Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag
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9294 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />
(A) – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesse- Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion hat heute davon abgese- (C)<br />
rung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrifhen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl es<br />
ten für politisch Verfolgte im Beitrittsgebiet uns ein Leichtes gewesen wäre, den Entwurf aus der<br />
und zur Einführung einer Opferrente (Op- letzten Wahlperiode erneut einzubringen. Wir erneuern<br />
ferrentengesetz)<br />
an dieser Stelle vielmehr unser Angebot, an der Lösung<br />
(Tagesordnungspunkt <strong>16</strong>a und b)<br />
der Fragen, die uns heute beschäftigen, konstruktiv mitzuwirken.<br />
Am Ende dieses Prozesses sollte eine würdige<br />
und dem Einsatz der Betroffenen für Freiheit, Demokratie<br />
und Rechtsstaatlichkeit angemessene Lösung stehen.<br />
Ohne substanzielle Änderungen an dem Gesetzentwurf<br />
wird es hierzu nicht kommen. Sollte der Gesetzentwurf<br />
hingegen Ihr letztes Wort sein, werden Sie auf unsere<br />
Unterstützung nicht bauen können. Einer Lösung auf fiskalisch<br />
niedrigstem Niveau können und werden wir unsere<br />
Hand nicht reichen.<br />
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):<br />
Auch wenn die letzte Debatte zum Thema erst wenige<br />
Wochen zurückliegt, scheint es mir erforderlich, dass wir<br />
uns hierüber heute noch einmal austauschen. Denn der<br />
Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, nimmt leider<br />
nichts von dem auf, was in der letzten Debatte, aber auch<br />
außerparlamentarisch, an Kritik geäußert worden ist. Die<br />
FDP ist davon überzeugt, dass es nach der massiven Kritik,<br />
die bei weitem nicht nur parteipolitisch motiviert<br />
war, geboten ist, die rechtspolitischen und vor allem fiskalischen<br />
Spielräume neu auszuloten. Sie hingegen verfahren<br />
nach dem Prinzip „Augen zu und durch“. Das<br />
wird der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens nicht<br />
gerecht.<br />
Ich behalte mir daher ausdrücklich vor, hierzu eine<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des<br />
Deutschen <strong>Bundestag</strong>es einzuholen. Solange diese Frage<br />
nicht abschließend geklärt ist, muss ich mit vielen Betroffenen<br />
und ihren Verbänden unverändert davon ausgehen,<br />
dass der eng gezogene Kreis der Anspruchsberechtigten<br />
und die geringe Höhe der Opferpension allein<br />
fiskalpolitisch motiviert sind, muss ich davon ausgehen,<br />
dass Ihnen der Finanzminister bei diesem Gesetzentwurf<br />
die Feder geführt hat.<br />
Anlage 6<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
Das, wie Sie es nennen, Dritte Gesetz zur Verbesserung<br />
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften wird eine<br />
Zur Beratung des Antrags: Umlageverfahren<br />
U1 zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall<br />
auf freiwillige Basis stellen (Tagesordnungspunkt<br />
17)<br />
Art Schlussgesetz sein. Machen wir uns doch nichts vor,<br />
ein Viertes oder gar Fünftes Gesetz wird es nicht mehr Max Straubinger (CDU/CSU): Wir diskutieren<br />
geben. Das wäre den Betroffenen auch nicht zumutbar. heute einen Antrag der FDP-Fraktion, in dem diese das<br />
Viele stehen in ihrem achten oder neunten Lebensjahr- Umlageverfahren U1 zur Entgeltfortzahlung im Krankzehnt.<br />
Deshalb müssen wir uns bei diesem Gesetz sicher heitsfall auf freiwillige Basis zu stellen und somit die<br />
sein können, dass keine Opfer, die billigerweise einen Abschaffung der gegenwärtigen Regelung fordert.<br />
(B)<br />
Anspruch haben sollten, vergessen werden. Nach dem,<br />
was bisher vorliegt, bin ich mir da aber nicht so sicher.<br />
Sie selbst gehen von rund 80 000 ehemaligen politischen<br />
Häftlingen mit einer Haftdauer von mindestens sechs<br />
Monaten aus. Davon sollen knapp <strong>16</strong> 000 in den Genuss<br />
einer monatlichen Zahlung von 250 Euro kommen. Wird<br />
dies wirklich dem Anspruch gerecht, allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern, deren fundamentale Menschenrechte von<br />
Staat und Partei schwerwiegend verletzt wurden, Gerechtigkeit<br />
und Anerkennung widerfahren zu lassen?<br />
Was ist mit Schülern, die aus politischen Gründen die<br />
Lassen Sie uns die Begründung der FDP-Fraktion<br />
einmal betrachten: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber<br />
das Risiko der Lohnfortzahlung. Somit stellt sich die<br />
Frage, wie der einzelne Betrieb dieses Risikos schultern<br />
will, ob er das Krankheitsrisiko seiner Mitarbeiter individuell<br />
oder kollektiv tragen möchte. Aus guten Gründen<br />
hat man sich für die Kollektivierung entschieden,<br />
was meines Erachtens auch von der Mehrzahl der kleinen<br />
und mittleren Betriebe nicht nur akzeptiert, sondern<br />
auch gewünscht wird.<br />
(D)<br />
Schule beenden mussten? Was ist mit Opfern von Zersetzungsmaßnahmen<br />
der Stasi, eindrucksvoll nachzulesen<br />
in einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom<br />
23. März? Der Gesetzentwurf gibt darauf keine Antwort.<br />
Sie sagen nur, sie kämen um die Bedürftigkeitsprüfung<br />
nicht umhin. Alles andere liefe auf eine Besserstellung<br />
der Opfer des SED-Regimes gegenüber anderen Opfern,<br />
insbesondere solchen des NS-Terrors, hinaus. Der Gesetzentwurf<br />
enthält hierzu eine Reihe von Behauptungen.<br />
Eine vertiefte Auseinandersetzung hingegen fehlt.<br />
Mit der Neugestaltung des Lohnfortzahlungsgesetzes<br />
ist die Bundesregierung, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 18. November 2003 nachgekommen.<br />
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der<br />
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14<br />
Mutterschutzgesetz jedenfalls dann nicht mehr verfassungsmäßig<br />
ist, wenn im Rahmen des Umlageverfahren<br />
nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten nur<br />
Kleinbetrieben von bis zu 20 Arbeitnehmern erstattet<br />
werden. Da mittlere und größere Unternehmen mit bis zu<br />
30 Beschäftigten nicht an diesem Verfahren teilnahmen,<br />
bestand nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts<br />
die Möglichkeit, dass die Frauen bei der Einstellung<br />
benachteiligt werden. Hierin lag ein Verstoß gegen<br />
das Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 des<br />
Grundgesetzes.<br />
Mit dem Gesetz wurde die festgestellte Verfassungswidrigkeit<br />
beseitigt. Das Umlageverfahren, was sie hier<br />
kritisieren, wurde den aktuellen Strukturen in der Sozialversicherung<br />
angeglichen und weiterentwickelt, sodass