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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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54<br />

Wie in <strong>de</strong>r Einleitung zum Handbuch unterstreicht<br />

die Kommission erneut die Grundprinzipien für ein<br />

integriertes <strong>Krisenmanagement</strong>system, nämlich nationale<br />

Eigenverantwortung und europäische Solidarität:<br />

„Die Komplexität und <strong>de</strong>r Umfang dieser<br />

vielschichtigen Herausfor<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rn ein<br />

Gesamtkonzept <strong>de</strong>r EU für eine kontinuierliche Risikobewertung,<br />

Vorhersage, Prävention, Vorsorge und<br />

(vor- und nachgeschaltete) Katastrophenmil<strong>de</strong>rung,<br />

das die verschie<strong>de</strong>nen Strategien, Instrumente und<br />

Maßnahmen, die bei einer Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gemeinschaft und <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten zur<br />

Verfügung stehen, in sich vereint und so dazu beiträgt,<br />

ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nationaler<br />

Verantwortung und europäischer Solidarität zu<br />

schaffen.“ 20 Ausdrücklich macht die EU-Kommission<br />

in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und<br />

<strong>de</strong>n Rat vom März 2008 darauf aufmerksam, dass <strong>de</strong>r<br />

Begriff <strong>de</strong>r „Katastrophe“ (engl.: disaster) sehr weit<br />

verstan<strong>de</strong>n wird: „In <strong>de</strong>r Mitteilung wird <strong>de</strong>r Begriff<br />

<strong>de</strong>r ‚Katastrophe’ <strong>im</strong> weiteren Sinne verwen<strong>de</strong>t, um<br />

sowohl Naturkatastrophen als auch von Menschenhand<br />

verursachte Unglücke und größere konfliktbedingte<br />

Notsituationen in- und außerhalb <strong>de</strong>r EU<br />

zu erfassen.“ 21 Der Hinweis ist nötig und <strong>de</strong>nnoch<br />

nicht geeignet, Missverständnisse zu vermei<strong>de</strong>n. Das<br />

gilt insbeson<strong>de</strong>re für Deutschland. Dort ist auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Katastrophenschutzgesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

und <strong>de</strong>s Zivilschutzgesetzes ein sehr viel engerer<br />

Begriff von „Katastrophe“ und „Notfall“ etabliert<br />

und geläufig. Die EU-Kommission verfährt hier selbst<br />

nicht vollends stringent und systematisch. Blickt man<br />

nämlich in die Einleitung zum Handbuch so wird<br />

dort – wenn auch in genauso weitem Sinne – nicht<br />

<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Katastrophe“ (engl.: disaster), son<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Krise“ (engl.: crisis) bzw. „Notfall“<br />

(engl.: emergency) zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Das Handbuch unterschei<strong>de</strong>t drei Typen von Krisen bzw. Notfällen<br />

(engl.: crisis / emergencies):<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Schwerste Krisen / Notfälle mit so weit reichen<strong>de</strong>n Auswirkungen o<strong>de</strong>r einer<br />

so umfassen<strong>de</strong>n politischen Be<strong>de</strong>utung, dass eine abgest<strong>im</strong>mte Reaktion <strong>de</strong>r<br />

EU auf politischer Ebene erfor<strong>de</strong>rlich ist. Anwendbar sind in solchen Fällen<br />

die <strong>im</strong> Handbuch (Kap. 1) ausführlich beschriebenen „EU-Regelungen zur Koordinierung<br />

in Notfällen und Krisen“ (engl.: EU Emergency and Crisis Coordination<br />

Arrangements / CCA).<br />

Krisen / Notfälle, die ein Tätigwer<strong>de</strong>n und bisweilen eine gegenseitige operative<br />

Unterstützung durch Nachbarstaaten, an<strong>de</strong>re Mitgliedstaaten, die EU-<br />

Strukturen und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Organisationen erfor<strong>de</strong>rlich machen, ohne dass<br />

eine abgest<strong>im</strong>mte politische Reaktion <strong>de</strong>r EU auf politischer Ebene notwendig<br />

wäre; grenzüberschreiten<strong>de</strong> Notfälle/Krisen dieser Art können in <strong>de</strong>r Regel<br />

durch gut funktionieren<strong>de</strong> regionale, bilaterale und multilaterale Übereinkünfte<br />

und Regelungen, EU-Verfahren (z. B. MIC) o<strong>de</strong>r sonstige Übereinkünfte<br />

abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />

Notfälle / Krisen, die von <strong>de</strong>n betroffenen Mitgliedstaaten ohne direkte Hilfe<br />

seitens an<strong>de</strong>rer Mitgliedstaaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r EU-Organe bewältigt wer<strong>de</strong>n können;<br />

Grundlage sind einzelstaatliche Regelungen zur Bewältigung von Notfällen/<br />

Krisen.

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