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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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Die Grundlage für das <strong>Krisenmanagement</strong> <strong>im</strong> Bereich<br />

Lebens- und Futtermittel ist die Verordnung<br />

(EG) Nr. 178/2002 1 . Die Kommission <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Gemeinschaft erstellt danach einen allgemeinen<br />

Plan für das <strong>Krisenmanagement</strong> in enger<br />

Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für<br />

Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten. Der<br />

allgemeine Plan legt insbeson<strong>de</strong>re fest, in welchen<br />

Fällen auf Lebensmittel o<strong>de</strong>r Futtermittel zurückzuführen<strong>de</strong><br />

unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Risiken für<br />

die menschliche Gesundheit voraussichtlich nicht<br />

durch bereits vorhan<strong>de</strong>nen Vorkehrungen verhütet,<br />

beseitigt o<strong>de</strong>r auf ein akzeptables Maß gesenkt wer<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r ausschließlich durch Anwendung <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>n einschlägigen Abschnitten <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />

Nr. 178/2002 genannten Maßnahmen angemessen<br />

bewältigt wer<strong>de</strong>n können. Der Plan legt auch fest,<br />

welche praktischen Verfahren erfor<strong>de</strong>rlich sind, um<br />

eine Krise zu bewältigen, welche Transparenzgrundsätze<br />

hier Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen und welche<br />

Kommunikationsstrategie gewählt wer<strong>de</strong>n soll. Ferner<br />

schreibt die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 2 über<br />

amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen vor, dass<br />

zur Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Plans für das <strong>Krisenmanagement</strong><br />

entsprechend <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />

Nr. 178/2002 operative Notfallpläne aufzustellen sind.<br />

In diesen Notfallplänen sind die Maßnahmen aufzuführen,<br />

die unverzüglich durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

sobald sich herausstellt, dass Futtermittel o<strong>de</strong>r<br />

Lebensmittel ein ernstes Risiko für die Gesundheit<br />

von Mensch und Tier entwe<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über die<br />

Umwelt darstellen.<br />

Die <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland verfügt über einen<br />

fö<strong>de</strong>ralistischen Staatsaufbau. Die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Überwachung von Futtermitteln und Lebensmitteln<br />

sind sowohl auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> als auch auf die Län<strong>de</strong>r<br />

verteilt. Die Rechtsetzung erfolgt durch <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>,<br />

die Län<strong>de</strong>r sind für die Durchführung <strong>de</strong>r lebensmittel-<br />

und futtermittelrechtlichen Vorschriften, namentlich<br />

die Überwachung, zuständig. Daher wer<strong>de</strong>n<br />

Notfallpläne für die Überwachung von Futtermitteln<br />

und Lebensmitteln von <strong>de</strong>n zuständigen obersten<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für<br />

Verteidigung für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />

erstellt.<br />

Im BMELV sind <strong>im</strong> „Leitfa<strong>de</strong>n zum <strong>Krisenmanagement</strong><br />

Lebensmittelsicherheit“ die Abläufe <strong>de</strong>r Krisenbewältigung<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Lebens- und Futtermittelsicherheit,<br />

auch in Bezug zum <strong>Bund</strong>esamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)<br />

sowie zum <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR),<br />

aufgeführt. Sobald <strong>de</strong>m zuständigen Fachreferat Informationen<br />

über ein Ereignis mit potenziellen Krisenauswirkungen<br />

vorliegen, kann durch <strong>de</strong>n Abteilungsleiter<br />

das Ereigniskernteam (EKT), das zentrale<br />

Managementinstrument <strong>de</strong>s Bereiches Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>im</strong> BMELV, einberufen wer<strong>de</strong>n. Das EKT<br />

prüft die vorliegen<strong>de</strong>n Informationen zur Lage und<br />

legt die Folgeschritte fest. Hierzu kann es eine Risikobewertung<br />

durch das BfR einholen und weitere<br />

Arbeitseinheiten wie z.B. Fachreferate, das BVL o<strong>de</strong>r<br />

weitere Forschungsanstalten einbin<strong>de</strong>n. Als Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Ereignisses durch das EKT kann<br />

die weitere Abwicklung bei fehlen<strong>de</strong>r Krisenrelevanz<br />

wie<strong>de</strong>r in die Referatsarbeit übergeben wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />

es wird <strong>de</strong>m Staatssekretär <strong>de</strong>r Vorschlag vorgetragen,<br />

<strong>de</strong>n Krisenstab einzusetzen. Alternativ dazu kann <strong>de</strong>r<br />

Staatssekretär das EKT mit <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung<br />

<strong>de</strong>r Krise beauftragen. Der Krisenstab setzt sich aus<br />

<strong>de</strong>m Staatssekretär, <strong>de</strong>m EKT und <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r<br />

Pressestellen <strong>de</strong>s BMELV und <strong>de</strong>s BVL zusammen.<br />

Der Krisenstab wird durch eine Koordinierungsstelle<br />

Lebensmittelsicherheit unterstützt.<br />

Die Gesamtverantwortung und die politische Leitung<br />

<strong>de</strong>s Krisenstabes obliegen <strong>de</strong>m Staatssekretär.<br />

Die Leitung <strong>de</strong>s operativen Bereiches erfolgt jedoch<br />

durch <strong>de</strong>n Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit<br />

und Veterinärwesen. Der Krisenstab erarbeitet die geeigneten<br />

Maßnahmen zur Bewältigung <strong>de</strong>r Krise und<br />

leitet <strong>de</strong>ren Umsetzung ein. Ebenso ist er für die ausführliche<br />

und transparente Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

zuständig. Er hält enge Verbindung zu <strong>de</strong>n<br />

auf Lan<strong>de</strong>sebene eingerichteten Krisenstäben / Verwaltungsstäben<br />

und koordiniert ggf. einzuleiten<strong>de</strong><br />

Maßnahmen. Die Koordinierungsstelle Lebensmittelsicherheit<br />

übern<strong>im</strong>mt die Organisation und administrative<br />

Unterstützung <strong>de</strong>s Krisenstabes. Sie ist die Informationsschnittstelle<br />

für das <strong>Krisenmanagement</strong> <strong>im</strong><br />

BMELV und bil<strong>de</strong>t die Geschäftsstelle für <strong>de</strong>n Stab.<br />

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