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Der markenstrafrechtliche subjektive Tatbestand

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Einleitung: Anwendungsschwierigkeiten des<br />

<strong>subjektive</strong>n <strong>Tatbestand</strong>s bei § 143 MarkenG<br />

1. Teil: Überblick zur Rechtswirklichkeit und deren<br />

Einfluss auf die Entwicklung des Markenschutzes<br />

Das Phänomen Marke hat mehrerlei tatsächliche Dimensionen. Das Hauptaugenmerk<br />

liegt dabei auf deren wirtschaftlichen Vorteilen. So sind diese „nothing<br />

more nor less than the fundament of most market-place competition“ 1. Mit der<br />

Verstärkung des weltweiten Wettbewerbs gewinnen somit auch Marken weiterhin<br />

an Bedeutung. 2 Ursache hierfür sind ihre vielseitigen Funktionen. An erster Stelle<br />

steht die klassische Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion, die sich unmittelbar<br />

aus § 3 Abs. 1 MarkenG ergibt und den Sinn der Marke darin sieht, Waren oder<br />

Dienstleistungen des Markeninhabers zu individualisieren, von denen anderer<br />

Anbieter zu unterscheiden und damit beim Publikum einen Wiedererkennungsef-<br />

1 Cornish, Intellectual Property, S. 393, zit. in den Schlussanträgen des Generalanwalts F.G. Jacobs<br />

vom 13.3.1990 in der Rechtssache „HAG II“ vor dem EuGH, GRUR Int., 1990, 962, 965.<br />

2 Siehe auch Röer, in: F.A.Z. v. 27.4.2005. Vgl. auch Nordemann/Nordemann/Nordemann, Wettbewerbsrecht.<br />

Markenrecht, Rn. 2002, die in dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichen sogar ein<br />

Ordnungsprinzip sehen, ohne das der freie Leistungswettbewerb nicht funktionstüchtig wäre.

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