefragt wurde zusätzlich, ob der oder die Täter bereits vor dem Übergriff in irgend<strong>einer</strong><br />

Form polizeiauffällig waren. In 53,5 % der Fälle galt der Täter <strong>als</strong> polizeibekannt. Des weiteren<br />

gaben die Beamten nahezu gleichhäufig an, dass sie mit dem Täter selbst zuvor bereits<br />

dienstlich zu tun hatten (19,9 %) bzw. sich mindestens ein Täter zum Zeitpunkt des Übergriffs<br />

<strong>als</strong> Verdächtiger oder Angeklagter in einem laufenden Verfahren befand (20,3 %). Beim laufenden<br />

Verfahren ist dabei der Anteil an „weiß nicht“ Antworten bzw. an fehlenden Werten<br />

mit 36,1 % wieder deutlich erhöht. Relativ selten gab es Übergriffe, in denen der Täter auf<br />

Bewährung (6,4 %) aus der Haft entlassen war oder per Haftbefehl gesucht wurde (3,6 %).<br />

Dass der Angreifer zum Zeitpunkt des Übergriffs bewaffnet ist, scheint eher selten vorzukommen.<br />

In 2,9 % der Fälle wurde der Beamte mit <strong>einer</strong> Schusswaffe konfrontiert (auf 80,8<br />

% der Fälle trifft dies nicht zu). Bei etwa jedem 11. Übergriff (9,4 %) verfügte der Täter über<br />

ein Messer. Weiterhin berichteten 10,5 % der betroffenen Beamten, dass der Angreifer mit<br />

anderen Gegenständen/Waffen bewaffnet war. Hierbei handelt es sich um eine offene Frage,<br />

d.h. die Beamten konnten berichten, welche Objekte die Täter mitführten; 273 Beamte machten<br />

<strong>von</strong> dieser Möglichkeit Gebrauch. Dabei wurden etwa gleichhäufig Schlagwerkzeuge<br />

(z.B. Schlagringe, Schlagstöcke, Baseballschläge) mit 23,1 % und Flaschen, Gläser bzw.<br />

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