Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag
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93<strong>16</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />
(A) Heute habe ich sogar noch die Drucksachennummer erbracht haben. Jetzt ist es an Ihnen, das Gegenteil zu bele- (C)<br />
fahren, als ich Ihren Antrag in der Hauspost vorfand. gen. Darauf bin ich sehr gespannt.<br />
Der Ausgangspunkt scheint ja offensichtlich ein<br />
Rundschreiben des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen<br />
vom 9. Februar 2007 an alle thüringischen <strong>Bundestag</strong>sabgeordneten<br />
gewesen zu sein. Auf den ersten<br />
Blick scheint wie immer dringender Handlungsbedarf<br />
gegeben zu sein. Aber anstatt den Sachverhalt erst einmal<br />
zu überprüfen, haben Sie einfach den Brieftext wortwörtlich<br />
in Ihren Antrag übernommen. Was sollte das eigentlich?<br />
Wollen Sie damit dem Gemeinde- und<br />
Städtebund Thüringen signalisieren, dass Sie die Einzigen<br />
sind, die sich des Themas annehmen?<br />
Ich habe gestern den Kollegen Ernst Kranz von der<br />
SPD gefragt, wie er denn mit diesem Brief umgegangen<br />
sei, und er teilte mir mit, dass er zunächst einmal die<br />
Kommunen in seinem Wahlkreis um Stellungnahme gebeten<br />
hätte. Der Rücklauf hätte keine Erkenntnis gebracht,<br />
dass in Thüringen noch Handlungsbedarf bestünde. Der<br />
Kollege Uwe Barth von der FDP hat den Weg der Fragestunde<br />
am gestrigen Tage beschritten. Das ist aus meiner<br />
Sicht die zunächst gebotene und seriöse Vorgehensweise<br />
bei so einem Sachverhalt. Sie wissen genauso gut wie die<br />
Kolleginnen und Kollegen, dass Ihnen auch noch andere<br />
Instrumente wie zum Beispiel eine schriftliche Frage oder<br />
eine Kleine Anfrage zur Verfügung gestanden hätten.<br />
Zweitens. Die Rechtsverhältnisse können auch nach<br />
dem Fristablauf immer noch rechtsbereinigt werden. Das<br />
bedeutet, dass dann eine einvernehmliche Regelung mit<br />
dem Grundstückseigentümer über die Nutzung des<br />
Grundstücks und einen eventuellen Kauf oder ein Nutzungsentgelt<br />
herbeigeführt werden muss.<br />
Drittens. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind<br />
erheblich. Im Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes<br />
heißt es: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“<br />
Eine Fristverlängerung verstößt sowohl gegen<br />
den Vertrauensschutz als auch gegen die Verhältnismäßigkeit.<br />
Ich kann nicht erkennen, welche triftigen<br />
Gründe dafür sprechen, dass es hier über 17 Jahre nach<br />
der Vereinigung immer noch ein Sonderrecht Ost geben<br />
muss?<br />
Viertens. Last, but not least weist Herr Hartenbach<br />
darauf hin, dass es den Bundesländern unbenommen<br />
bleibt, eine eigene Bundesratsinitiative zu starten. Dem<br />
muss ich nichts hinzufügen.<br />
Diese Antworten und die Rechercheergebnisse meiner<br />
Kollegen aus Thüringen lassen deutlich erkennen,<br />
dass Ihr Antrag schon überholt war, bevor Sie ihn einge-<br />
Anlage 10<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zur Beratung der Anträge:<br />
– SWIFT-Fall aufklären – Datenschutz im internationalen<br />
Zahlungsverkehr wieder herstellen<br />
– Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen –<br />
Zugriff US-amerikanischer Stellen auf<br />
SWIFT-Daten unverzüglich stoppen und<br />
Vorgang umfassend aufklären<br />
(Tagesordnungspunkt 21 a und b)<br />
Die Antwort der Bundesregierung durch den Parlamentarischen<br />
Staatssekretär Hartenbach spricht Bände,<br />
und ich empfehle Ihnen das gründliche Studium; denn<br />
Georg Fahrenschon (CDU/CSU): In der grundsätzlichen<br />
Einschätzung der Sachlage sind wir uns sicherlich<br />
einig: Die Bedingungen, unter denen SWIFT in der Vergangenheit<br />
gearbeitet hat, müssen gründlich aufgeklärt<br />
werden. Dabei kommt auf die Bundesregierung eine<br />
besondere Verantwortung zu; denn Ziel der EU und der<br />
deutschen Ratspräsidentschaft muss es sein, eine Lösung<br />
zu erreichen, die einerseits dem Erfordernis einer effektiven<br />
Bekämpfung des Terrorismus und andererseits den<br />
Vorgaben europäischen Datenschutzrechtes sowie einem<br />
reibungslosen Zahlungsverkehr gerecht wird.<br />
(B)<br />
eigentlich hat sich mit dieser Antwort Ihr Antrag erledigt:<br />
Schon 1973 war es das Ziel, ein sicheres internationales<br />
Nachrichtenübermittlungssystem für Finanztransaktionen<br />
(D)<br />
Erstens. Es war den öffentlichen Nutzern seit dem Erlass<br />
des Gesetzes bekannt, dass sie das Problem der sachenrechtlichen<br />
Bereinigung anzugehen hatten und dies<br />
keine unbillige Härte für sie darstellen würde. Daher<br />
wurde ja das Gesetz auch ausdrücklich befristet.<br />
zu schaffen. Damals wurde die SWIFT, Society für<br />
Worldwide Interbank Financial Telecommunication, als<br />
Genossenschaft belgischen Rechts von der internationalen<br />
Kreditwirtschaft gegründet. SWIFT verfügt über einen<br />
SWIFT-Server in Belgien und einen in den USA, auf<br />
dem eine Datenspiegelung erfolgt.<br />
Wie nach Presseberichten in den USA im Sommer<br />
2006 bekannt wurde, haben US-Behörden nach dem<br />
11. September 2001 vor dem Hintergrund einer behördlichen<br />
Beschlagnahmeordnung mehrfach Transaktionsdaten<br />
von SWIFT angefordert. Wie wir heute wissen, hat<br />
SWIFT diese Daten auf Anfrage herausgegeben und den<br />
US-Behörden zur Auswertung für die Zwecke der Terrorismusbekämpfung<br />
überlassen. Inzwischen ist weiterhin<br />
auch geklärt, dass es hierbei weder zu einer Vollstreckung<br />
der Beschlagnahmeordnung noch zu einer richterlichen<br />
Überprüfung oder einer nachträglichen Information der<br />
SWIFT-Nutzer gekommen ist.<br />
Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, seiner<br />
internationalen Dimension und seiner juristischen<br />
Würdigung sowohl in Deutschland wie auch in anderen<br />
europäischen Ländern sind die Ermittlungen jedoch<br />
noch nicht abgeschlossen.<br />
Ob und inwieweit SWIFT gegen seine vertraglichen<br />
Pflichten gegenüber seinen Nutzern verstoßen hat bzw.<br />
ein Verstoß der Nutzer gegenüber Verschwiegenheitspflichten<br />
gegenüber ihren Kunden vorliegt, wird derzeit<br />
intensiv geprüft und zwischen den Datenschutzaufsichts-