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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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Bevölkerungsschutz wird als <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong> Begriff<br />

für die zivile nichtpolizeiliche Notfallvorsorge und<br />

Gefahrenabwehr bei Scha<strong>de</strong>nsereignissen verstan<strong>de</strong>n;<br />

er schließt insofern auch außergewöhnliche<br />

Scha<strong>de</strong>nslagen und Krisen ein. Der übergreifen<strong>de</strong><br />

Ansatz folgt dabei auch <strong>de</strong>r Logik, dass (schon aus<br />

ökonomischen Überlegungen heraus) ein Großteil<br />

<strong>de</strong>r Vorsorgeplanungen unbescha<strong>de</strong>t von <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen<br />

Unterscheidung zwischen Zivilschutz<br />

(<strong>im</strong> Spannungs- und Verteidigungsfall Aufgabe<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es) und Katastrophenschutz (Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) zu leisten ist.<br />

Die gesetzliche Grundlage ist in <strong>de</strong>m „<strong>Bund</strong>esgesetz<br />

über die Errichtung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esamtes für Bevölkerungsschutz<br />

und Katastrophenhilfe“ (BGBl. I<br />

2004, 630) enthalten. Dem BBK sind die <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung<br />

nach Art. 85 Abs. 4 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />

zustehen<strong>de</strong>n Befugnisse auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Zivilschutzes<br />

übertragen wor<strong>de</strong>n. Das Gesetz enthält <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r keine Befugnisnormen für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />

in Frie<strong>de</strong>nszeiten. Derzeit fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Gremien und Ressorts Beratungen über<br />

die Fortentwicklung <strong>de</strong>r Rechtsgrundlagen statt. 3 Danach<br />

sollen die Vorhaltungen und Einrichtungen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>es für <strong>de</strong>n Zivilschutz auch bei Katastrophen<br />

und Unglücksfällen zur Verfügung stehen. Betroffen<br />

sind die Bereiche „Ausstattung“, „Aus- und Fortbildung“,<br />

„Koordinierung <strong>im</strong> Ressourcenmanagement“,<br />

„gesamtstaatliches Zusammenwirken (auf <strong>de</strong>r Basis<br />

bun<strong>de</strong>sweiter Risikoanalysen)“ und „Sanitätsbevorratung“.<br />

Argumentatives Kernelement <strong>de</strong>r Regelungen<br />

soll <strong>de</strong>r Gedanke <strong>de</strong>s Doppelnutzens für Zivilschutz<br />

und Katastrophenschutz sein, nach<strong>de</strong>m die Län<strong>de</strong>r<br />

eine Verfassungsän<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Kompetenzerweiterung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />

(Art. 73 Abs. 1 GG) <strong>de</strong>rzeit nicht<br />

befürworten.<br />

Die Wahrnehmung von Koordinierungs- und Serviceaufgaben<br />

<strong>im</strong> län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n <strong>Krisenmanagement</strong><br />

erfolgt <strong>de</strong>rzeit auf pragmatische Weise <strong>im</strong><br />

Einvernehmen mit <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn. Das<br />

Das <strong>Bund</strong>esamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

in Bonn-Lengsdorf<br />

Amt ist zwar eine <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> <strong>im</strong> Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>s Inneren, in seiner<br />

Funktion als Zentralstelle von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn<br />

fühlt es sich aber <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn – darüber hinaus<br />

auch <strong>de</strong>n privatrechtlich organisierten Verbän<strong>de</strong>n<br />

und Hilfsorganisationen – gleichermaßen „verpflichtet.“<br />

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>n Hilfsorganisationen, die – zum großen Teil mit<br />

ehrenamtlichen Kräften – einen beachtlichen Beitrag<br />

zum Bevölkerungsschutz leisten, ist <strong>de</strong>m BBK ein beson<strong>de</strong>res<br />

Anliegen.<br />

Das 2004 eingerichtete Amt hat sich stetig weiter<br />

entwickelt und bereits <strong>im</strong> Jahr <strong>de</strong>r Fußball Weltmeisterschaft<br />

2006 seine volle Einsatzbereitschaft erreicht<br />

und unter Beweis gestellt. Heute stellt das BBK mit<br />

seiner gebün<strong>de</strong>lten Kompetenz einen wichtigen<br />

Netzknoten <strong>im</strong> nationalen System <strong>de</strong>r Notfallvorsorge<br />

und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar und<br />

ist anerkannter <strong>de</strong>utscher Kooperationspartner in <strong>de</strong>r<br />

Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Ausland, insbeson<strong>de</strong>re <strong>im</strong><br />

Rahmen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft.

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