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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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93<strong>16</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

(A) Heute habe ich sogar noch die Drucksachennummer erbracht haben. Jetzt ist es an Ihnen, das Gegenteil zu bele- (C)<br />

fahren, als ich Ihren Antrag in der Hauspost vorfand. gen. Darauf bin ich sehr gespannt.<br />

Der Ausgangspunkt scheint ja offensichtlich ein<br />

Rundschreiben des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen<br />

vom 9. Februar 2007 an alle thüringischen <strong>Bundestag</strong>sabgeordneten<br />

gewesen zu sein. Auf den ersten<br />

Blick scheint wie immer dringender Handlungsbedarf<br />

gegeben zu sein. Aber anstatt den Sachverhalt erst einmal<br />

zu überprüfen, haben Sie einfach den Brieftext wortwörtlich<br />

in Ihren Antrag übernommen. Was sollte das eigentlich?<br />

Wollen Sie damit dem Gemeinde- und<br />

Städtebund Thüringen signalisieren, dass Sie die Einzigen<br />

sind, die sich des Themas annehmen?<br />

Ich habe gestern den Kollegen Ernst Kranz von der<br />

SPD gefragt, wie er denn mit diesem Brief umgegangen<br />

sei, und er teilte mir mit, dass er zunächst einmal die<br />

Kommunen in seinem Wahlkreis um Stellungnahme gebeten<br />

hätte. Der Rücklauf hätte keine Erkenntnis gebracht,<br />

dass in Thüringen noch Handlungsbedarf bestünde. Der<br />

Kollege Uwe Barth von der FDP hat den Weg der Fragestunde<br />

am gestrigen Tage beschritten. Das ist aus meiner<br />

Sicht die zunächst gebotene und seriöse Vorgehensweise<br />

bei so einem Sachverhalt. Sie wissen genauso gut wie die<br />

Kolleginnen und Kollegen, dass Ihnen auch noch andere<br />

Instrumente wie zum Beispiel eine schriftliche Frage oder<br />

eine Kleine Anfrage zur Verfügung gestanden hätten.<br />

Zweitens. Die Rechtsverhältnisse können auch nach<br />

dem Fristablauf immer noch rechtsbereinigt werden. Das<br />

bedeutet, dass dann eine einvernehmliche Regelung mit<br />

dem Grundstückseigentümer über die Nutzung des<br />

Grundstücks und einen eventuellen Kauf oder ein Nutzungsentgelt<br />

herbeigeführt werden muss.<br />

Drittens. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind<br />

erheblich. Im Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes<br />

heißt es: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“<br />

Eine Fristverlängerung verstößt sowohl gegen<br />

den Vertrauensschutz als auch gegen die Verhältnismäßigkeit.<br />

Ich kann nicht erkennen, welche triftigen<br />

Gründe dafür sprechen, dass es hier über 17 Jahre nach<br />

der Vereinigung immer noch ein Sonderrecht Ost geben<br />

muss?<br />

Viertens. Last, but not least weist Herr Hartenbach<br />

darauf hin, dass es den Bundesländern unbenommen<br />

bleibt, eine eigene Bundesratsinitiative zu starten. Dem<br />

muss ich nichts hinzufügen.<br />

Diese Antworten und die Rechercheergebnisse meiner<br />

Kollegen aus Thüringen lassen deutlich erkennen,<br />

dass Ihr Antrag schon überholt war, bevor Sie ihn einge-<br />

Anlage 10<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung der Anträge:<br />

– SWIFT-Fall aufklären – Datenschutz im internationalen<br />

Zahlungsverkehr wieder herstellen<br />

– Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen –<br />

Zugriff US-amerikanischer Stellen auf<br />

SWIFT-Daten unverzüglich stoppen und<br />

Vorgang umfassend aufklären<br />

(Tagesordnungspunkt 21 a und b)<br />

Die Antwort der Bundesregierung durch den Parlamentarischen<br />

Staatssekretär Hartenbach spricht Bände,<br />

und ich empfehle Ihnen das gründliche Studium; denn<br />

Georg Fahrenschon (CDU/CSU): In der grundsätzlichen<br />

Einschätzung der Sachlage sind wir uns sicherlich<br />

einig: Die Bedingungen, unter denen SWIFT in der Vergangenheit<br />

gearbeitet hat, müssen gründlich aufgeklärt<br />

werden. Dabei kommt auf die Bundesregierung eine<br />

besondere Verantwortung zu; denn Ziel der EU und der<br />

deutschen Ratspräsidentschaft muss es sein, eine Lösung<br />

zu erreichen, die einerseits dem Erfordernis einer effektiven<br />

Bekämpfung des Terrorismus und andererseits den<br />

Vorgaben europäischen Datenschutzrechtes sowie einem<br />

reibungslosen Zahlungsverkehr gerecht wird.<br />

(B)<br />

eigentlich hat sich mit dieser Antwort Ihr Antrag erledigt:<br />

Schon 1973 war es das Ziel, ein sicheres internationales<br />

Nachrichtenübermittlungssystem für Finanztransaktionen<br />

(D)<br />

Erstens. Es war den öffentlichen Nutzern seit dem Erlass<br />

des Gesetzes bekannt, dass sie das Problem der sachenrechtlichen<br />

Bereinigung anzugehen hatten und dies<br />

keine unbillige Härte für sie darstellen würde. Daher<br />

wurde ja das Gesetz auch ausdrücklich befristet.<br />

zu schaffen. Damals wurde die SWIFT, Society für<br />

Worldwide Interbank Financial Telecommunication, als<br />

Genossenschaft belgischen Rechts von der internationalen<br />

Kreditwirtschaft gegründet. SWIFT verfügt über einen<br />

SWIFT-Server in Belgien und einen in den USA, auf<br />

dem eine Datenspiegelung erfolgt.<br />

Wie nach Presseberichten in den USA im Sommer<br />

2006 bekannt wurde, haben US-Behörden nach dem<br />

11. September 2001 vor dem Hintergrund einer behördlichen<br />

Beschlagnahmeordnung mehrfach Transaktionsdaten<br />

von SWIFT angefordert. Wie wir heute wissen, hat<br />

SWIFT diese Daten auf Anfrage herausgegeben und den<br />

US-Behörden zur Auswertung für die Zwecke der Terrorismusbekämpfung<br />

überlassen. Inzwischen ist weiterhin<br />

auch geklärt, dass es hierbei weder zu einer Vollstreckung<br />

der Beschlagnahmeordnung noch zu einer richterlichen<br />

Überprüfung oder einer nachträglichen Information der<br />

SWIFT-Nutzer gekommen ist.<br />

Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, seiner<br />

internationalen Dimension und seiner juristischen<br />

Würdigung sowohl in Deutschland wie auch in anderen<br />

europäischen Ländern sind die Ermittlungen jedoch<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Ob und inwieweit SWIFT gegen seine vertraglichen<br />

Pflichten gegenüber seinen Nutzern verstoßen hat bzw.<br />

ein Verstoß der Nutzer gegenüber Verschwiegenheitspflichten<br />

gegenüber ihren Kunden vorliegt, wird derzeit<br />

intensiv geprüft und zwischen den Datenschutzaufsichts-

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