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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Um festzustellen, ob der Verdacht auf eine Posttraumatische Belastungsstörung infolge der<br />

<strong>Opfer</strong>erfahrung vorliegt, wurde ein Summenwert aus den Antworten zu den zehn Einzelitems<br />

gebildet. Obgleich der Zeitraum für die Beantwortung der PTSS-10 <strong>von</strong> der Originalversion<br />

abweicht, wurde zur Unterscheidung <strong>von</strong> zwei Beamtengruppen auf den empfohlenen Cut-<br />

Off-Wert <strong>von</strong> 36 Punkten zurückgegriffen. Demnach gelten Befragte mit einem Summenwert<br />

<strong>von</strong> mindestens 36 Punkten <strong>als</strong> auffällig („Verdacht auf Posttraumatische Belastungsstörung“).<br />

Damit kann selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen werden, ob bei diesen<br />

Personen tatsächlich eine solche Störung in klinisch relevanter Ausprägung vorgelegen hat<br />

bzw. zum Zeitpunkt der Befragung noch immer vorlag. Auf Basis des gewählten Cut-Off-<br />

Werts sind 4,9 % der angegriffenen Beamten <strong>als</strong> auffällig zu beurteilen, d.h. bei diesen Beamten<br />

gibt es im Zeitraum <strong>von</strong> vier Wochen nach dem Übergriff einen Verdacht auf das Vorliegen<br />

<strong>einer</strong> Posttraumatischen Belastungsstörung.<br />

Tabelle 5.17 zeigt, ob sich im Vergleich der verschiedenen Gruppen <strong>von</strong> Beamten zu den genannten<br />

psychischen Beschwerden (Belastungsstörung bzw. Probleme in anderen Bereichen)<br />

Unterschiede ergeben. Dabei wird nur der Anteil an Beamten ausgewiesen, bei denen Probleme<br />

im Bereich Schlafen, soziale Kontakte und Einnahme <strong>von</strong> Medikamenten länger <strong>als</strong> vier<br />

Wochen anhielten. Aufgrund der niedrigen Anteile an Befragten mit Problemen im Bereich<br />

Essen und Alkoholkonsum sind differenzierte Auswertungen für diese Bereiche nicht sinnvoll.<br />

Der Zigarettenkonsum wird deshalb nicht weiter berücksichtigt, weil sich dieses Problem<br />

nur auf eine Subgruppe <strong>von</strong> Beamten (die Raucher) bezieht.<br />

Tabelle 5.17: Psychische Beschwerden nach Geschlecht, Alter, Tätigkeitsbereich und Dauer der Dienstunfähigkeit<br />

(in %)<br />

Schlafen<br />

Soziale Kontakte<br />

Medikamenten eine PTBS<br />

Einnahme <strong>von</strong> Verdacht auf<br />

weiblich 16,0 11,7 3,2 6,7<br />

Geschlecht männlich 13,9 9,3 5,2 4,7<br />

Fälle 1.755 1.771 1.777 1.739<br />

Alter zum unter 30 Jahre 8,9 9,1 2,7 4,0<br />

Zeitpunkt 30 bis unter 50 Jahre 15,3 9,9 5,1 5,3<br />

des Übergriffs<br />

ab 50 Jahre 15,3 7,8 7,4 4,1<br />

Fälle 1.761 1.777 1.783 1.745<br />

besondere Einsatzeinheit 10,7 7,7 4,9 4,3<br />

Tätigkeitsbereich<br />

zum (inkl. Fußstreife)<br />

Einsatz- und Streifendienst<br />

13,2 8,9 4,4 4,4<br />

Zeitpunkt Kriminal- und Ermittlungsdienst<br />

des Übergriffs<br />

17,8 13,3 5,7 6,8<br />

sonstige 19,2 10,7 6,1<br />

7,8<br />

Dauer der<br />

Dienstunfähigkeit<br />

Fälle 1.985 2.004 2.010 1.965<br />

1-2 Tage 10,1 6,5 2,1 3,2<br />

3-6 Tage 9,6 6,8 2,8 4,2<br />

mind. 7 Tage 19,9 12,6 8,3 7,0<br />

da<strong>von</strong>: über 2 Monate 39,5 26,0 18,6 18,4<br />

Fälle 2.162 2.181 2.186 2.125<br />

fett: Unterschiede signifikant bei p < .05<br />

Geschlechtsunterschiede bei den psychischen Beschwerden sind insgesamt nur gering ausgeprägt,<br />

wobei Frauen etwas häufiger Probleme mit dem Schlafen und mit sozialen Kontakten<br />

haben; bei ihnen liegt zudem etwas häufiger der Verdacht auf eine Belastungsstörung vor.<br />

Nur für die Einnahme <strong>von</strong> Medikamenten ergibt sich bei den weiblichen Beamten ein niedrigerer<br />

Wert.<br />

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