Störung öff. Ord. Demonstration Veranstaltung Familienstreitigkeit Verkehrskontrolle (versuchte) Straftat Streit (nicht Fam.) Festnahme Sonstiges Gesamt 1,7 1,1 0,0 7,7 5,1 12,2 9,8 6,5 2,2 14,1 10,9 9,4 6,9 10,9 9,0 9,0 6,0 5,1 6,6 6,8 2,7 3,3 3,3 12,2 17,9 17,9 13,1 20,5 11,5 13,2 9,5 16,4 13,9 12,6 7,6 5,3 15,6 23,4 18,6 14,8 51,8 51,4 49,3 72,9 69,2 67,4 61,9 58,2 64,6 58,8 nen aus anderen islamischen Ländern erfolgen insbesondere im Rahmen <strong>von</strong> Festnahmen/Überprüfungen Verdächtiger (9,5 %), wobei sie auch bei familiären Streitigkeiten (6,9 %), (versuchten) Straftaten (6,6 %) sowie Demonstrationen (7,7 %) etwas überrepräsentiert sind. Deutlich seltener sind Angreifer aus anderen islamischen Ländern an Übergriffen wegen Störung der öffentlichen Ordnung, außerfamiliären Streitigkeiten sowie bei Veranstaltungen beteiligt. Abbildung 5.17: Anteil deutscher und nichtdeutscher Täter nach Einsatzsituation (nur Westdeutschland und Berlin; in %) 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 nur deutsche Täter nur Täter aus Ländern der eh. SU nur türkische Täter nur Täter aus islamischen Ländern andere/gemischt Täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs Neben demographischen Angaben zu den Tätern wurden die Beamten auch danach gefragt, welche weiteren täterbezogenen Informationen ihnen zum Zeitpunkt des Übergriffs zur Verfügung standen – entweder durch die Dienststelle, durch eigene Beobachtung oder durch Mitteilung <strong>von</strong> Dritten. Dabei wurde u.a. danach gefragt, ob die Täter bereits polizeibekannt waren, ob sie alkoholisiert oder bewaffnet waren usw. Als Antworten wurden jeweils vier Optionen zur Verfügung gestellt: „weiß nicht“, „nein“, „ja“ und „ja teilweise“; die letzte Option bezieht sich auf Gruppentaten, bei denen nur ein Teil der Täter alkoholisiert, bewaffnet usw. war. Die <strong>Ergebnisse</strong> zu den abgefragten Informationen sind in Abbildung 5.18 dargestellt, wobei sich die Auswertungen auf alle 2.603 detailliert berichteten Übergriffe beziehen. Entsprechend der thematisch zusammengehörigen Frageinhalte werden vier Komplexe unterschieden. Zudem werden auch die „weiß nicht“ Antworten bzw. die fehlenden Antworten („keine Angabe“) mit ausgewiesen, da sich darin widerspiegelt, in welchen Bereichen keine Sicherheit bzgl. der verfügbaren Informationen bestand. 64
Abbildung 5.18: Verfügbare täterbezogene Informationen zum Zeitpunkt des Übergriffs (in %; Anzahl Fälle: 2.603) Täter stand unter Alkoholeinfluss 15,1 24,0 60,9 Täter stand unter Einfluss <strong>von</strong> Betäubungsmitteln 40,8 40,1 19,2 Täter litt unter psychischer Erkankung 37,8 54,1 8,1 Täter drohte mit Infektion <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit 18,6 77,2 4,3 Täter polizeibekannt 18,7 27,8 53,5 Täter hatte laufendes Verfahren 36,1 43,6 20,3 mit Täter zuvor dienstlich zu tun gehabt 11,8 68,3 19,9 Täter auf Bewährung 30,7 62,9 6,4 Täter (per Haftbbefehl) gesucht 21,5 74,9 3,6 Täter war mit anderen Waffen bewaffnet 19,8 69,7 10,5 Täter war mit Messer bewaffnet 17,9 72,8 9,4 Täter war mit Schusswaffe bewaffnet 16,3 80,8 2,9 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 weißnicht/keine Angabe nein ja (teilweise) Bei Betrachtung des Zustandes des Angreifers zum Tatbegehungszeitpunkt zeigt sich, dass bei 60,9 % der Übergriffe mindestens ein Täter unter Alkoholeinfluss stand, während der Einfluss anderer Betäubungsmittel mit 19,2 % deutlich seltener bejaht wurde. Gerade bei letzterem sollte berücksichtigt werden, dass 40,8 % der Beamten keine Angaben machen konnten. Dies ist möglicherweise damit zu begründen, dass der Genuss anderer Betäubungsmittel weniger gut erkennbar ist <strong>als</strong> der Konsum <strong>von</strong> Alkohol. Die Frage nach <strong>einer</strong> psychischen Erkrankung des Täters wurde in 8,1 % der Fälle bejaht, wobei auch hier zu 37,8 % der Übergriffe keine genaue Angabe vorliegt. Bei etwa jedem 22. Übergriff (4,3 %) drohte mindestens ein Angreifer damit, den Beamten mit <strong>einer</strong> gefährlichen Krankheit (z.B. HIV, Hepatitis) zu infizieren. Abgefragt wurde zusätzlich, ob der oder die Täter bereits vor dem Übergriff in irgend<strong>einer</strong> Form polizeiauffällig waren. In 53,5 % der Fälle galt der Täter <strong>als</strong> polizeibekannt. Des weiteren gaben die Beamten nahezu gleichhäufig an, dass sie mit dem Täter selbst zuvor bereits dienstlich zu tun hatten (19,9 %) bzw. sich mindestens ein Täter zum Zeitpunkt des Übergriffs <strong>als</strong> Verdächtiger oder Angeklagter in einem laufenden Verfahren befand (20,3 %). Beim laufenden Verfahren ist dabei der Anteil an „weiß nicht“ Antworten bzw. an fehlenden Werten mit 36,1 % wieder deutlich erhöht. Relativ selten gab es Übergriffe, in denen der Täter auf Bewährung (6,4 %) aus der Haft entlassen war oder per Haftbefehl gesucht wurde (3,6 %). Dass der Angreifer zum Zeitpunkt des Übergriffs bewaffnet ist, scheint eher selten vorzukommen. In 2,9 % der Fälle wurde der Beamte mit <strong>einer</strong> Schusswaffe konfrontiert (auf 80,8 % der Fälle trifft dies nicht zu). Bei etwa jedem 11. Übergriff (9,4 %) verfügte der Täter über ein Messer. Weiterhin berichteten 10,5 % der betroffenen Beamten, dass der Angreifer mit anderen Gegenständen/Waffen bewaffnet war. Hierbei handelt es sich um eine offene Frage, d.h. die Beamten konnten berichten, welche Objekte die Täter mitführten; 273 Beamte machten <strong>von</strong> dieser Möglichkeit Gebrauch. Dabei wurden etwa gleichhäufig Schlagwerkzeuge (z.B. Schlagringe, Schlagstöcke, Baseballschläge) mit 23,1 % und Flaschen, Gläser bzw. 65
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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt.
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5.2.5. Folgen des Übergriffs für
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Die Daten der Polizeilichen Krimina
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Mittelpunkt der Ausführungen steht
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griffsbiografie eingestellt haben.
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also z.T. durch eine solche ‚Zuwa
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71,6 % der Fälle nach dem Allgemei
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Tabelle 5.22: Urteil nach Allgemein
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deshalb dazu entschlossen, statt -
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ergeben. Die Richtlinien zur Eigens
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Weiterführende Analysen selbstkrit
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ten den Kollegen, wenn es sich um e
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dern nur 18.101 Befragte ein, weil
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Hinzuweisen ist zudem darauf, dass
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Werden zuerst die Beamtenmerkmale b
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onshintergrund sehr gering sind. Wi
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Ebenfalls starke Unterschiede ergeb
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Selbstschutz werden von den Beamten
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dungsmaßnahmen mit dem Risiko eine
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6. Zusammenfassung und Folgerungen
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der Übergriffe fand zudem in den A
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2010, S. 135ff), aber sicherlich au
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6.2. Folgerungen für die Präventi
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6. Schutzausstattungen und Führung
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ten auf Initiative des Vorgesetzten
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andere Gewalttäter, weil sie Mensc
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Ellrich, K., Pfeiffer, C. & Baier,