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Rechtsextremismus im Sport in Deutschland und im internationalen ...

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Bevor man sich die Statistik zu Straftaten <strong>im</strong> Bereich des Fußballsport <strong>in</strong> den ersten beiden<br />

B<strong>und</strong>esligen <strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationalen Fußballspielen mit deutscher Beteiligung anschaut, ist es<br />

s<strong>in</strong>nvoll, sich das Zustandekommen der Statistik zu vergegenwärtigen.<br />

Die ZIS erhält die E<strong>in</strong>gangsstatistik aller gemeldeten Straftaten <strong>im</strong> Stadion <strong>und</strong> <strong>in</strong> dessen<br />

Umfeld (auf der An- <strong>und</strong> Abreise sowie <strong>in</strong> der „Dritten Halbzeit“ begangene Straftaten), <strong>in</strong>s-<br />

besondere von Fußballb<strong>und</strong>esligaspielen, Pokalspielen, aber auch von e<strong>in</strong>em Teil der Regi-<br />

onalligaspiele <strong>und</strong> Begegnungen mit <strong>in</strong>ternationalem Charakter. D. h., es werden alle Straf-<br />

taten, die von den zuständigen Kreispolizeibehörden unmittelbar nach dem E<strong>in</strong>satz von<br />

Fußballspielen gemeldet werden, registriert. Dabei kann <strong>in</strong> der weiteren Bearbeitung <strong>in</strong> den<br />

Polizeidienststellen die e<strong>in</strong>zelne Straftat e<strong>in</strong>em anderen als dem ursprünglichen Straftatbe-<br />

stand zugeordnet werden (etwa e<strong>in</strong>e Straftat, die ursprünglich als Beleidigung nach § 185<br />

StGB aufgenommen wurde, wird als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113<br />

StGB def<strong>in</strong>iert) oder e<strong>in</strong>e Straftat wird mit e<strong>in</strong>er anderen zusammengezogen bzw. unter diese<br />

subsumiert (beispielsweise Beleidigung nach § 185 StGB unter Landfriedensbruch nach §§<br />

125ff StGB).<br />

Die Zahlen zu Straftaten, die die ZIS erhält, st<strong>im</strong>men also nicht gänzlich mit den Straftaten<br />

übere<strong>in</strong>, die <strong>in</strong> die Polizeiliche Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alstatistik (PKS) e<strong>in</strong>fließen. Von der PKS ist wiederum<br />

die Verurteiltenstatistik zu unterscheiden, die erst wirklich Auskunft über die rechtsmäßig<br />

begangenen <strong>und</strong> verfolgten Straftaten gibt. So muss die Statistik der ZIS mit Vorsicht be-<br />

trachtet werden, da die gemeldeten Straftaten weitaus höher s<strong>in</strong>d als die später von der<br />

Staatsanwaltschaft verfolgten Straftaten (e<strong>in</strong> Teil der Straftaten wird wegen Ger<strong>in</strong>gfügigkeit<br />

<strong>und</strong> anderer Gründe e<strong>in</strong>gestellt). Die Statistik der ZIS kann lediglich Entwicklungen <strong>in</strong> den<br />

verschiedenen Jahren aufzeigen <strong>und</strong> die Niveaus von Straftatbeständen aufzeigen. Die ZIS<br />

ist auch selbst ke<strong>in</strong>e Verfolgungsbehörde. Ihr Aufgabe besteht dar<strong>in</strong>, aufgr<strong>und</strong> bisheriger<br />

polizeilicher Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit <strong>Sport</strong>großveranstaltungen <strong>und</strong> der Führung der<br />

Datei „Gewalttäter <strong>Sport</strong>“ zu e<strong>in</strong>er sicheren Durchführung zukünftiger <strong>Sport</strong>großveranstal-<br />

tungen beizutragen <strong>und</strong> präventiv Straftaten zu verh<strong>in</strong>dern bzw. deren Anzahl <strong>und</strong> Ausmaß<br />

zu reduzieren. Es handelt sich also bei den jährlichen Berichten um Dokumentationen, die<br />

pr<strong>im</strong>är für die polizeiliche Arbeit bzw. Weiterbildung gedacht s<strong>in</strong>d.<br />

In der ZIS werden neben der Auflistung e<strong>in</strong>zelner Straftatbestände auch größere Ausschreitungen<br />

<strong>im</strong> Rahmen besonderer Fußballspiele (beispielsweise Begegnungen mit <strong>in</strong>ternationalem<br />

Charakter) beschrieben. Diese Berichte enthalten aber explizit ke<strong>in</strong>e Täterstatistiken<br />

(etwa von bekannten oder so e<strong>in</strong>geschätzten rechtsextremen Personen begangene Straftaten).<br />

Auch kann auf der Datenbasis der ZIS nicht darauf geschlossen werden, ob die Straftaten<br />

explizit aus e<strong>in</strong>er rechtsextremistischen Motivation heraus begangen wurden. So werden<br />

neben Gewaltdelikten auch die Straftatbestände wie § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen<br />

verfassungswidriger Organisationen <strong>und</strong> Symbole), § 130 StGB (Volksverhetzung), §<br />

185 StGB (Beleidigung) <strong>und</strong> andere aufgeführt. Festzuhalten ist abschließend, dass es sich<br />

um e<strong>in</strong>e Gemeldetenstatistik handelt, d. h. die H<strong>in</strong>tergründe des Straftatbestandes bzw. die

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