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Der markenstrafrechtliche subjektive Tatbestand

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Strukturelemente des Vorsatzes 115<br />

Zwar beschreiben die beiden dargelegten Strukturelemente den psychologischen<br />

Begriff des Vorsatzes. Ihnen mangelt es jedoch an dogmatisch-begrifflicher<br />

Operationalisierbarkeit. Das liegt daran, dass sie das Innere eines Individuums<br />

betreffen und sie daher nicht wie äußere Merkmale betrachtend beschrieben und<br />

damit konkretisiert werden können. 563 Um den Vorsatz greifbar zu machen und<br />

ihn letztlich trotz seiner unmittelbaren Unbeweisbarkeit forensisch beweisen zu<br />

können, müssen – wie oben als Verfahren der <strong>subjektive</strong>n Zurechnung erläutert 564<br />

– Anhaltspunkte des äußeren Geschehens 565 entwickelt werden, die unter Zuhilfenahme<br />

normativer Kriterien Rückschlüsse auf die beiden dargelegten psychologischen<br />

Strukturelemente und damit insgesamt den Vorsatz zulassen.<br />

563 Hassemer, Armin Kaufmann-Gedächtnisschr., 289, 301; Kühl, AT, § 5, Rn. 87 m.w.N.<br />

564 Vgl. o. (Hpttl., 3. Tl., 1. Abschn., C.).<br />

565 Für solche Indikatoren zur Feststellung des kognitiven als auch des voluntativen Elements des<br />

Vorsatzes vgl. Kühl, AT, § 5, Rn. 87 m.w.N.

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