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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Tabelle 5.2: Dauer der Dienstunfähigkeit insgesamt sowie nach Situation des Übergriffs, nur ausgewählte<br />

Übergriffe (in %)<br />

Dauer der Dienstunfähigkeit<br />

1-2 Tage 3-6 Tage mind. 7 Tage<br />

Festnahme/Überprüfung Verdächtiger 40,2 21,6 38,2<br />

Streit/Schlägerei (nicht Familie) 41,6 19,6 38,7<br />

Familienstreitigkeit 42,0 23,7 34,3<br />

Störung öffentlicher Ordnung 40,5 20,1 39,5<br />

Verkehrskontrolle, -unfall, -delikt 32,3 23,4 44,3<br />

(versuchte) Straftat 31,6 25,9 42,5<br />

Veranstaltung 43,3 22,2 34,5<br />

Demonstration 37,4 20,5 42,1<br />

Personenkontrolle 38,6 23,8 37,6<br />

Sonstiges 29,4 27,2 43,4<br />

fett: höchster Wert, unterstrichen: niedrigster Wert<br />

Neben der Situation des Übergriffs (Festnahme, Streit usw.) wurde auch die Art und Weise<br />

des Übergriffs erhoben. Zur Beschreibung der Art und Weise des Übergriffs konnten die Beamten<br />

aus 18 vorgegebenen Kategorien wie „Schlagen mit der Hand/Faust“, „Treten“ oder<br />

„Stechen mit Waffe (z.B. Messer)“ auswählen. Zudem wurde die Möglichkeit angeboten, in<br />

offener Form mitzuteilen, wie der Übergriff erfolgt ist. Aus den 18 verschiedenen Übergriffsarten<br />

wurden folgende vier Indizes gebildet:<br />

1. Einsatz körperlicher <strong>Gewalt</strong>: Schlagen mit der Hand/ Faust, Rangeln/ Schubsen/<br />

Drängeln, Treten, Kopfstoß, Würgen/ Drosseln mit Armen/ Hand, Beißen (nicht<br />

Hund), sonstiges wie z.B. Kratzen oder Anspringen;<br />

2. Einsatz <strong>von</strong> Waffen/ Gegenständen: Schlagen/ Stoßen mit Gegenstand/ Waffe, Würgen/<br />

Drosseln mit Gegenstand, Schleudern/ Werfen mit Gegenstand, Stechen mit Waffe,<br />

Schießen, Sprühen (z.B. Reizgas), Injektionsnadel, Brandwurfgeschoss, sonstiges<br />

wie Bedrohen/ Angriff mit Waffe/ Gegenstand;<br />

3. Einsatz eines Vehikels: Anfahren/ Überfahren mit KFZ, sonstiges wie Zufahren/<br />

Rammen/ Abdrängen/ Überfahren mit anderem Fahrzeug;<br />

4. Einsatz sonstiger <strong>Gewalt</strong>: Hund hetzen/ Hundebiss, sonstiges wie Spucken/ Blut- oder<br />

Speichelkontakt.<br />

Wenn ein Beamter nur eine Übergriffsart aus einem der vier Bereiche genannt hat, dann wurde<br />

dies ebenso <strong>als</strong> Ja-Antwort gezählt wie wenn ein Beamter mehreren Nennungen in diesem<br />

Bereich abgegeben hat. In der Auswertung wird sich daher auf die Häufigkeit bestimmter<br />

Übergriffsarten, nicht auf die Anzahl an erlebten Übergriffsarten konzentriert.<br />

Wie die <strong>Ergebnisse</strong> aus Tabelle 5.3 in Bezug auf die 2.603 ausgewählten Übergriffe zeigen,<br />

wurden die Beamten mehrheitlich durch körperliche <strong>Gewalt</strong>, <strong>als</strong>o nicht unter Verwendung<br />

<strong>von</strong> Waffen, angegriffen (84,0 %), wobei das Schlagen mit der Hand/ Faust, das Rangeln/<br />

Schubsen/ Drängeln und das Treten zu den häufigsten Nennungen gehören. Bei etwa jedem<br />

fünften Übergriff (19,3 %) kamen (auch) Waffen bzw. gefährliche Gegenstände zum Einsatz.<br />

Diese wurden etwa gleichhäufig auf den Beamten geworfen/ geschleudert oder zum Schlagen/<br />

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