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Ein Leben für den Hufbeschlag - Tiho Bibliothek elib - Tierärztliche ...

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182<br />

„Der Rektor [...] erhielt die Aufgabe, die Hochschulgemeinschaft zu<br />

führen, indem er die wissenschaftliche Gestaltung in Verbindung<br />

mit <strong>den</strong> Dekanen der Fakultäten festlegte und die Erfüllung der<br />

politischen Aufgaben im <strong>Ein</strong>vernehmen mit <strong>den</strong> Führern der<br />

Parteigliederungen an der Hochschule sicherte. Die Stellung des<br />

Senats schrumpfte auf eine rein beratende Tätigkeit zusammen. [...]<br />

Erstaunlich ist, daß die Fakultäten das Recht auf Berufungsvorschläge<br />

behielten, wenngleich das Ministerium oft sehr selbstherrlich<br />

über ihre Vorschläge hinwegging“ (Maier 1966, 90).<br />

Die Funktionäre des NS-Dozentenbundes kontrollierten Rektor und<br />

Dekane. „Selbst die Hochschulabteilung des Reichskultusministeriums war<br />

gehalten, in Berufungsangelegenheiten jeweils das Votum des Reichsdozentenführers<br />

einzuholen“ (Kunkel 1966, 114).<br />

1935 wurde der Professor <strong>für</strong> Angewandte Zoologie, Karl Leopold<br />

Escherich, wieder zum Rektor ernannt (Heiber 1994, 211; Böhm 1995,<br />

154). Doch schon im Oktober trat Escherich, angeblich aus gesundheitlichen<br />

Grün<strong>den</strong>, zurück und Altparteigenosse und Geologe Professor<br />

Leopold Kölbl, der gegen <strong>den</strong> Willen seiner Fakultät berufen wurde und es<br />

schon bis zum Prorektor gebracht hatte, übernahm das Rektorat (Heiber<br />

1994, 211-213). Am 14. Dezember 1935 wurde Professor Kölbl zum<br />

Rektor der Universität München ernannt. Er hatte als „verdienter aktiver<br />

Nationalsozialist“ einen guten Draht zu <strong>den</strong> wichtigen Parteistellen und<br />

auch zum Kultusministerium (Böhm 1995, 539). Im Oktober 1938 zog sich<br />

Kölbl dann von seinem Amt zurück. Jede Fakultät machte Vorschläge <strong>für</strong><br />

die Neubesetzung und so schlug die <strong>Tierärztliche</strong> Fakultät Wilhelm Ernst,<br />

zu dieser Zeit Prorektor, <strong>für</strong> das Amt vor (Heiber 1994, 214).<br />

Kölbls späterer Abgang war recht spektakulär. Er wurde am 10. Februar<br />

1939 wegen „fortgesetzter Vergehen der Unzucht zwischen Männern“<br />

verhaftet und sofort aus SA und Partei ausgeschlossen. Außerdem hatte er<br />

eine empfindliche Strafe zu erwarten. Man sprach von einer „Hirnerkrankung“,<br />

„periodisch auftreten<strong>den</strong> krankhaften Störung der Geistestätigkeit“<br />

und einer „erheblichen Schwächung seiner Nervenkraft“ und wies ihn in<br />

die Münchner Psychiatrie und Nervenklinik ein. Nach mehreren Urteilen<br />

und Revisionsverfahren entschied schließlich am 21. August 1941 die<br />

1. Strafkammer des Landgerichts München II: Gefängnis <strong>für</strong> zwei Jahre

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