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Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer ... - Bundesrat

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örtliche Gegebenheiten (2.128)<br />

Art des Vorfalls (2.085)<br />

Anzahl der Beteiligten (2.114)<br />

situative Infos (2.162)<br />

Alkohol-/ Btm-Einfluss (2.090)<br />

kriminelle Vorgeschichte (2.082)<br />

andere Bewaffnung (2.065)<br />

Schussbewaffnung (2.056)<br />

psychische Störung (2.035)<br />

personenbezogene Infos (2.142)<br />

Konflikte/ Widerstände (2.096)<br />

<strong>Gewalt</strong>potenzial (2.118)<br />

Infos zu Konfliktpotenzial (2.143)<br />

chendem Maße vor. Über die letzten fünf Jahre hinweg betrachtet, hat sich der Anteil an Einsätzen,<br />

bei denen situative Informationen sowie Informationen zum Konfliktpotenzial vorlagen,<br />

nicht signifikant verändert. Für den Anteil an Situationen, bei denen personenbezogene<br />

Informationen vorlagen, findet sich allerdings ein signifikanter Trend. Dabei ergibt sich ein<br />

Rückgang: Während bei Übergriffen im Jahr 2005 noch in 16,0 % einige bzw. umfassende<br />

personenbezogene Informationen vorlagen, ist dieser Anteil bis 2009 auf 12,7 % gefallen. Der<br />

Trend ist aber nicht linear: Für das Jahr 2006 ist mit 9,4 % der niedrigste Anteil zu berichten.<br />

Abbildung 5.11: Anteil „einige/umfassende Informationen“ (in %, in Klammern: Anzahl Fälle)<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

60,7<br />

54,0<br />

44,4<br />

51,2<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

30,0<br />

21,5<br />

14,3<br />

11,8 10,3<br />

12,4<br />

26,1 24,7<br />

21,5<br />

10,0<br />

0,0<br />

Betrachten wir die Informationslage differenziert für die verschiedenen Einsatzsituationen,<br />

dann ergeben sich für alle drei Indizes signifikante Unterschiede (Tabelle 5.5). Beamte, die im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Demonstrationen angegriffen wurden, waren vor dem Einsatz über die situativen<br />

Umstände (68,7 %), das Konfliktpotential (65,6 %) sowie die Personen (23,3 %) am häufigsten<br />

gut informiert. Weitaus seltener ist dies bei Personenkontrollen sowie bei verkehrsbezogenen<br />

Übergriffen der Fall. Dies könnte dadurch erklärt werden, dass Kontrollmaßnahmen,<br />

welche auch im Verkehrsbereich stattfinden, in der Regel durch den Beamten selbst initiiert<br />

werden, weil die Person oder das Fahrzeug in irgend<strong>einer</strong> Weise auffällig erscheint. In diesen<br />

Fällen liegen nur selten Informationen <strong>von</strong> Seiten der Dienststelle vor.<br />

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