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Ein Leben für den Hufbeschlag - Tiho Bibliothek elib - Tierärztliche ...

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nicht-arischen Eltern oder Großeltern abstammen; insbesondere hat<br />

keiner meiner - und meiner Frau - Elternteile oder Grosselternteile<br />

zu irgend einer Zeit der jüdischen Religion angehört“ (UAM Sen-I-<br />

145, „Fragebogen“ und <strong>Leben</strong>slauf).<br />

Das ermöglichte die weitere Anstellung Jöchles.<br />

Die „Hauptstelle politische Beurteilung“ des Gaupersonalamts erkundigte<br />

sich bei der Ortsgruppe Keuslinstraße der NSDAP anlässlich der<br />

möglichen Berufung über Jöchle. Sein soziales Verhalten stuften die<br />

Parteigenossen als einwandfrei ein und aufgrund der Mitgliedschaft in der<br />

Partei und einiger ihrer Gliederungen, auch der der Kinder beim JV und<br />

beim BDM, wurde folgendes Gesamturteil erstellt:<br />

„Angefragter ist unbedingt positiv zur NSDAP eingestellt. Er<br />

gehörte weder einer anderen Partei noch einer Loge an. Er ist <strong>für</strong> die<br />

Partei einsatzbereit und opferfreudig.<br />

Er ist Bezieher des V. B.<br />

Beflaggt gut, und grüßt nur mit dem Deutschen Gruß 45 .<br />

Obwohl er selbst 3 Kinder hat lädt er wöchentlich 2 mal ein Kind<br />

zum Mittagessen ein“ (BArch DS (ehem. BDC) B 72, Bl. 2366-<br />

2368).<br />

Damit konnte Hans Jöchle am 15. Januar 1939 an das Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Abteilung Landwirtschaft, schreiben:<br />

„Der Herr Reichsminister <strong>für</strong> Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung<br />

beabsichtigt, mich auf <strong>den</strong> freien Lehrstuhl <strong>für</strong> Hufkrankheiten,<br />

Theorie des <strong>Hufbeschlag</strong>s und der Beschirrungslehre<br />

an der Universität München zu berufen und meine Ernennung zum<br />

ausseror<strong>den</strong>tlichen Professor zu erwirken.<br />

Im Hinblick auf § 60 DBG [...] stelle ich unter der ausdrücklichen<br />

Voraussetzung, dass meine Ernennung zum ausseror<strong>den</strong>tlichen<br />

Professor vollzogen wird, die Bitte, mich aus dem Dienst des<br />

Bezirksverbandes Oberbayern zu dem Zeitpunkt meiner Neuer-<br />

45 Vgl. hierzu Kap. 2.7.1.

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