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Ein Leben für den Hufbeschlag - Tiho Bibliothek elib - Tierärztliche ...

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noch viele weitere Personen, <strong>den</strong>en Jöchle seine Abneigung dem<br />

Nationalsozialismus gegenüber mitgeteilt hatte oder die Zeugen der<br />

Diskriminierung Jöchles im Berufsleben wur<strong>den</strong> und die dies nun zu<br />

Protokoll gaben (StAM SpkA K 814 Johannes Jöchle).<br />

Die Spruchkammer X in München reihte Hans Jöchle am 18. Dezember<br />

1946 in die Gruppe der Mitläufer ein. Es wurde eine Geldsühne von<br />

1.000,- RM zu einem Wiedergutmachungsfond verhängt. „Anstelle von je<br />

40,- RM Geldsühne tritt <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fall der Uneinbringlichkeit eine<br />

Arbeitsleistung von 1 Tag. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens<br />

zu tragen. Streitwert: 12.000,- RM.“ Begründet wurde diese Strafe mit der<br />

Parteimitgliedschaft seit 1937 und weiteren Mitgliedschaften beim NS-<br />

Dozentenbund 1940 bis 1945, der NS-Volkswohlfahrt, der NS-Kriegsopferversorgung,<br />

dem NS-Altherrenbund, dem Reichskriegerbund 57 und<br />

dem Reichsluftschutzbund. Die Zugehörigkeit zum Freikorps Epp wurde<br />

ihm nicht angelastet und die Ernennung zum außeror<strong>den</strong>tlichen Professor<br />

beruhte nach der Aussage von Oberregierungsrat Wilhelm Pschorr vom<br />

Ministerium des Innern nicht auf der Parteizugehörigkeit, sondern darauf,<br />

dass Jöchle „in seinem Spezialfach (<strong>Hufbeschlag</strong>) als erste Autorität“ galt.<br />

Er bekleidete kein Parteiamt und setzte sich auch sonst nicht <strong>für</strong> die Partei<br />

ein, deshalb wurde er lediglich als nominelles Parteimitglied betrachtet.<br />

„Gegen eine Berufung als Professor bestehen bei der Sachlage keinerlei<br />

Be<strong>den</strong>ken“ (UAM E-II-1898).<br />

General Joseph McNarney erließ die Weihnachtsamnestie, die ungefähr<br />

800.000 Personen betraf. Nach der Durchführungsbestimmung fielen alle<br />

vom Befreiungsgesetz betroffenen Personen darunter, deren <strong>Ein</strong>kommen<br />

1943 und 1945 unter 3.600 RM lag und die am 1. Januar 1945 weniger als<br />

20.000 RM an Vermögen besaßen. Außerdem betraf sie auch alle Körperbeschädigten,<br />

die zu 50 % und mehr versehrt waren oder in die<br />

Versehrtenstufen II, III oder IV eingegliedert waren. Die laufen<strong>den</strong><br />

Verfahren wur<strong>den</strong> damit eingestellt. Hauptschuldige und Aktivisten waren<br />

von der Amnestie ausgenommen (StAM LRA 137, 420, „Neue Zeitung“<br />

vom 28.2.1947).<br />

Hans Jöchle erfüllte die Voraussetzungen der Weihnachtsamnestie (StAM<br />

SpkA K 814 Johannes Jöchle). Der Arzt im ehemaligen Reservelazarett<br />

München I teilte ihn am 27. Februar 1946 aufgrund von Ischias- und<br />

57 Hans Jöchle war Mitglied der „Kameradschaft ehemaliger Angehöriger der Bayerischen<br />

Schützenbrigade 21 von 1919“ die im Oktober 1938 korporativ dem NS-Reichskriegsbund<br />

beitrat (PrivAWJ, Fragebogen der Militärregierung, 15.1.1946).

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