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Ein Leben für den Hufbeschlag - Tiho Bibliothek elib - Tierärztliche ...

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„<strong>Ein</strong>mal vorliegende negative politische Gutachten wur<strong>den</strong> meist<br />

‚fortgeschrieben‘ und begleiteten die Betroffenen über Jahre als<br />

unsichtbares und in <strong>den</strong> allermeisten Fällen unüberwindbares<br />

Karrierehindernis“ (Böhm 1995, 35).<br />

Noch 1932 war an der <strong>Tierärztliche</strong>n Fakultät - im Gegensatz zur Universität<br />

- wenig von der allgemeinen Radikalisierung zu spüren. „Die Fakultät<br />

verhielt sich bis auf wenige Assistenten und einen Famulanten<br />

zunächst abwartend“ (Gylstorff 1990, 32, 34). 1933 waren an der<br />

<strong>Tierärztliche</strong>n Fakultät nur die Professoren Anton Otto Stoß jun. und<br />

Wilhelm Ernst Parteimitglieder. Ernst löste 1935 Stoß jun. als Dekan ab<br />

und behielt dieses Amt bis 1945. Stoß entwickelte keine politischen<br />

Aktivitäten und übte sein Amt recht sachlich aus, wie ab 1935 auch sein<br />

Nachfolger Ernst, der als Mitglied des Verwaltungsausschusses und<br />

Rektor-Stellvertreter (ab Februar 1936) über große <strong>Ein</strong>flussmöglichkeiten<br />

verfügte (Böhm 1995, 400).<br />

Der 1926 gegründete Nationalsozialistische Deutsche Stu<strong>den</strong>tenbund<br />

(NSDStB) fand anfangs wenig Zulauf (Seifert 1972, 353), da die<br />

korporierten Stu<strong>den</strong>ten, insbesondere die katholischen Verbindungen, die<br />

Organisation ablehnten. Doch das stetige Anwachsen des NS-Stu<strong>den</strong>tenbundes<br />

(Kuhn 1966, 34) erlaubte 1931 die Vereinnahmung der Deutschen<br />

Stu<strong>den</strong>tenschaft. Nach der Machtergreifung 1933 war der NS-Stu<strong>den</strong>tenbund<br />

in seinen Krawall- und Boykottaktionen nicht mehr eingeschränkt<br />

(Seifert 1972, 353, 356).<br />

Schon vor Beginn des Sommersemesters 1933 erließ der Reichsminister<br />

<strong>für</strong> Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ein Gesetz, um die angeblich<br />

überfüllten Hochschulen zu entlasten. Die Hochschulen sollten nur noch<br />

<strong>den</strong> Prozentsatz „nicht-arischer“ Stu<strong>den</strong>ten aufnehmen, der deren Anteil an<br />

der Gesamtbevölkerung entsprach. Stu<strong>den</strong>ten, deren Väter im ersten<br />

Weltkrieg <strong>für</strong> Deutschland oder seine Verbündeten gekämpft hatten oder<br />

die aus „Mischehen“ stammten, die vor Veröffentlichung des Gesetzes<br />

geschlossen wur<strong>den</strong>, sollte diese Regelung nicht betreffen (Pascher 1966,<br />

51). Nach der neuen Prüfungsordnung wur<strong>den</strong> im Sommer 1934 nur<br />

diejenigen Stu<strong>den</strong>ten zum Vorphysikum in der Tiermedizin zugelassen, die<br />

einen Nachweis <strong>für</strong> die Ableistung eines Arbeitsdienstes erbringen<br />

konnten. Ju<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> zu diesem Arbeitsdienst nicht zugelassen und<br />

konnten somit auch die Prüfung nicht ablegen (Möllers 2002, 299).

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