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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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Die betroffenen Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n durch die Task Force<br />

Tierseuchenbekämpfung beratend unterstützt; sie<br />

sorgt für eine vertiefen<strong>de</strong> län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Koordinierung<br />

<strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen,<br />

ohne jedoch in die Län<strong>de</strong>rzuständigkeiten einzugreifen.<br />

Die Task Force erstellt und aktualisiert die<br />

Empfehlungen zur Bekämpfung hoch kontagiöser<br />

Tierseuchen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>im</strong> Hinblick auf län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong><br />

und grenzüberschreiten<strong>de</strong> Belange und<br />

führt Übersichten über die Standards <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für<br />

die Durchführung von Maßnahmen <strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfung.<br />

Über die Task Force können <strong>im</strong> Falle<br />

<strong>de</strong>s Ausbruchs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Verdachts eines Ausbruchs<br />

einer Tierseuche <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn Sachverständige<br />

zur Personalverstärkung zur Verfügung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Task Force ist weiterhin für die Pflege und Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>r „Handbücher Tierseuchenbekämpfung“<br />

und für Vorschläge zur Durchführung von<br />

Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>r<br />

Übungen und Trainingsprogramme<br />

zuständig. Sie hat die Beschaffung eines mobilen<br />

Bekämpfungszentrums durch die Län<strong>de</strong>r koordiniert,<br />

die En<strong>de</strong> 2006 abgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Als oberstes Koordinationsgremium kann <strong>im</strong> Ereignisfall<br />

<strong>de</strong>r Zentrale Krisenstab Tierseuchen auf Amtschefebene<br />

unter Leitung <strong>de</strong>s Staatssekretärs <strong>de</strong>s BMELV<br />

einberufen wer<strong>de</strong>n. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Krisenstabes sind<br />

die Amtschefs <strong>de</strong>r für die Tierseuchenbekämpfung<br />

zuständigen Ressorts in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn und ggf.<br />

die Amtschefs <strong>de</strong>r für die Landwirtschaft zuständigen<br />

Ressorts. Als Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaft nehmen Delegierte<br />

<strong>de</strong>s Deutschen Bauernverban<strong>de</strong>s e.V. und <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>esmarktverban<strong>de</strong>s für Vieh und Fleisch e.V. an<br />

<strong>de</strong>n Sitzungen teil. Auf Antrag können auch Sachverständige<br />

zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Zentralen Krisenstabes<br />

hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Furcht vor <strong>de</strong>r Maul- und Klauenseuche: Auf einem Bauernhof<br />

in Neuss wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Februar 2001 Kadaver von 750 gekeulten<br />

Schafen beseitigt<br />

Der Zentrale Krisenstab hat die Aufgabe, ein koordiniertes<br />

Vorgehen von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn sowie<br />

ein einheitliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bekämpfung<br />

von Tierseuchen sicherzustellen und die<br />

zur Durchführung erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen abzust<strong>im</strong>men.<br />

Er analysiert die Tierseuchenlage und gibt<br />

Empfehlungen für die erfor<strong>de</strong>rlichen Bekämpfungs-<br />

und Vorbeugungsstrategien. Die Empfehlungen <strong>de</strong>s<br />

Krisenstabes wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn<br />

und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> jeweils <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r gegebenen<br />

Zuständigkeiten umgesetzt.<br />

Zum Autor: Ministerialrat Dr. Dieter Schnei<strong>de</strong>r ist Referatsleiter Notfallvorsorge <strong>im</strong> <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn<br />

1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Grundsätze und Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts, zur Errichtung <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittel<br />

sicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31, S. 1).<br />

2 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen<br />

zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie <strong>de</strong>r Best<strong>im</strong>mungen über Tiergesundheit und<br />

Tierschutz (ABl. EG Nr. L 165, S. 1; Berichtigung <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (ABl. EG Nr. L 191, S. 1).<br />

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