Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007 <strong>91</strong>83<br />
(A) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: legen – entscheidet in der Tat darüber, welches Maß an (C)<br />
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär finanzieller Solidarität Familienangehörige voneinan-<br />
Alfred Hartenbach.<br />
der erwarten können. Es regelt einen zentralen Aspekt<br />
familiärer Verantwortung. Trennung, Scheidung, Unter-<br />
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin<br />
der Justiz:<br />
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrtes Präsidium!<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau<br />
Deligöz, genau dem, was Sie zuletzt gesagt haben, werden<br />
wir nachkommen.<br />
haltspflichten bringen viele Familien in eine schwierige<br />
Lage. Das gilt ganz besonders für die Familien, bei denen<br />
sich Partner gefunden haben, deren vorige Ehe gescheitert<br />
ist. Ich halte es deshalb für richtig, dass die<br />
Unterhaltsansprüche derjenigen, die in zweiter Ehe verheiratet<br />
sind und Kinder betreuen, künftig nicht mehr<br />
hinter den Unterhaltsansprüchen, die es aus erster Ehe<br />
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])<br />
gibt, zurückstehen.<br />
Das ist in dem Entwurf, der demnächst in die Beratung<br />
kommt, vorgesehen.<br />
Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, verehrte<br />
Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, dass Sie darauf<br />
bestanden haben, dass wir heute über den Antrag nach<br />
§ 62 GO debattieren; da können wir nämlich ein paar<br />
Dinge klarstellen.<br />
Ich sage zu den Grünen nur eines: Wir waren sieben<br />
Jahre in einer Koalition. Ich als Rechtspolitiker habe bei<br />
mehr Gesetzentwürfen wegen Ihrer Kollegen zurückstecken<br />
müssen, als wir das bisher gemacht haben.<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:<br />
Herr Hartenbach, was soll denn das?)<br />
Ein Wort zur FDP: Sie waren 23 Jahre in der Regierung,<br />
und das Problem ist nicht erst seit gestern bekannt.<br />
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Vielleicht sagen Sie einmal etwas zu<br />
Ihrem Arbeitsfeld!)<br />
dass wir bei dem Gesetz etwas schneller vorankommen,<br />
selbstverständlich.<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es<br />
ist Ihre Ministerin, nicht unsere!)<br />
Wir waren uns hier einig. Aber es ist nun einmal so, dass<br />
auf der Zielgeraden – darüber bin auch ich nicht glücklich<br />
– in der Union einige bei dem, was verabredet war,<br />
ich sage es einmal ganz platt, kalte Füße bekommen haben.<br />
(Holger Haibach [CDU/CSU]: Das ist wirklich<br />
Quatsch!)<br />
– Herr Haibach, das ist nun einmal so. Ich beklage es gar<br />
nicht, ich sage nur, wie es gewesen ist. – Wichtig für<br />
mich ist, dass wir es schaffen – und das wird diese Koalition<br />
–, dieses Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten zu lassen,<br />
weil das wichtige Weichenstellungen sind. Ich<br />
glaube, wir erfüllen damit auch die Erwartungen vieler<br />
Bürgerinnen und Bürger. Wir könnten uns wünschen,<br />
dass wir das gemeinsam machen.<br />
Das Unterhaltsrecht – lassen Sie mich einmal ein bisschen<br />
philosophisch werden, liebe Kolleginnen und Kol-<br />
(Daniela Raab [CDU/CSU]: Ein deutlicher<br />
Fortschritt, jawohl!)<br />
Das ist ein wichtiges Signal für diese Familien. Der Unterhaltsverpflichtete<br />
befindet sich heute häufig in der Situation,<br />
dass, wenn man abzieht, was er für seine gescheiterte<br />
Ehe zahlt, für seine neue Familie nicht genug<br />
übrig bleibt.<br />
Deshalb sollten die Ansprüche der Verheirateten<br />
und der Geschiedenen, wenn sie Kinder betreuen,<br />
künftig im gleichen Rang stehen. Damit erhält auch die<br />
neue Familie die Chance, die sie wie jede andere Familie<br />
auch verdient.<br />
(Beifall des Abg. Michael Grosse-Brömer<br />
[CDU/CSU])<br />
(B)<br />
(Zuruf von der FDP)<br />
– Aber nicht das, was Sie jetzt wollen. – Wir hätten uns<br />
Ich hätte mir darüber hinaus gewünscht, dass alle Eltern,<br />
die minderjährige Kinder betreuen, mit ihren Ansprüchen<br />
in den zweiten Rang kommen, egal, ob sie verheiratet<br />
sind oder nicht. Ich mache keinen Hehl aus (D)<br />
nach der intensiven Anhörung im Rechtsausschuss im meiner Meinung: Allein dieser Ansatz wäre zum Wohle<br />
vergangenen Oktober natürlich gewünscht,<br />
des Kindes konsequent gewesen.<br />
(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />
Ja!)<br />
Um deren Betreuung geht es nämlich.<br />
Ich meine, dass die Reform zu wichtig ist, als dass wir<br />
es uns leisten könnten, sie allein an dieser Frage scheitern<br />
zu lassen oder sie bis auf Weiteres zu vertagen und<br />
vielleicht sogar irgendwohin in den Orkus verschwinden<br />
zu lassen. Wenn wir diesen Punkt heute auch zurückstellen<br />
müssen, so erreichen wir doch wesentliche Ziele der<br />
Reform, nämlich, dass alle Kinder als Unterhaltsberechtigte<br />
in den ersten Rang kommen. Herr Wunderlich, das,<br />
was Sie eben gesagt haben, finde ich schon ein bisschen<br />
wunderlich.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, an einer anderen<br />
Stelle werden wir die Situation nicht verheirateter Eltern,<br />
die erziehen, zusätzlich verbessern. Der Anspruch<br />
einer nicht verheirateten Mutter soll nicht mehr grundsätzlich<br />
schon nach drei Jahren enden. Ihr Anspruch soll<br />
künftig für mindestens drei Jahre bestehen. Damit verabschieden<br />
wir uns vom bisherigen Regel-Ausnahme-Verhältnis.<br />
Es wird nur noch geprüft, ob die Fortdauer des<br />
Unterhaltsanspruchs der Billigkeit entspricht. Dabei<br />
kann auch berücksichtigt werden, ob ein Kind in einer<br />
dauerhaft gefestigten Lebensgemeinschaft geboren