Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de
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Die Grundlage für das <strong>Krisenmanagement</strong> <strong>im</strong> Bereich<br />
Lebens- und Futtermittel ist die Verordnung<br />
(EG) Nr. 178/2002 1 . Die Kommission <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaft erstellt danach einen allgemeinen<br />
Plan für das <strong>Krisenmanagement</strong> in enger<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für<br />
Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten. Der<br />
allgemeine Plan legt insbeson<strong>de</strong>re fest, in welchen<br />
Fällen auf Lebensmittel o<strong>de</strong>r Futtermittel zurückzuführen<strong>de</strong><br />
unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Risiken für<br />
die menschliche Gesundheit voraussichtlich nicht<br />
durch bereits vorhan<strong>de</strong>nen Vorkehrungen verhütet,<br />
beseitigt o<strong>de</strong>r auf ein akzeptables Maß gesenkt wer<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r ausschließlich durch Anwendung <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n einschlägigen Abschnitten <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
Nr. 178/2002 genannten Maßnahmen angemessen<br />
bewältigt wer<strong>de</strong>n können. Der Plan legt auch fest,<br />
welche praktischen Verfahren erfor<strong>de</strong>rlich sind, um<br />
eine Krise zu bewältigen, welche Transparenzgrundsätze<br />
hier Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen und welche<br />
Kommunikationsstrategie gewählt wer<strong>de</strong>n soll. Ferner<br />
schreibt die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 2 über<br />
amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen vor, dass<br />
zur Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Plans für das <strong>Krisenmanagement</strong><br />
entsprechend <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
Nr. 178/2002 operative Notfallpläne aufzustellen sind.<br />
In diesen Notfallplänen sind die Maßnahmen aufzuführen,<br />
die unverzüglich durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
sobald sich herausstellt, dass Futtermittel o<strong>de</strong>r<br />
Lebensmittel ein ernstes Risiko für die Gesundheit<br />
von Mensch und Tier entwe<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über die<br />
Umwelt darstellen.<br />
Die <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland verfügt über einen<br />
fö<strong>de</strong>ralistischen Staatsaufbau. Die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Überwachung von Futtermitteln und Lebensmitteln<br />
sind sowohl auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> als auch auf die Län<strong>de</strong>r<br />
verteilt. Die Rechtsetzung erfolgt durch <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>,<br />
die Län<strong>de</strong>r sind für die Durchführung <strong>de</strong>r lebensmittel-<br />
und futtermittelrechtlichen Vorschriften, namentlich<br />
die Überwachung, zuständig. Daher wer<strong>de</strong>n<br />
Notfallpläne für die Überwachung von Futtermitteln<br />
und Lebensmitteln von <strong>de</strong>n zuständigen obersten<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für<br />
Verteidigung für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />
erstellt.<br />
Im BMELV sind <strong>im</strong> „Leitfa<strong>de</strong>n zum <strong>Krisenmanagement</strong><br />
Lebensmittelsicherheit“ die Abläufe <strong>de</strong>r Krisenbewältigung<br />
<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Lebens- und Futtermittelsicherheit,<br />
auch in Bezug zum <strong>Bund</strong>esamt für<br />
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)<br />
sowie zum <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR),<br />
aufgeführt. Sobald <strong>de</strong>m zuständigen Fachreferat Informationen<br />
über ein Ereignis mit potenziellen Krisenauswirkungen<br />
vorliegen, kann durch <strong>de</strong>n Abteilungsleiter<br />
das Ereigniskernteam (EKT), das zentrale<br />
Managementinstrument <strong>de</strong>s Bereiches Lebensmittelsicherheit<br />
<strong>im</strong> BMELV, einberufen wer<strong>de</strong>n. Das EKT<br />
prüft die vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zur Lage und<br />
legt die Folgeschritte fest. Hierzu kann es eine Risikobewertung<br />
durch das BfR einholen und weitere<br />
Arbeitseinheiten wie z.B. Fachreferate, das BVL o<strong>de</strong>r<br />
weitere Forschungsanstalten einbin<strong>de</strong>n. Als Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Ereignisses durch das EKT kann<br />
die weitere Abwicklung bei fehlen<strong>de</strong>r Krisenrelevanz<br />
wie<strong>de</strong>r in die Referatsarbeit übergeben wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />
es wird <strong>de</strong>m Staatssekretär <strong>de</strong>r Vorschlag vorgetragen,<br />
<strong>de</strong>n Krisenstab einzusetzen. Alternativ dazu kann <strong>de</strong>r<br />
Staatssekretär das EKT mit <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung<br />
<strong>de</strong>r Krise beauftragen. Der Krisenstab setzt sich aus<br />
<strong>de</strong>m Staatssekretär, <strong>de</strong>m EKT und <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r<br />
Pressestellen <strong>de</strong>s BMELV und <strong>de</strong>s BVL zusammen.<br />
Der Krisenstab wird durch eine Koordinierungsstelle<br />
Lebensmittelsicherheit unterstützt.<br />
Die Gesamtverantwortung und die politische Leitung<br />
<strong>de</strong>s Krisenstabes obliegen <strong>de</strong>m Staatssekretär.<br />
Die Leitung <strong>de</strong>s operativen Bereiches erfolgt jedoch<br />
durch <strong>de</strong>n Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit<br />
und Veterinärwesen. Der Krisenstab erarbeitet die geeigneten<br />
Maßnahmen zur Bewältigung <strong>de</strong>r Krise und<br />
leitet <strong>de</strong>ren Umsetzung ein. Ebenso ist er für die ausführliche<br />
und transparente Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />
zuständig. Er hält enge Verbindung zu <strong>de</strong>n<br />
auf Lan<strong>de</strong>sebene eingerichteten Krisenstäben / Verwaltungsstäben<br />
und koordiniert ggf. einzuleiten<strong>de</strong><br />
Maßnahmen. Die Koordinierungsstelle Lebensmittelsicherheit<br />
übern<strong>im</strong>mt die Organisation und administrative<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Krisenstabes. Sie ist die Informationsschnittstelle<br />
für das <strong>Krisenmanagement</strong> <strong>im</strong><br />
BMELV und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsstelle für <strong>de</strong>n Stab.<br />
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