Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat
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Straße/öffentlicher<br />
Platz/Park/Parkplatz<br />
Wohnung/Haus/Garten<br />
in/vor<br />
Lokal/Disko/Festzelt<br />
Polizeifahrzeug/Polizeidie<br />
nsträumlichkeiten<br />
Bahnhof/Haltestelle<br />
offenes Gelände<br />
Geschäft/Firma<br />
Stadion(umgebung)<br />
öffentliches<br />
Verkehrsmittel<br />
Krankenhaus<br />
Sonstiges<br />
änderungen der in verschiedenen Stadtgebieten erfolgten Übergriffe erkennen. Insofern ist<br />
nicht <strong>von</strong> <strong>einer</strong> Zunahme an Übergriffen in bspw. sozial problemtischen Gebieten auszugehen.<br />
In Kneipenvierteln haben Übergriffe im Vergleich der Jahre 2005 (3,2 %) und 2009 (6,4<br />
%) allerdings zugenommen. 14<br />
Weiterhin kann festgestellt werden, dass Übergriffe während Demonstrationen am häufigsten<br />
aus sozial problematischen Wohngebieten berichtet werden (49,0 %; Tabelle 5.4). In diesen<br />
Gebieten sind zudem Familienstreitigkeiten (39,0 %), wobei diese Einsätze auch in bürgerlich<br />
geprägten Gebieten häufig stattfinden (52,7 %). Übergriffe bei außerfamiliären Streitigkeiten<br />
erfolgen demgegenüber relativ oft in Kneipenvierteln, während sich Angriffe im Verkehrsbereich,<br />
verglichen mit dem durchschnittlichen Anteil, etwa viermal häufiger außerhalb <strong>einer</strong><br />
Stadt oder Gemeinde (12,4 %) ereigneten. Werden Beamte bei Personenkontrollen angegriffen,<br />
dann war dies etwas häufiger in Einkaufsmeilen/ Geschäftsbezirken (15,6 %) und in Industrie-/<br />
Hafengebieten (5,6 %) der Fall. Eine mögliche Erklärung für die erhöhte Quote <strong>von</strong><br />
Übergriffen bei Familienstreitigkeiten in bürgerlichen Gebieten könnte eine höhere Anzeigebereitschaft<br />
der dort ansässigen Bürger sein, verglichen mit Personen, die in sozialen Brennpunkten<br />
leben und generell den Kontakt mit der Polizei zu vermeiden versuchen.<br />
Hinsichtlich des konkreten Orts des Übergriffs wurden den Beamten zwanzig verschiedene<br />
Vorgaben im Fragebogen präsentiert. Nicht aufgeführte Orte konnten die Beamten in einem<br />
zusätzlichen Antwortfeld notieren. Insgesamt 9,0 % der Beamten haben keine Angaben zu<br />
dieser Frage gemacht, weshalb sich die Anzahl der gültigen Fälle auf 2.370 reduziert. In Abbildung<br />
5.7 ist die Verteilung der Antworten dieser Befragten dargestellt. 15<br />
Abbildung 5.7: Ort des Übergriffs (in %)<br />
50,0<br />
47,0<br />
40,0<br />
30,0<br />
23,6<br />
20,0<br />
10,0<br />
12,2 10,4<br />
7,2<br />
3,5 3,0 2,8 2,1 1,6<br />
5,8<br />
0,0<br />
14 Auch im Vergleich zur Befragung <strong>von</strong> Ohlemacher et al. (2003) zeigt sich, dass Übergriffe in Kneipenviertel<br />
auf insgesamt niedrigem Niveau zugenommen haben.<br />
15 Mit Ausnahme der Kategorien „Straße/ öffentlicher Platz/ Park/ Parkplatz“, „Lokal/ Disko/ Festzelt“, „öffentliches<br />
Verkehrsmittel“ und „Krankenhaus“ handelt es sich bei den Angaben um Sammelkategorien, die über die<br />
Zusammenfassung <strong>von</strong> Einzelaussagen gebildet worden sind. Folgende Angaben wurden dabei jeweils zusammengefasst:<br />
Wohnung/ Haus/ Garten des Täters sowie Wohnung/ Haus/ Garten <strong>einer</strong> anderen Person zu „Wohnung/Haus/Garten“;<br />
Polizeifahrzeug sowie Polizeidiensträumlichkeiten zu „Polizeifahrzeug/ Polizeidiensträumlichkeiten“;<br />
Bahnhof, Bahnhofsumgebung sowie Haltestelle zu „Bahnhof/Haltestelle“; 30 km zur Bundesgrenze,<br />
Grenzübergangsstelle, Streckenabschnitt, Haltepunkt sowie Wald/-gebiet zu „offenes Gelände“; Geschäft sowie<br />
Firmengebäude/-gelände zu „Geschäft/Firma“; Stadion/Sportplatz sowie Stadionumgebung zu „Stadion(umgebung)“.<br />
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