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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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2. Lagebeurteilung<br />

Fragestellung: Welche Folgen sind absehbar?<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Lagefeststellung hat eine Lagebeurteilung zu erfolgen. Als<br />

Zeithorizont dafür hat grundsätzlich eine kurz-, mittel- und langfristige Beurteilung<br />

zu erfolgen. Häufig ist es sinnvoll bzw. erfor<strong>de</strong>rlich, verschie<strong>de</strong>ne Lagebeurteilungen<br />

unter <strong>de</strong>m Motto anzustellen:<br />

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3. Prüfung <strong>de</strong>r Optionen <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lns<br />

Fragestellung: Was können wir tun / veranlassen?<br />

Wird diese Phase <strong>de</strong>s Entscheidungsprozesses nicht intensiv bearbeitet, ist das<br />

Risiko von Fehlentscheidungen sehr hoch. Häufig wird bereits am Anfang <strong>de</strong>r<br />

Fehler gemacht, die Lagebeurteilung eind<strong>im</strong>ensional durchzuführen und damit<br />

nur eine ausschließliche Handlungsoption zu präjudizieren. Es gibt aber <strong>im</strong>mer<br />

min<strong>de</strong>stens zwei Optionen, nämlich: Abwarten o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ln.<br />

Im Rahmen dieser Phase sind vor allem alle Folgen <strong>de</strong>r Handlungsoptionen abzuschätzen,<br />

um zum opt<strong>im</strong>alen (o<strong>de</strong>r häufig zum möglichst wenig Scha<strong>de</strong>n anrichten<strong>de</strong>n)<br />

Entschluss zu kommen. Hier müssen <strong>im</strong> Stab alle Meinungen offen gesagt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die gewählte Handlungsoption muss <strong>im</strong> Übrigen gewährleisten,<br />

dass be<strong>im</strong> Eintritt <strong>de</strong>s Worst-Case entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen möglich sind.<br />

4. Entschluss — Entscheidung<br />

Hier hat <strong>de</strong>r Chef ein weiteres Mal die Wahl zwischen Erfolg und Misserfolg, <strong>de</strong>nn<br />

er muss die Entscheidung zwischen <strong>de</strong>n Handlungsoptionen treffen.<br />

5. Planung<br />

Fragestellung: Wie soll <strong>de</strong>r Entschluss umgesetzt wer<strong>de</strong>n?<br />

Die wenigsten Entschlüsse können sofort in die Tat umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Daher<br />

sind die zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>s eigenen Hauses zu<br />

beauftragen, <strong>de</strong>n Entschluss in einen Plan umzusetzen. Die fertige Planung sollte<br />

grundsätzlich zur Billigung vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Es ist allerdings auch zu empfehlen,<br />

eine Eventualplanung für <strong>de</strong>n Worst-Case-Fall in Auftrag zu geben.

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