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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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9294 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

(A) – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesse- Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion hat heute davon abgese- (C)<br />

rung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrifhen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl es<br />

ten für politisch Verfolgte im Beitrittsgebiet uns ein Leichtes gewesen wäre, den Entwurf aus der<br />

und zur Einführung einer Opferrente (Op- letzten Wahlperiode erneut einzubringen. Wir erneuern<br />

ferrentengesetz)<br />

an dieser Stelle vielmehr unser Angebot, an der Lösung<br />

(Tagesordnungspunkt <strong>16</strong>a und b)<br />

der Fragen, die uns heute beschäftigen, konstruktiv mitzuwirken.<br />

Am Ende dieses Prozesses sollte eine würdige<br />

und dem Einsatz der Betroffenen für Freiheit, Demokratie<br />

und Rechtsstaatlichkeit angemessene Lösung stehen.<br />

Ohne substanzielle Änderungen an dem Gesetzentwurf<br />

wird es hierzu nicht kommen. Sollte der Gesetzentwurf<br />

hingegen Ihr letztes Wort sein, werden Sie auf unsere<br />

Unterstützung nicht bauen können. Einer Lösung auf fiskalisch<br />

niedrigstem Niveau können und werden wir unsere<br />

Hand nicht reichen.<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):<br />

Auch wenn die letzte Debatte zum Thema erst wenige<br />

Wochen zurückliegt, scheint es mir erforderlich, dass wir<br />

uns hierüber heute noch einmal austauschen. Denn der<br />

Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, nimmt leider<br />

nichts von dem auf, was in der letzten Debatte, aber auch<br />

außerparlamentarisch, an Kritik geäußert worden ist. Die<br />

FDP ist davon überzeugt, dass es nach der massiven Kritik,<br />

die bei weitem nicht nur parteipolitisch motiviert<br />

war, geboten ist, die rechtspolitischen und vor allem fiskalischen<br />

Spielräume neu auszuloten. Sie hingegen verfahren<br />

nach dem Prinzip „Augen zu und durch“. Das<br />

wird der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens nicht<br />

gerecht.<br />

Ich behalte mir daher ausdrücklich vor, hierzu eine<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong>es einzuholen. Solange diese Frage<br />

nicht abschließend geklärt ist, muss ich mit vielen Betroffenen<br />

und ihren Verbänden unverändert davon ausgehen,<br />

dass der eng gezogene Kreis der Anspruchsberechtigten<br />

und die geringe Höhe der Opferpension allein<br />

fiskalpolitisch motiviert sind, muss ich davon ausgehen,<br />

dass Ihnen der Finanzminister bei diesem Gesetzentwurf<br />

die Feder geführt hat.<br />

Anlage 6<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

Das, wie Sie es nennen, Dritte Gesetz zur Verbesserung<br />

rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften wird eine<br />

Zur Beratung des Antrags: Umlageverfahren<br />

U1 zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall<br />

auf freiwillige Basis stellen (Tagesordnungspunkt<br />

17)<br />

Art Schlussgesetz sein. Machen wir uns doch nichts vor,<br />

ein Viertes oder gar Fünftes Gesetz wird es nicht mehr Max Straubinger (CDU/CSU): Wir diskutieren<br />

geben. Das wäre den Betroffenen auch nicht zumutbar. heute einen Antrag der FDP-Fraktion, in dem diese das<br />

Viele stehen in ihrem achten oder neunten Lebensjahr- Umlageverfahren U1 zur Entgeltfortzahlung im Krankzehnt.<br />

Deshalb müssen wir uns bei diesem Gesetz sicher heitsfall auf freiwillige Basis zu stellen und somit die<br />

sein können, dass keine Opfer, die billigerweise einen Abschaffung der gegenwärtigen Regelung fordert.<br />

(B)<br />

Anspruch haben sollten, vergessen werden. Nach dem,<br />

was bisher vorliegt, bin ich mir da aber nicht so sicher.<br />

Sie selbst gehen von rund 80 000 ehemaligen politischen<br />

Häftlingen mit einer Haftdauer von mindestens sechs<br />

Monaten aus. Davon sollen knapp <strong>16</strong> 000 in den Genuss<br />

einer monatlichen Zahlung von 250 Euro kommen. Wird<br />

dies wirklich dem Anspruch gerecht, allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern, deren fundamentale Menschenrechte von<br />

Staat und Partei schwerwiegend verletzt wurden, Gerechtigkeit<br />

und Anerkennung widerfahren zu lassen?<br />

Was ist mit Schülern, die aus politischen Gründen die<br />

Lassen Sie uns die Begründung der FDP-Fraktion<br />

einmal betrachten: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber<br />

das Risiko der Lohnfortzahlung. Somit stellt sich die<br />

Frage, wie der einzelne Betrieb dieses Risikos schultern<br />

will, ob er das Krankheitsrisiko seiner Mitarbeiter individuell<br />

oder kollektiv tragen möchte. Aus guten Gründen<br />

hat man sich für die Kollektivierung entschieden,<br />

was meines Erachtens auch von der Mehrzahl der kleinen<br />

und mittleren Betriebe nicht nur akzeptiert, sondern<br />

auch gewünscht wird.<br />

(D)<br />

Schule beenden mussten? Was ist mit Opfern von Zersetzungsmaßnahmen<br />

der Stasi, eindrucksvoll nachzulesen<br />

in einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom<br />

23. März? Der Gesetzentwurf gibt darauf keine Antwort.<br />

Sie sagen nur, sie kämen um die Bedürftigkeitsprüfung<br />

nicht umhin. Alles andere liefe auf eine Besserstellung<br />

der Opfer des SED-Regimes gegenüber anderen Opfern,<br />

insbesondere solchen des NS-Terrors, hinaus. Der Gesetzentwurf<br />

enthält hierzu eine Reihe von Behauptungen.<br />

Eine vertiefte Auseinandersetzung hingegen fehlt.<br />

Mit der Neugestaltung des Lohnfortzahlungsgesetzes<br />

ist die Bundesregierung, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 18. November 2003 nachgekommen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der<br />

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14<br />

Mutterschutzgesetz jedenfalls dann nicht mehr verfassungsmäßig<br />

ist, wenn im Rahmen des Umlageverfahren<br />

nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten nur<br />

Kleinbetrieben von bis zu 20 Arbeitnehmern erstattet<br />

werden. Da mittlere und größere Unternehmen mit bis zu<br />

30 Beschäftigten nicht an diesem Verfahren teilnahmen,<br />

bestand nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

die Möglichkeit, dass die Frauen bei der Einstellung<br />

benachteiligt werden. Hierin lag ein Verstoß gegen<br />

das Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 des<br />

Grundgesetzes.<br />

Mit dem Gesetz wurde die festgestellte Verfassungswidrigkeit<br />

beseitigt. Das Umlageverfahren, was sie hier<br />

kritisieren, wurde den aktuellen Strukturen in der Sozialversicherung<br />

angeglichen und weiterentwickelt, sodass

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