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Der markenstrafrechtliche subjektive Tatbestand

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Vorwort<br />

Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen hat die vorliegende<br />

Arbeit im Wintersemester 2010/2011 als Dissertation angenommen.<br />

An erster Stelle danke ich ganz besonders meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr.<br />

Gunnar Duttge, der diese Arbeit intensiv betreut hat und von dem ich seit meiner<br />

damaligen Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften,<br />

Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik der Ludwig-<br />

Maximilians-Universität München bis heute stets mit wertvollen Anregungen<br />

begleitet worden bin.<br />

Sehr dankbar bin ich auch Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Ludwig Schreiber<br />

für die Anfertigung des Zweitgutachtens.<br />

Für die Aufnahme der Arbeit in die unter dem Namen „Göttinger Studien zu den<br />

Kriminalwissenschaften“ erscheinende Schriftenreihe des Instituts für Kriminalwissenschaften<br />

der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen<br />

möchte ich den Herausgebern, Herrn Prof. Dr. Kai Ambos, Herrn Prof. Dr.<br />

Gunnar Duttge, Herrn Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und Herrn Prof. Dr. Uwe<br />

Murmann, meinen besten Dank sagen.<br />

Nicht zuletzt danke ich herzlich meiner Familie für ihre mannigfaltige Unterstützung.<br />

Mainz, im Sommer 2011<br />

Harald Feiler

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