Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de
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ZMZ-Stützpunkte – Spezialfähigkeiten für beson<strong>de</strong>re Krisenlagen<br />
For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r auf subsidiär zu leisten<strong>de</strong><br />
Unterstützung durch die <strong>Bund</strong>eswehr in Krisenlagen<br />
beziehen sich beson<strong>de</strong>rs auf <strong>de</strong>ren Fähigkeiten<br />
zur Abwehr von Schä<strong>de</strong>n durch ABC-Kampfmittel,<br />
zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten<br />
sowie zur Pionier- und Transportunterstützung<br />
(Land und / o<strong>de</strong>r Luft), auf <strong>de</strong>n Brandschutz und die<br />
Kampfmittelbeseitigung. Das „Territoriale Netzwerk“<br />
wird für diesen Zweck durch die geplante Schaffung<br />
von 16 ZMZ-Stützpunkten mit entsprechen<strong>de</strong>n speziellen<br />
Fähigkeiten abgerun<strong>de</strong>t, und zwar zur sanitätsdienstlichen<br />
Unterstützung (9 Stützpunkte), zur<br />
Unterstützung durch Pioniere / Spezialpioniere (5<br />
Stützpunkte) und zur ABC-Abwehr (2 Stützpunkte).<br />
Hierfür wer<strong>de</strong>n nichtaktive Einheiten / Teileinheiten<br />
aufgestellt, <strong>de</strong>ren Angehörige <strong>im</strong> Rahmen von „Hilfe-<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen für Hilfeleistungen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr<br />
Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und beson<strong>de</strong>rs<br />
schweren Unglücksfällen ist keine originäre Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr, son<strong>de</strong>rn <strong>im</strong>mer ein subsidiärer<br />
Auftrag zur Unterstützung <strong>de</strong>r zuständigen zivilen<br />
Stellen bei <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn. Unterstützungsleistungen<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong>mer nur <strong>im</strong> Rahmen freier Kapazitäten<br />
und in Abhängigkeit vom Hauptauftrag (<strong>de</strong>r Truppe)<br />
bereitgestellt.<br />
Hilfe durch die <strong>Bund</strong>eswehr kann durch die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n / Dienststellen angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
bei<br />
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leistungen <strong>im</strong> Inneren“ – eine neue, eigenständige<br />
Wehrdienstart, die <strong>im</strong> Wehrpflicht- und Soldatengesetz<br />
nunmehr verankert ist – einberufen und mit <strong>de</strong>n zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Einsatzes verfügbaren aktiven Truppenteilen<br />
am Standort <strong>de</strong>s Stützpunktes aktiv wer<strong>de</strong>n<br />
können. Daraus folgt jedoch keine Exklusivität zur<br />
Hilfeleistung. Die Einrichtung <strong>de</strong>r ZMZ-Stützpunkte<br />
setzt das bisherige Prinzip, grundsätzlich alle Verbän<strong>de</strong><br />
/ Dienststellen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr zur Hilfeleistung<br />
<strong>im</strong> Bedarfsfall heranzuziehen, nicht außer Kraft. Das<br />
BMVg erarbeitet zurzeit die konzeptionellen Grundlagendokumente<br />
für das Stützpunktkonzept. Ziel ist<br />
es, die Stützpunkte ab 2009 aufzustellen und nach<br />
<strong>de</strong>rzeitiger Planung 2010 abzuschließen<br />
Die <strong>Bund</strong>eswehr will künftig durch neue ZMZ- Stützpunkte<br />
bei beson<strong>de</strong>ren Krisenlagen unterstützen, unter an<strong>de</strong>rem zur<br />
sanitätsdienstlichen Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />
Im Bild: Einsatzübung be<strong>im</strong> Lazarettreg<strong>im</strong>ent 31, Berlin.<br />
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