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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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<strong>Krisenmanagement</strong> bei kerntechnischen und radiologischen<br />

Ereignissen – die Rolle <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums<br />

für Umwelt und Strahlenschutz<br />

Wolfgang Renneberg<br />

Gesetzliche Grundlage: Das Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />

Der Unglückreaktor von Tschernobyl <strong>im</strong> Beton-Sarkophag<br />

Aber auch bei einem radiologischen Ereignis <strong>im</strong> Inland<br />

mit katastrophalen Auswirkungen, bei <strong>de</strong>m die<br />

jeweiligen Katastrophenschutzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr zuständig sind und<br />

tätig wer<strong>de</strong>n, ist das BMU nach <strong>de</strong>m Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />

über die lokalen Katastrophenschutzmaßnahmen<br />

hinaus <strong>im</strong> weiteren Umfeld für Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Strahlenschutzvorsorge zuständig. Diese<br />

fö<strong>de</strong>ral bedingte Zuständigkeitsregelung erfor<strong>de</strong>rt<br />

ein hohes Maß an Abst<strong>im</strong>mung zwischen <strong>de</strong>n lokalen<br />

Behör<strong>de</strong>n am Ort <strong>de</strong>s Geschehens und <strong>de</strong>r Strahlenschutzvorsorgebehör<strong>de</strong><br />

(BMU) auf <strong>Bund</strong>esebene.<br />

Kurz nach <strong>de</strong>r Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986 wur<strong>de</strong><br />

das <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />

gegrün<strong>de</strong>t, um die zuvor auf verschie<strong>de</strong>ne Ressorts verteilten Zuständigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Umweltpolitik zu bün<strong>de</strong>ln. Im selben Jahr wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m Eindruck <strong>de</strong>r<br />

Auswirkungen dieser Katastrophe auf Deutschland und <strong>de</strong>r Erkenntnisse bei <strong>de</strong>r<br />

Bewältigung <strong>de</strong>r Krise das Strahlenschutzvorsorgegesetz verabschie<strong>de</strong>t, das <strong>de</strong>m<br />

BMU ein<strong>de</strong>utige Kompetenzen für das <strong>Krisenmanagement</strong> bei Ereignissen mit<br />

großräumigen, län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n radiologischen Auswirkungen einräumt.<br />

Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re die Empfehlungen von Vorsorgemaßnahmen zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung und die Festlegung von einheitlichen Dosis- und Kontaminationsgrenzwerten<br />

bei Ereignissen, <strong>de</strong>ren radiologische Auswirkungen unterhalb<br />

<strong>de</strong>r Gefahrenschwelle liegen.<br />

Die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />

wird dadurch nicht berührt. Die Gefahrenabwehr<br />

ist nach Artikel 70 Grundgesetz Aufgabe <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r, die hierzu Katastrophenschutzgesetze erlassen<br />

und entsprechen<strong>de</strong> organisatorische Vorkehrungen<br />

für die Umsetzung getroffen haben. Für Fälle<br />

<strong>de</strong>s nuklearen Katastrophenschutzes wur<strong>de</strong>n jedoch<br />

vom BMU mit <strong>de</strong>n „Rahmenempfehlungen für <strong>de</strong>n<br />

Katastrophenschutz“ die speziellen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

festgelegt, die für die beson<strong>de</strong>re und vor allem einheitliche<br />

Katastrophenschutzplanung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für<br />

einen radiologischen o<strong>de</strong>r kerntechnischen Unfall erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

Während die lokalen Katastrophenschutzbehör<strong>de</strong>n<br />

die Aufgabe haben, unmittelbare Schä<strong>de</strong>n – insbeson<strong>de</strong>re<br />

Strahlenschä<strong>de</strong>n durch hohe Strahlendosen<br />

– für die betroffene Bevölkerung zu verhin<strong>de</strong>rn, hat<br />

das BMU neben <strong>de</strong>n o. g. Befugnissen <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

die Aufgabe, durch Empfehlungen von einheitlichen<br />

Verhaltensmaßnahmen für die Bevölkerung<br />

sowie für <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Bereich dafür zu<br />

sorgen, dass die Beeinträchtigungen durch <strong>de</strong>n Eintrag<br />

radioaktiver Stoffe in die Umwelt und damit die<br />

mittelbare Strahlenbelastung <strong>de</strong>r großräumig betroffenen<br />

Bevölkerung möglichst gering sind.

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