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Nationales Krisenmanagement im ... - deNIS - Bund.de

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ZMZ-Stützpunkte – Spezialfähigkeiten für beson<strong>de</strong>re Krisenlagen<br />

For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r auf subsidiär zu leisten<strong>de</strong><br />

Unterstützung durch die <strong>Bund</strong>eswehr in Krisenlagen<br />

beziehen sich beson<strong>de</strong>rs auf <strong>de</strong>ren Fähigkeiten<br />

zur Abwehr von Schä<strong>de</strong>n durch ABC-Kampfmittel,<br />

zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten<br />

sowie zur Pionier- und Transportunterstützung<br />

(Land und / o<strong>de</strong>r Luft), auf <strong>de</strong>n Brandschutz und die<br />

Kampfmittelbeseitigung. Das „Territoriale Netzwerk“<br />

wird für diesen Zweck durch die geplante Schaffung<br />

von 16 ZMZ-Stützpunkten mit entsprechen<strong>de</strong>n speziellen<br />

Fähigkeiten abgerun<strong>de</strong>t, und zwar zur sanitätsdienstlichen<br />

Unterstützung (9 Stützpunkte), zur<br />

Unterstützung durch Pioniere / Spezialpioniere (5<br />

Stützpunkte) und zur ABC-Abwehr (2 Stützpunkte).<br />

Hierfür wer<strong>de</strong>n nichtaktive Einheiten / Teileinheiten<br />

aufgestellt, <strong>de</strong>ren Angehörige <strong>im</strong> Rahmen von „Hilfe-<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen für Hilfeleistungen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr<br />

Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und beson<strong>de</strong>rs<br />

schweren Unglücksfällen ist keine originäre Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr, son<strong>de</strong>rn <strong>im</strong>mer ein subsidiärer<br />

Auftrag zur Unterstützung <strong>de</strong>r zuständigen zivilen<br />

Stellen bei <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn. Unterstützungsleistungen<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong>mer nur <strong>im</strong> Rahmen freier Kapazitäten<br />

und in Abhängigkeit vom Hauptauftrag (<strong>de</strong>r Truppe)<br />

bereitgestellt.<br />

Hilfe durch die <strong>Bund</strong>eswehr kann durch die zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n / Dienststellen angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

bei<br />

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leistungen <strong>im</strong> Inneren“ – eine neue, eigenständige<br />

Wehrdienstart, die <strong>im</strong> Wehrpflicht- und Soldatengesetz<br />

nunmehr verankert ist – einberufen und mit <strong>de</strong>n zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Einsatzes verfügbaren aktiven Truppenteilen<br />

am Standort <strong>de</strong>s Stützpunktes aktiv wer<strong>de</strong>n<br />

können. Daraus folgt jedoch keine Exklusivität zur<br />

Hilfeleistung. Die Einrichtung <strong>de</strong>r ZMZ-Stützpunkte<br />

setzt das bisherige Prinzip, grundsätzlich alle Verbän<strong>de</strong><br />

/ Dienststellen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr zur Hilfeleistung<br />

<strong>im</strong> Bedarfsfall heranzuziehen, nicht außer Kraft. Das<br />

BMVg erarbeitet zurzeit die konzeptionellen Grundlagendokumente<br />

für das Stützpunktkonzept. Ziel ist<br />

es, die Stützpunkte ab 2009 aufzustellen und nach<br />

<strong>de</strong>rzeitiger Planung 2010 abzuschließen<br />

Die <strong>Bund</strong>eswehr will künftig durch neue ZMZ- Stützpunkte<br />

bei beson<strong>de</strong>ren Krisenlagen unterstützen, unter an<strong>de</strong>rem zur<br />

sanitätsdienstlichen Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />

Im Bild: Einsatzübung be<strong>im</strong> Lazarettreg<strong>im</strong>ent 31, Berlin.<br />

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