Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Tabelle 5.2: Dauer der Dienstunfähigkeit insgesamt sowie nach Situation des Übergriffs, nur ausgewählte<br />
Übergriffe (in %)<br />
Dauer der Dienstunfähigkeit<br />
1-2 Tage 3-6 Tage mind. 7 Tage<br />
Festnahme/Überprüfung Verdächtiger 40,2 21,6 38,2<br />
Streit/Schlägerei (nicht Familie) 41,6 19,6 38,7<br />
Familienstreitigkeit 42,0 23,7 34,3<br />
Störung öffentlicher Ordnung 40,5 20,1 39,5<br />
Verkehrskontrolle, -unfall, -delikt 32,3 23,4 44,3<br />
(versuchte) Straftat 31,6 25,9 42,5<br />
Veranstaltung 43,3 22,2 34,5<br />
Demonstration 37,4 20,5 42,1<br />
Personenkontrolle 38,6 23,8 37,6<br />
Sonstiges 29,4 27,2 43,4<br />
fett: höchster Wert, unterstrichen: niedrigster Wert<br />
Neben der Situation des Übergriffs (Festnahme, Streit usw.) wurde auch die Art und Weise<br />
des Übergriffs erhoben. Zur Beschreibung der Art und Weise des Übergriffs konnten die Beamten<br />
aus 18 vorgegebenen Kategorien wie „Schlagen mit der Hand/Faust“, „Treten“ oder<br />
„Stechen mit Waffe (z.B. Messer)“ auswählen. Zudem wurde die Möglichkeit angeboten, in<br />
offener Form mitzuteilen, wie der Übergriff erfolgt ist. Aus den 18 verschiedenen Übergriffsarten<br />
wurden folgende vier Indizes gebildet:<br />
1. Einsatz körperlicher <strong>Gewalt</strong>: Schlagen mit der Hand/ Faust, Rangeln/ Schubsen/<br />
Drängeln, Treten, Kopfstoß, Würgen/ Drosseln mit Armen/ Hand, Beißen (nicht<br />
Hund), sonstiges wie z.B. Kratzen oder Anspringen;<br />
2. Einsatz <strong>von</strong> Waffen/ Gegenständen: Schlagen/ Stoßen mit Gegenstand/ Waffe, Würgen/<br />
Drosseln mit Gegenstand, Schleudern/ Werfen mit Gegenstand, Stechen mit Waffe,<br />
Schießen, Sprühen (z.B. Reizgas), Injektionsnadel, Brandwurfgeschoss, sonstiges<br />
wie Bedrohen/ Angriff mit Waffe/ Gegenstand;<br />
3. Einsatz eines Vehikels: Anfahren/ Überfahren mit KFZ, sonstiges wie Zufahren/<br />
Rammen/ Abdrängen/ Überfahren mit anderem Fahrzeug;<br />
4. Einsatz sonstiger <strong>Gewalt</strong>: Hund hetzen/ Hundebiss, sonstiges wie Spucken/ Blut- oder<br />
Speichelkontakt.<br />
Wenn ein Beamter nur eine Übergriffsart aus einem der vier Bereiche genannt hat, dann wurde<br />
dies ebenso <strong>als</strong> Ja-Antwort gezählt wie wenn ein Beamter mehreren Nennungen in diesem<br />
Bereich abgegeben hat. In der Auswertung wird sich daher auf die Häufigkeit bestimmter<br />
Übergriffsarten, nicht auf die Anzahl an erlebten Übergriffsarten konzentriert.<br />
Wie die <strong>Ergebnisse</strong> aus Tabelle 5.3 in Bezug auf die 2.603 ausgewählten Übergriffe zeigen,<br />
wurden die Beamten mehrheitlich durch körperliche <strong>Gewalt</strong>, <strong>als</strong>o nicht unter Verwendung<br />
<strong>von</strong> Waffen, angegriffen (84,0 %), wobei das Schlagen mit der Hand/ Faust, das Rangeln/<br />
Schubsen/ Drängeln und das Treten zu den häufigsten Nennungen gehören. Bei etwa jedem<br />
fünften Übergriff (19,3 %) kamen (auch) Waffen bzw. gefährliche Gegenstände zum Einsatz.<br />
Diese wurden etwa gleichhäufig auf den Beamten geworfen/ geschleudert oder zum Schlagen/<br />
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