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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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kein klares Motiv. Es kann damit vorsichtig geschlossen werden, dass die Persönlichkeit des<br />

Beamten eher keinen Einfluss auf die berichteten Motive hat.<br />

Keines der genannten Tatmotive steht in <strong>einer</strong> signifikanten Beziehung mit der Dienstunfähigkeitsdauer.<br />

Mit Ausnahme der Feindschaft gegenüber der Polizei ist bei allen Motiven<br />

festzustellen, dass ein Berichten des Motivs mit einem höheren Anteil an Beamten einher<br />

geht, die mindestens sieben Tagen dienstunfähig waren.<br />

Zusätzlich zu den dargestellten Motiven wurden den Beamten drei Fragen zum Ausmaß der<br />

Aggressivität des Täters gestellt. Die Beamten sollten erstens einschätzen, ob sich der Täter<br />

vor dem Übergriff eher friedlich oder eher aggressiv verhalten hat 34 ; zweitens sollten sie angeben,<br />

ob der Täter in Verletzungsabsicht gehandelt hat und drittens, ob er in Tötungsabsicht<br />

gehandelt hat. 35 Dabei zeigen sich folgende <strong>Ergebnisse</strong>:<br />

- In 74,4 % der Fälle hat sich der Täter bereits im Vorfeld aggressiv verhalten (Anzahl<br />

Fälle: 2.232).<br />

- In 88,9 % handelte der Täter laut Aussage des Beamten bewusst in Verletzungsabsicht<br />

(Anzahl Fälle: 1.995).<br />

- In 7,6 % der Fälle wurde dem Täter vom Beamten sogar eine Tötungsabsicht unterstellt<br />

(Anzahl Fälle: 1.774). 36<br />

Differenziert nach den verschiedenen Einsatzsituationen zeigt sich dabei, dass ein eher aggressives<br />

Auftreten des Täters bei nicht-familiären Streitigkeit (86,7 %) und bei Demonstrationen<br />

(83,0 %) häufiger vorkommt <strong>als</strong> bei Verkehrskontrollen (63,3 %). In Verletzungsabsicht<br />

handeln die Täter ebenfalls besonders häufig bei Demonstrationen (98,8 %), seltener wiederum<br />

bei Verkehrskontrollen (85,3 %). Besonders hervorzuheben ist, dass bei jedem vierten<br />

Übergriff im Rahmen <strong>von</strong> Demonstrationen die Täter laut Angaben der Beamten sogar in Tötungsabsicht<br />

gehandelt haben (24,7 %); am zweithäufigsten wurde dies Täter bei (versuchten)<br />

Straftaten unterstellt (12,2 %), am seltensten Tätern bei nicht-familiären Streitigkeiten.<br />

Hinsichtlich der Herkunft der Täter ergeben sich nur bei der Verletzungsabsicht bedeutsame<br />

Unterschiede: Deutsche Täter handeln zu 84,1 % in Verletzungsabsicht, Täter aus Ländern<br />

der ehemaligen Sowjetunion zu 95,8 % (türkische Täter: 90,3 %, Täter aus anderen islamischen<br />

Ländern: 97,2 %).<br />

Nicht überraschend ist, dass in den Fällen, in denen die Täter mit Tötungsabsicht gehandelt<br />

haben, die Übergriffe einen schwereren Verlauf genommen haben: In diesen Fällen werden zu<br />

53,0 % Dienstunfähigkeitsdauern <strong>von</strong> mindestens sieben Tagen berichtet; in Fällen, in denen<br />

ohne Tötungsabsicht gehandelt wurde, beträgt der Anteil 38,3 %. In Bezug auf die Verletzungsabsicht<br />

und die Aggressivität zeigen sich hingegen gegenläufige Effekte, nach denen der<br />

Anteil an Beamten mit mindestens siebentägiger Dienstunfähigkeitsdauer niedriger ausfällt,<br />

34 Die Antworten konnten zwischen „1 – sehr friedlich“ und „10 – sehr aggressiv“ abgestuft werden. Aus Gründen<br />

der einfacheren Darstellung werden die Antworten 1 bis 5 zu „eher friedlich“ und die Antworten 6 bis 10 zu<br />

„eher aggressiv“ zusammen gefasst.<br />

35 Hier konnten die Befragten wieder zwischen „nein“, „ja“ und „ja, teilweise“ (bei mehreren Tätern) auswählen;<br />

die letzten beiden Antworten werden zu „ja“ zusammen gefasst.<br />

36 Im Vergleich zur Gesamtzahl an Beamten, die detaillierte Angaben zum Delikt gemacht haben (2.603), zeigt<br />

sich erneut, dass ein substanzieller Anteil der <strong>Opfer</strong> keine Angabe zur Aggressivität bzw. zur Absicht machen<br />

konnte, weshalb die Anzahl gültiger Fälle in Klammern ergänzt wurde.<br />

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