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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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Widerstand gegen<br />

Vollstreckungsbeamte<br />

leichte<br />

Körperverletzung<br />

schwere<br />

Körperverletzung<br />

Beleidigung<br />

anderes Delikt<br />

Nötigung<br />

versuchter Totschlag<br />

versuchter Mord<br />

Abbildung 5.47: Der Verurteilung zugrunde liegende Delikte (1.190 Nennungen zu 615 verurteilten Tätern)<br />

600<br />

500<br />

519<br />

400<br />

300<br />

391<br />

200<br />

100<br />

0<br />

128<br />

239<br />

175<br />

120 110 21 5 1<br />

Die Beamten sollten zusätzlich die verhängte Sanktion beurteilen, wobei ihnen fünf Antwortoptionen<br />

zur Verfügung standen (erheblich zu milde, eher zu milde, angemessen, eher zu hart,<br />

erheblich zu hart). Wie sich zeigt, wird die Sanktion mehrheitlich <strong>als</strong> erheblich zu milde (27,5<br />

%) bzw. eher zu milde (34,1 %) bewertet (590 Nennungen). Während 38,1 % die Strafe <strong>als</strong><br />

angemessen empfanden, wird sie <strong>von</strong> 0,3 % <strong>als</strong> eher zu hart beurteilt. 64 Dass die verhängte<br />

Sanktion erheblich zu hart sei, wurde <strong>von</strong> keinem Betroffen gesagt.<br />

Wurde das Verfahren eingestellt bzw. auf eine Strafe verzichtet, sollten die Beamten den<br />

Ausgang <strong>von</strong> „völlig f<strong>als</strong>ch“ bis „völlig richtig“ bewerten. In 54,2 % der Fälle wurde die Einstellung<br />

des Verfahrens <strong>als</strong> völlig f<strong>als</strong>ch bzw. <strong>von</strong> 31,3 % <strong>als</strong> eher f<strong>als</strong>ch bewertet. Als eher<br />

richtig empfanden 11,3 % der Beamten den Ausgang des Verfahrens, während deutlich weniger<br />

diesen <strong>als</strong> völlig richtig einschätzten (3,2 %). 65<br />

5.2.6. Kritische Einschätzungen der <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> betroffenen Beamten<br />

An verschiedenen Stellen des Fragebogens wurden die Beamten um ihre kritische Einschätzung<br />

gebeten. Dies betraf die Selbstkritik ebenso wie die Kritik an Kollegen, an Vorgesetzten,<br />

an der Ausstattung oder der Fortbildung. In diesem Kapitel werden die Befunde zu diesen<br />

kritischen Einschätzungen vorgestellt. Anzumerken ist, dass hier, wie auch bei einigen bisher<br />

vorgestellten Themen, z.T. ein recht hoher Anteil der Beamten (bis zu 30 %) keine Angaben<br />

im Fragebogen gemacht hat. Dies kann daran liegen, dass die entsprechenden Fragen eher<br />

zum Ende des <strong>Opfer</strong>fragebogens positioniert waren und einige Beamte das Ausfüllen zu diesem<br />

Zeitpunkt schon abgebrochen hatten. Möglicherweise handelt es sich aber auch um besonders<br />

sensible Fragen, zu denen die Beamten keine Auskunft geben wollten. Um zu vermeiden,<br />

dass übermäßig hohe Anteile kritischer Beamter berichtet werden, haben wir uns<br />

64 Unterschiede hinsichtlich dieser Bewertung existieren nicht mit Blick auf das Geschlecht des Beamten oder<br />

dessen regionale Herkunft (Ost/West). Personen, die zum Zeitpunkt des Übergriffs 50 Jahre und älter waren,<br />

stufen das Urteil allerdings häufiger <strong>als</strong> angemessen/eher zu milde ein <strong>als</strong> jüngere <strong>Opfer</strong>. Wenn Freiheitsstrafen<br />

verhängt worden sind, wird das Urteil seltener <strong>als</strong> angemessen/zu milde eingestuft <strong>als</strong> wenn dies nicht der Fall<br />

war; d.h. die Zufriedenheit mit der Strafe steigt, je härter die verhängte Strafe ist.<br />

65 Das Geschlecht und die regionale Herkunft spielen erneut keine Rolle hinsichtlich dieser Einschätzung. Zum<br />

Zeitpunkt des Übergriffs ältere Beamte sind wiederum häufiger der Meinung, dass die Einstellung richtig war.<br />

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