Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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dieser Personen verbleiben verwertbare Angaben <strong>von</strong> 20.938 Beamten im Datensatz. Dies<br />
bedeutet, dass eine bereinigte Rücklaufquote <strong>von</strong> 25,1 % erzielt werden konnte. Vor dem Hintergrund<br />
der öffentlich geführten Auseinandersetzungen im Vorfeld des Projekts ist diese<br />
Quote <strong>als</strong> gut einzustufen.<br />
Tabelle 4.1: Gründe für die Nichtberücksichtigung <strong>von</strong> Personen<br />
Anzahl<br />
Keine Gruppenzuordnung (<strong>Opfer</strong>/Nichtopfer) möglich 885<br />
Abbruch nach Gruppenzuordnung 751<br />
sonstige nicht verwertbare Fälle 5<br />
4.2. Das Erhebungsinstrument<br />
Das eingesetzte Erhebungsinstrument basiert auf der Befragung zu <strong>Gewalt</strong>übergriffen auf<br />
<strong>Polizeibeamte</strong> aus dem Jahr 2000 (Ohlemacher et al., 2003). In deren Mittelpunkt standen<br />
gravierende <strong>Gewalt</strong>taten zum Nachteil <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n, die durch eine Tötungsabsicht<br />
oder eine mindestens siebentägige Dienstunfähigkeit infolge des <strong>Gewalt</strong>ereignisses gekennzeichnet<br />
waren. Die erste Gruppe wurde in der aktuellen Untersuchung nicht berücksichtigt.<br />
Hingegen konzentrierte sich die die Befragung des Jahres 2010 auf Beamte, die zwischen<br />
2005 und 2009 <strong>Opfer</strong> eines <strong>Gewalt</strong>übergriffs geworden sind, der zu <strong>einer</strong> Dienstunfähigkeit<br />
<strong>von</strong> mindestens einem Tag führte. Dadurch ist für einen Teil der Befragten (<strong>Gewalt</strong>opfer mit<br />
mindestens siebentägiger Dienstunfähigkeit) ein Vergleich mit der Befragung des Jahres 2000<br />
möglich. Das Ziel der Befragung des Jahres 2010 war es, ein möglichst umfassendes Bild<br />
zum Ausmaß, zur Entwicklung und zu den Folgen <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> gegen <strong>Polizeibeamte</strong> zu erhalten.<br />
Um dies zu erreichen, wurde der dam<strong>als</strong> verwendete Fragebogen mit unterschiedlichen<br />
Experten weiterentwickelt und im Rahmen <strong>von</strong> Pretests mit verschiedenen Gruppen <strong>von</strong> <strong>Polizeibeamte</strong>n<br />
auf seine Brauchbarkeit und Akzeptanz hin geprüft und entsprechend modifiziert.<br />
Nach Abschluss dieser Vorphase wurde der Fragebogen in eine Online-Form transformiert.<br />
Hierbei kam das Programm Inquery zum Einsatz. Das Erhebungsinstrument umfasst entsprechend<br />
den zwei Untersuchungsgruppen (Nichtopfer vs. <strong>Opfer</strong> mit Dienstunfähigkeit zwischen<br />
2005 bis 2009) einen Kurz- und einen Langfragebogen. Im Kurzfragebogen werden u.a. Angaben<br />
zu verbalen und körperlichen <strong>Gewalt</strong>erfahrungen im Jahr 2009, zur Teilnahme an Ausund<br />
Fortbildungsmaßnahmen, zu Einsätzen im Rahmen häuslicher <strong>Gewalt</strong> und zu Einschätzungen<br />
bezüglich der <strong>Gewalt</strong>enwicklung bzw. des gesellschaftlichen Bildes der Polizei erbeten.<br />
Zum Schluss dieses Komplexes wurden zudem soziodemographische und tätigkeitsbezogene<br />
Merkmale der Beamten erfasst. Den Kurzfragebogen sollten alle Befragten beantworten.<br />
Jene Beamten, die zwischen 2005 und 2009 mindestens einen Übergriff mit nachfolgender<br />
Dienstunfähigkeit erlebt haben, erhielten ein zusätzliches Fragebogenmodul, den Langfragebogen.<br />
Dieser beinhaltet zunächst eine Aufzählung aller <strong>Gewalt</strong>übergriffe mit Dienstunfähigkeit<br />
innerhalb des genannten Fünfjahreszeitraums. Dabei konnten bis zu zehn Übergriffe berichtet<br />
werden. Anschließend wurde ein Übergriff ausgewählt, der hinsichtlich verschiedener<br />
Aspekte (u.a. Merkmale der Täter, Merkmale der am Einsatz beteiligten Beamten, Merkmale<br />
der Situation, körperliche, psychische und rechtliche Folgen, kritische Bewertungen) detailliert<br />
beschrieben werden sollte. Hatten Beamte zwischen 2005 und 2009 mehrere <strong>Gewalt</strong>übergriffe<br />
mit Dienstunfähigkeit erlebt, wurde der im Sinne der Dauer der Dienstunfähigkeit<br />
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