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Rechtsextremismus im Sport in Deutschland und im internationalen ...

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waltpotenzials wie <strong>im</strong> Vorjahr <strong>in</strong> den gewaltbereiten Szenen beider B<strong>und</strong>esligen ca. fünf<br />

Prozent. 436<br />

Von Seiten der ZIS wird zwar das konstant hohe Niveau an gewaltbereiten Fans <strong>und</strong> das<br />

konstant hohe Niveau an Straftaten (siehe unten) als <strong>im</strong>mer noch ernstzunehmendes <strong>und</strong><br />

weiter e<strong>in</strong>zudämmendes Problem gesehen, die Problembelastung mit rechtsextremen Er-<br />

sche<strong>in</strong>ungen wird jedoch deutlich ger<strong>in</strong>ger veranschlagt <strong>und</strong> <strong>in</strong>nerhalb der gut erfassten<br />

ersten beiden Ligen als Randproblem e<strong>in</strong>geschätzt.<br />

Auch die Verfassungsschutzämter – <strong>in</strong>sbesondere der alten B<strong>und</strong>esländer – <strong>und</strong> das Bun-<br />

desamt für Verfassungsschutz sehen e<strong>in</strong>e Problembelastung mit rechtsextremen Erschei-<br />

nungen <strong>im</strong> Bereich <strong>Sport</strong> <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Fußball durchweg als „marg<strong>in</strong>al“ an. Es wird hier <strong>in</strong> der<br />

Regel ke<strong>in</strong> zielgerichtetes politisches Handeln festgestellt, das darauf abzielt, die Freiheitliche<br />

Demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung zu beseitigen. Deshalb ist von der Rechtslage her e<strong>in</strong>e<br />

Beobachtung dieses rechtextrem orientierten Personenkreises <strong>im</strong> Bereich <strong>Sport</strong> nicht<br />

vorgesehen, was auch von den Verfassungsschutzämtern als Gr<strong>und</strong> dafür angeführt wird,<br />

weshalb ihrerseits ke<strong>in</strong>e genauen Zahlen zu diesem Phänomen vorliegen. 437<br />

Straftaten mit rechtsextremem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> <strong>im</strong> erfassten Fußballsport<br />

Zur Erfassung der Straftaten <strong>und</strong> ihre Nutzbarkeit für die Forschung<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e gesonderte Erfassung von rechtsextremen Straftaten <strong>im</strong> Bereich <strong>Sport</strong>. So wird<br />

<strong>im</strong> Umfeld von <strong>Sport</strong>veranstaltungen jedwede Form von Straftaten registriert, <strong>in</strong>sofern diese<br />

von der Polizei registriert <strong>und</strong> die Personalien der entsprechenden Personen festgestellt bzw.<br />

identifiziert werden können. Auch hier steht der Fußball <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den ersten beiden<br />

Ligen <strong>im</strong> besonderen Fokus der Verfolgungsbehörden. Durch die hohe Präsenz von Polizei<br />

<strong>und</strong> Ordnungskräften sowie durch Überwachungskameras wird hier e<strong>in</strong> Großteil von<br />

Straftaten entdeckt; dennoch ist auch hier von e<strong>in</strong>em Dunkelfeld auszugehen, da gerade bei<br />

Großveranstaltungen jeder Art nicht nur viele Straftaten auftreten, sondern auch e<strong>in</strong> großer<br />

Teil nicht festgestellt wird.<br />

436<br />

Vgl.: Zentrale Informationsstelle <strong>Sport</strong> (ZIS): Jahresberichte Fußball Saison 2005/06 <strong>und</strong> 2006/07,.S. 8.<br />

437<br />

Vgl. beispielsweise das Schreiben des Verfassungsschutzes NRW: „... ich bitte um Verständnis, dass der Verfassungsschutz<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ke<strong>in</strong>e Möglichkeit hat, Ihre Fragen mit Datenmaterial aus Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

zu unterlegen. Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes richtet sich auf politisch-extremistische Organisationen.<br />

<strong>Sport</strong>vere<strong>in</strong>e fallen regelmäßig nicht darunter, so dass Aussagen hierzu schon auftragsgemäß nicht zulässig<br />

s<strong>in</strong>d. Da sie – dürfte man sie denn öffentlich machen – aus Randerkenntnissen aus anderen Zusammenhängen<br />

abgeleitet wären <strong>und</strong> deshalb für e<strong>in</strong>e statistische Auswertung zudem nicht belastbar s<strong>in</strong>d, bitte ich um Verständnis,<br />

wenn hierzu ke<strong>in</strong>e Auskunft gegeben wird.“ (Schreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW,<br />

11.2.2009).

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