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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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<strong>91</strong>76 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />

(A) Elternteile – ob verheiratet oder nicht – spielt bei der Si- Deshalb möchten wir Ihnen jetzt die Gelegenheit geben, (C)<br />

tuation der Kinder eine ganz entscheidende Rolle. uns hier im Plenum, wo es hingehört, darüber zu informieren,<br />

wie es inhaltlich weitergeht.<br />

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten<br />

der SPD, der LINKEN und des BÜNDNIS-<br />

SES 90/DIE GRÜNEN)<br />

Deshalb kann die Koalitionsvereinbarung in dem Sinne,<br />

dass Kinder auch nichtjuristisch den ersten Rang haben<br />

sollen, nur umgesetzt werden, wenn auch in diesem Bereich<br />

Klarheit besteht.<br />

Wir als FDP-Fraktion – das ergibt sich aus unserem<br />

Antrag – haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

in dem Punkt unterstützt, dass Geschiedene – Mutter<br />

oder Vater –, die ein Kind betreuen, und nicht Verheiratete,<br />

die ein Kind betreuen, den gleichen Rang haben sollen,<br />

was ihre Unterhaltsansprüche bei der Betreuung angeht,<br />

(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])<br />

gerade weil es sich unmittelbar auf die Situation der Kinder<br />

auswirkt.<br />

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der<br />

SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />

Das alles wird noch verwirrender, wenn ich Herrn<br />

Röttgen höre,<br />

(Jürgen Koppelin [FDP]: Wer ist das?)<br />

der sagt: Es wird alles viel besser; denn wir werden hinsichtlich<br />

der Anzahl der Jahre der Unterhaltsansprüche<br />

jetzt die geschiedene Ehefrau mit der betreuenden<br />

nicht verheirateten Mutter gleichstellen. Alle sollen zehn<br />

Jahre lang Unterhaltsansprüche bekommen. – Wir alle<br />

wissen, wie die derzeitige Situation ist. Es wäre wunderbar,<br />

wenn es zu einer Verbesserung käme. Aber das heißt<br />

natürlich, dass die Ansprüche sowohl für die nicht verheiratete<br />

betreuende Mutter, deren Anspruch bisher drei<br />

Jahre beträgt – es sei denn, es wäre grob unbillig, wenn<br />

sie nicht länger Unterhalt bekommt –, als auch für die<br />

geschiedene betreuende Mutter, deren Anspruch bislang<br />

im Schnitt zehn Jahre – acht bis zehn Jahre – beträgt, auf<br />

zehn Jahre angehoben würden. Ich lese das nur. Ich weiß<br />

nicht, was ist. Die interessierte Öffentlichkeit möchte<br />

gerne wissen, was aus dieser wirklich wichtigen Reform<br />

wird.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des<br />

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten<br />

der SPD)<br />

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:<br />

Das Wort hat die Kollegin Ute Granold, CDU/CSU-<br />

Fraktion.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)<br />

Ute Granold (CDU/CSU):<br />

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!<br />

Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie<br />

haben natürlich einen Anspruch auf Information; aber<br />

ich denke, das Wesentliche wissen Sie, wenn nicht aus<br />

dem Parlament, so doch aus der Presse. Insofern sind Sie<br />

nicht ganz unwissend.<br />

Da scheint jetzt innerhalb der Koalitionsfraktionen<br />

eine Kehrtwendung stattzufinden. Darüber sollten wir<br />

die Bürgerinnen und Bürger informieren.<br />

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Britta<br />

Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])<br />

Wir führen heute eine Geschäftsordnungsdebatte.<br />

Deshalb möchte ich einiges zu dem sagen, was Sie hier<br />

vorgetragen haben. Sie haben sicherlich recht, wenn Sie<br />

anmahnen, dass die Unterhaltsreform, was den Inhalt angeht,<br />

abgeschlossen werden soll. Auch hinsichtlich der<br />

Zeit ist Reformbedarf dringend vonnöten; da kann ich<br />

(B)<br />

Sie sollten wissen, was jetzt Gegenstand der Reform ist<br />

und ob das Herzstück dieser Reform – so hat es die Bundesjustizministerin<br />

immer genannt –, die Gleichrangigkeit<br />

der betreuenden Mütter, egal in welchem Status sie<br />

leben, tatsächlich kommen wird oder ob es eher eine<br />

Verschlechterung der Situation der nicht verheirateten<br />

betreuenden Mutter geben wird.<br />

Ihnen nur recht geben. Aber Sie wissen sehr gut, dass<br />

wir den Gesetzentwurf, der schon in der letzten Legislaturperiode<br />

als Referentenentwurf mit den Verbänden eng<br />

abgestimmt wurde, aufgrund der Diskontinuität neu einbringen<br />

und beraten mussten. Die erste Lesung hat im<br />

letzten Jahr stattgefunden. Danach gab es eine umfassende<br />

Anhörung im Rechtsausschuss. Insofern sind wir<br />

völlig d’accord. Ich denke, das bisherige Verfahren ist<br />

bis dahin in Ordnung gewesen.<br />

(D)<br />

Reformbedarf besteht auch aufgrund der Veränderungen<br />

im Gesellschaftsbild. Die Werte haben sich zum<br />

Teil gewandelt. Es hat eine Wandlung von der reinen<br />

Hausfrauenehe über die Zuverdienerehe bis zur Doppelverdienerehe<br />

stattgefunden; Ehen mit Kindern, ohne<br />

Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, die hohe<br />

Zahl der Scheidungen, die große Zahl der Alleinerziehenden,<br />

eine steigende Zahl von Zweitehen und von<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern und<br />

ohne Kinder erfordern, dass wir als Gesetzgeber uns der<br />

Realität stellen und auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen<br />

reagieren. Wir haben eine gewisse Ordnungsfunktion,<br />

und die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir<br />

Gesetze machen, die von ihr akzeptiert werden.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

Insoweit sind wir, denke ich, alle einer Meinung.<br />

Der <strong>Bundestag</strong> hat bereits 2000 einstimmig beschlossen,<br />

das Unterhaltsrecht zu überprüfen und Vorschläge<br />

für eine Neuregelung zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht<br />

hat das angemahnt. Darüber besteht sicher<br />

ebenfalls Konsens. Aber da wir eine Geschäftsordnungsdebatte<br />

führen, sollten wir noch zwei, drei Dinge<br />

zur Genese sagen.

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