Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de
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Wie in <strong>de</strong>r Einleitung zum Handbuch unterstreicht<br />
die Kommission erneut die Grundprinzipien für ein<br />
integriertes <strong>Krisenmanagement</strong>system, nämlich nationale<br />
Eigenverantwortung und europäische Solidarität:<br />
„Die Komplexität und <strong>de</strong>r Umfang dieser<br />
vielschichtigen Herausfor<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rn ein<br />
Gesamtkonzept <strong>de</strong>r EU für eine kontinuierliche Risikobewertung,<br />
Vorhersage, Prävention, Vorsorge und<br />
(vor- und nachgeschaltete) Katastrophenmil<strong>de</strong>rung,<br />
das die verschie<strong>de</strong>nen Strategien, Instrumente und<br />
Maßnahmen, die bei einer Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>de</strong>r Gemeinschaft und <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten zur<br />
Verfügung stehen, in sich vereint und so dazu beiträgt,<br />
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nationaler<br />
Verantwortung und europäischer Solidarität zu<br />
schaffen.“ 20 Ausdrücklich macht die EU-Kommission<br />
in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und<br />
<strong>de</strong>n Rat vom März 2008 darauf aufmerksam, dass <strong>de</strong>r<br />
Begriff <strong>de</strong>r „Katastrophe“ (engl.: disaster) sehr weit<br />
verstan<strong>de</strong>n wird: „In <strong>de</strong>r Mitteilung wird <strong>de</strong>r Begriff<br />
<strong>de</strong>r ‚Katastrophe’ <strong>im</strong> weiteren Sinne verwen<strong>de</strong>t, um<br />
sowohl Naturkatastrophen als auch von Menschenhand<br />
verursachte Unglücke und größere konfliktbedingte<br />
Notsituationen in- und außerhalb <strong>de</strong>r EU<br />
zu erfassen.“ 21 Der Hinweis ist nötig und <strong>de</strong>nnoch<br />
nicht geeignet, Missverständnisse zu vermei<strong>de</strong>n. Das<br />
gilt insbeson<strong>de</strong>re für Deutschland. Dort ist auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Katastrophenschutzgesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
und <strong>de</strong>s Zivilschutzgesetzes ein sehr viel engerer<br />
Begriff von „Katastrophe“ und „Notfall“ etabliert<br />
und geläufig. Die EU-Kommission verfährt hier selbst<br />
nicht vollends stringent und systematisch. Blickt man<br />
nämlich in die Einleitung zum Handbuch so wird<br />
dort – wenn auch in genauso weitem Sinne – nicht<br />
<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Katastrophe“ (engl.: disaster), son<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r „Krise“ (engl.: crisis) bzw. „Notfall“<br />
(engl.: emergency) zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Das Handbuch unterschei<strong>de</strong>t drei Typen von Krisen bzw. Notfällen<br />
(engl.: crisis / emergencies):<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Schwerste Krisen / Notfälle mit so weit reichen<strong>de</strong>n Auswirkungen o<strong>de</strong>r einer<br />
so umfassen<strong>de</strong>n politischen Be<strong>de</strong>utung, dass eine abgest<strong>im</strong>mte Reaktion <strong>de</strong>r<br />
EU auf politischer Ebene erfor<strong>de</strong>rlich ist. Anwendbar sind in solchen Fällen<br />
die <strong>im</strong> Handbuch (Kap. 1) ausführlich beschriebenen „EU-Regelungen zur Koordinierung<br />
in Notfällen und Krisen“ (engl.: EU Emergency and Crisis Coordination<br />
Arrangements / CCA).<br />
Krisen / Notfälle, die ein Tätigwer<strong>de</strong>n und bisweilen eine gegenseitige operative<br />
Unterstützung durch Nachbarstaaten, an<strong>de</strong>re Mitgliedstaaten, die EU-<br />
Strukturen und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Organisationen erfor<strong>de</strong>rlich machen, ohne dass<br />
eine abgest<strong>im</strong>mte politische Reaktion <strong>de</strong>r EU auf politischer Ebene notwendig<br />
wäre; grenzüberschreiten<strong>de</strong> Notfälle/Krisen dieser Art können in <strong>de</strong>r Regel<br />
durch gut funktionieren<strong>de</strong> regionale, bilaterale und multilaterale Übereinkünfte<br />
und Regelungen, EU-Verfahren (z. B. MIC) o<strong>de</strong>r sonstige Übereinkünfte<br />
abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />
Notfälle / Krisen, die von <strong>de</strong>n betroffenen Mitgliedstaaten ohne direkte Hilfe<br />
seitens an<strong>de</strong>rer Mitgliedstaaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r EU-Organe bewältigt wer<strong>de</strong>n können;<br />
Grundlage sind einzelstaatliche Regelungen zur Bewältigung von Notfällen/<br />
Krisen.