Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Abbildung 5.18: Verfügbare täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs (in %; Anzahl<br />
Fälle: 2.603)<br />
Täter stand unter Alkoholeinfluss<br />
15,1<br />
24,0<br />
60,9<br />
Täter stand unter Einfluss <strong>von</strong> Betäubungsmitteln<br />
40,8<br />
40,1<br />
19,2<br />
Täter litt unter psychischer Erkankung<br />
37,8<br />
54,1<br />
8,1<br />
Täter drohte mit Infektion <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit<br />
18,6<br />
77,2<br />
4,3<br />
Täter polizeibekannt<br />
18,7<br />
27,8<br />
53,5<br />
Täter hatte laufendes Verfahren<br />
36,1<br />
43,6<br />
20,3<br />
mit Täter zuvor dienstlich zu tun gehabt<br />
11,8<br />
68,3<br />
19,9<br />
Täter auf Bewährung<br />
30,7<br />
62,9<br />
6,4<br />
Täter (per Haftbbefehl) gesucht<br />
21,5<br />
74,9<br />
3,6<br />
Täter war mit anderen Waffen bewaffnet<br />
19,8<br />
69,7<br />
10,5<br />
Täter war mit Messer bewaffnet<br />
17,9<br />
72,8<br />
9,4<br />
Täter war mit Schusswaffe bewaffnet<br />
16,3<br />
80,8<br />
2,9<br />
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0<br />
weißnicht/keine Angabe nein ja (teilweise)<br />
Bei Betrachtung des Zustandes des Angreifers zum Tatbegehungszeitpunkt zeigt sich, dass<br />
bei 60,9 % der Übergriffe mindestens ein Täter unter Alkoholeinfluss stand, während der Einfluss<br />
anderer Betäubungsmittel mit 19,2 % deutlich seltener bejaht wurde. Gerade bei letzterem<br />
sollte berücksichtigt werden, dass 40,8 % der Beamten keine Angaben machen konnten.<br />
Dies ist möglicherweise damit zu begründen, dass der Genuss anderer Betäubungsmittel weniger<br />
gut erkennbar ist <strong>als</strong> der Konsum <strong>von</strong> Alkohol. Die Frage nach <strong>einer</strong> psychischen Erkrankung<br />
des Täters wurde in 8,1 % der Fälle bejaht, wobei auch hier zu 37,8 % der Übergriffe<br />
keine genaue Angabe vorliegt. Bei etwa jedem 22. Übergriff (4,3 %) drohte mindestens ein<br />
Angreifer damit, den Beamten mit <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit (z.B. HIV, Hepatitis) zu infizieren.<br />
Abgefragt wurde zusätzlich, ob der oder die Täter bereits vor dem Übergriff in irgend<strong>einer</strong><br />
Form polizeiauffällig waren. In 53,5 % der Fälle galt der Täter <strong>als</strong> polizeibekannt. Des weiteren<br />
gaben die Beamten nahezu gleichhäufig an, dass sie mit dem Täter selbst zuvor bereits<br />
dienstlich zu tun hatten (19,9 %) bzw. sich mindestens ein Täter zum Zeitpunkt des Übergriffs<br />
<strong>als</strong> Verdächtiger oder Angeklagter in einem laufenden Verfahren befand (20,3 %). Beim laufenden<br />
Verfahren ist dabei der Anteil an „weiß nicht“ Antworten bzw. an fehlenden Werten<br />
mit 36,1 % wieder deutlich erhöht. Relativ selten gab es Übergriffe, in denen der Täter auf<br />
Bewährung (6,4 %) aus der Haft entlassen war oder per Haftbefehl gesucht wurde (3,6 %).<br />
Dass der Angreifer zum Zeitpunkt des Übergriffs bewaffnet ist, scheint eher selten vorzukommen.<br />
In 2,9 % der Fälle wurde der Beamte mit <strong>einer</strong> Schusswaffe konfrontiert (auf 80,8<br />
% der Fälle trifft dies nicht zu). Bei etwa jedem 11. Übergriff (9,4 %) verfügte der Täter über<br />
ein Messer. Weiterhin berichteten 10,5 % der betroffenen Beamten, dass der Angreifer mit<br />
anderen Gegenständen/Waffen bewaffnet war. Hierbei handelt es sich um eine offene Frage,<br />
d.h. die Beamten konnten berichten, welche Objekte die Täter mitführten; 273 Beamte machten<br />
<strong>von</strong> dieser Möglichkeit Gebrauch. Dabei wurden etwa gleichhäufig Schlagwerkzeuge<br />
(z.B. Schlagringe, Schlagstöcke, Baseballschläge) mit 23,1 % und Flaschen, Gläser bzw.<br />
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