Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de
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Bevölkerungsschutz wird als <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong> Begriff<br />
für die zivile nichtpolizeiliche Notfallvorsorge und<br />
Gefahrenabwehr bei Scha<strong>de</strong>nsereignissen verstan<strong>de</strong>n;<br />
er schließt insofern auch außergewöhnliche<br />
Scha<strong>de</strong>nslagen und Krisen ein. Der übergreifen<strong>de</strong><br />
Ansatz folgt dabei auch <strong>de</strong>r Logik, dass (schon aus<br />
ökonomischen Überlegungen heraus) ein Großteil<br />
<strong>de</strong>r Vorsorgeplanungen unbescha<strong>de</strong>t von <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen<br />
Unterscheidung zwischen Zivilschutz<br />
(<strong>im</strong> Spannungs- und Verteidigungsfall Aufgabe<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es) und Katastrophenschutz (Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) zu leisten ist.<br />
Die gesetzliche Grundlage ist in <strong>de</strong>m „<strong>Bund</strong>esgesetz<br />
über die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esamtes für Bevölkerungsschutz<br />
und Katastrophenhilfe“ (BGBl. I<br />
2004, 630) enthalten. Dem BBK sind die <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung<br />
nach Art. 85 Abs. 4 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />
zustehen<strong>de</strong>n Befugnisse auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Zivilschutzes<br />
übertragen wor<strong>de</strong>n. Das Gesetz enthält <strong>im</strong><br />
Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r keine Befugnisnormen für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />
in Frie<strong>de</strong>nszeiten. Derzeit fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Gremien und Ressorts Beratungen über<br />
die Fortentwicklung <strong>de</strong>r Rechtsgrundlagen statt. 3 Danach<br />
sollen die Vorhaltungen und Einrichtungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Bund</strong>es für <strong>de</strong>n Zivilschutz auch bei Katastrophen<br />
und Unglücksfällen zur Verfügung stehen. Betroffen<br />
sind die Bereiche „Ausstattung“, „Aus- und Fortbildung“,<br />
„Koordinierung <strong>im</strong> Ressourcenmanagement“,<br />
„gesamtstaatliches Zusammenwirken (auf <strong>de</strong>r Basis<br />
bun<strong>de</strong>sweiter Risikoanalysen)“ und „Sanitätsbevorratung“.<br />
Argumentatives Kernelement <strong>de</strong>r Regelungen<br />
soll <strong>de</strong>r Gedanke <strong>de</strong>s Doppelnutzens für Zivilschutz<br />
und Katastrophenschutz sein, nach<strong>de</strong>m die Län<strong>de</strong>r<br />
eine Verfassungsän<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Kompetenzerweiterung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />
(Art. 73 Abs. 1 GG) <strong>de</strong>rzeit nicht<br />
befürworten.<br />
Die Wahrnehmung von Koordinierungs- und Serviceaufgaben<br />
<strong>im</strong> län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n <strong>Krisenmanagement</strong><br />
erfolgt <strong>de</strong>rzeit auf pragmatische Weise <strong>im</strong><br />
Einvernehmen mit <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn. Das<br />
Das <strong>Bund</strong>esamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
in Bonn-Lengsdorf<br />
Amt ist zwar eine <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> <strong>im</strong> Geschäftsbereich<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>s Inneren, in seiner<br />
Funktion als Zentralstelle von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn<br />
fühlt es sich aber <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn – darüber hinaus<br />
auch <strong>de</strong>n privatrechtlich organisierten Verbän<strong>de</strong>n<br />
und Hilfsorganisationen – gleichermaßen „verpflichtet.“<br />
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>n Hilfsorganisationen, die – zum großen Teil mit<br />
ehrenamtlichen Kräften – einen beachtlichen Beitrag<br />
zum Bevölkerungsschutz leisten, ist <strong>de</strong>m BBK ein beson<strong>de</strong>res<br />
Anliegen.<br />
Das 2004 eingerichtete Amt hat sich stetig weiter<br />
entwickelt und bereits <strong>im</strong> Jahr <strong>de</strong>r Fußball Weltmeisterschaft<br />
2006 seine volle Einsatzbereitschaft erreicht<br />
und unter Beweis gestellt. Heute stellt das BBK mit<br />
seiner gebün<strong>de</strong>lten Kompetenz einen wichtigen<br />
Netzknoten <strong>im</strong> nationalen System <strong>de</strong>r Notfallvorsorge<br />
und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar und<br />
ist anerkannter <strong>de</strong>utscher Kooperationspartner in <strong>de</strong>r<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Ausland, insbeson<strong>de</strong>re <strong>im</strong><br />
Rahmen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft.