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Ein Leben für den Hufbeschlag - Tiho Bibliothek elib - Tierärztliche ...

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101<br />

Herzbeschwer<strong>den</strong> in die Versehrtenstufe III ein (PrivAWJ 1952) und<br />

wahrscheinlich trafen auch die finanziellen Bestimmungen zu. Im Rahmen<br />

der Weihnachtsamnestie teilte der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer<br />

X in München Jöchle am 26. April 1947 mit: „auf Grund der<br />

Angaben in Ihrem Meldebogen sind Sie von dem Gesetz zur Befreiung von<br />

Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 nicht betroffen“<br />

(UAM E-II-1898).<br />

Zwei Tage später (28. April 1947) ging der Antrag um Wiedereinstellung<br />

als außeror<strong>den</strong>tlicher Professor mit beigefügten Spruchkammerbeschei<strong>den</strong><br />

an <strong>den</strong> Dekan der <strong>Tierärztliche</strong>n Fakultät München, der die Angelegenheit<br />

an <strong>den</strong> Rektor der Universität weiterleitete (UAM E-II-1898). Mit der<br />

Weihnachtsamnestie hatten sich die Chancen auf die Professur wieder<br />

deutlich erhöht.<br />

„Die Wiedereinstellung entfernter Beamter, die als Mitläufer 58<br />

erklärt sind, liegt ausschließlich im Ermessen der Verwaltung. Diese<br />

hat sich, wie bei jeder Neuanstellung, von der persönlichen und<br />

sachlichen Eignung des Beamten, vom Ausmaß ihres Personalbedarfs<br />

und vom Vorhan<strong>den</strong>sein geeigneter freier Stellen innerhalb<br />

ihres Bereichs leiten zu lassen. Nur wenn diese Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, darf die Wiedereinstellung in Aussicht genommen<br />

wer<strong>den</strong>. [...] Entfernte Beamte, die als vom Gesetz nicht<br />

betroffen 59 erklärt sind, müssen wieder in ihre bisherige Stelle oder,<br />

falls dies nicht möglich ist (z. B. weil die Stelle besetzt, weggefallen<br />

oder verändert ist), in eine andere Stelle mit gleichem Rang und<br />

Gehalt berufen wer<strong>den</strong>“ (StAM LRA 137, 420, 29.03.1947).<br />

„Und trotzdem wer<strong>den</strong> Sie nie ein Nationalsozialist wer<strong>den</strong>“ hatte der<br />

Kreisbauernführer 1937 zu Jöchle gesagt (StAM SpkA K 814 Johannes<br />

Jöchle) und damit nicht die formelle NSDAP-Zugehörigkeit, sondern die<br />

innere <strong>Ein</strong>stellung Jöchles gemeint. Dies hatte auch das Entnazifizierungsverfahren<br />

weitgehend bestätigt. Trotzdem fühlte Hans Jöchle sich<br />

schuldig. Er bereute, nicht <strong>den</strong> Mut aufgebracht zu haben, sich öffentlich<br />

zu seiner <strong>Ein</strong>stellung gegen <strong>den</strong> Nationalsozialismus zu bekennen. Stattdessen<br />

war er zum Mitläufer gewor<strong>den</strong>. Er lastete sich an, seinen jüdischen<br />

Freundeskreis und seinen Glauben verraten zu haben (StAM SpkA K 814<br />

Johannes Jöchle).<br />

58 Keine Hervorhebung im Original.<br />

59 Keine Hervorhebung im Original.

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