24.08.2013 Aufrufe

Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9300 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

(A) Behindertenbeauftragte meiner Fraktion bestens bekannt die Probleme klar zu benennen, zu lösen und durch posi- (C)<br />

sind. Wir wollen, dass alle Menschen die einen individutive Beispiele einen Schub für die Akzeptanz zu schafellen<br />

Bedarf haben, diesen auch erhalten. Wir wollen Fafen. Die SPD-<strong>Bundestag</strong>sfraktion wird sich gemeinsam<br />

milien unterstützen und ambulante Leistungen stärken. mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und<br />

Mit der Reform der Pflegeversicherung werden wir das der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange<br />

weiterführen. Die Vorschläge von Karin Evers-Meyer von Menschen mit Behinderung, Karin Evers-Meyer, für<br />

und der Verbände zu einer teilhabeorientierten Pflege das Persönliche Budget einsetzen.<br />

sind hier Leitlinie.<br />

Der Antrag fordert zahlreiche Veränderungen, die auf<br />

Im Jahr 2001 haben wir das SGB IX eingeführt. Das die „personale Assistenz“ ausgerichtet sind. Schon heute<br />

SGB IX hat wesentliche Teile des Rechts für Menschen kann auch jeder schwerbehinderte Mensch mittels einer<br />

mit Behinderung zusammengeführt. Zuerst einmal ha- Servicestelle in seiner Nähe, Leistungen aus einer Hand<br />

ben wir mit den Betroffenen ein gutes Gesetz gemacht, erhalten. Diese soll ihm dabei – so sagt der § 22 SGB IX –,<br />

das weit über einfache Änderungen an den Leistungen Beratung und Unterstützung hinsichtlich des Rehabilita-<br />

der Rehabilitation und der Teilhabe hinausgeht. Das hationsbedarfs und der Antragstellung geben. Nun wissen<br />

ben auch die Experten auf der gestrigen Tagung der wir, dass nicht überall im Bundesgebiet der Idealzustand<br />

Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaf- des § 22 vorzufinden ist. Es gibt Probleme in der Umsetten<br />

bestätigt. Das SGB IX wurde mit Instrumenten verzung der geforderten Beratung und Unterstützung. Wir<br />

sehen, die behinderungsbedingten Bedarfen zur medizi- wollen das verbessern, anstatt neue Stellen zu schaffen.<br />

nischen Rehabilitation, zur Selbstbestimmung und zur Die geforderte Verlagerung auf die Versorgungsämter ist<br />

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeits- nicht sinnvoll.<br />

leben Rechnung tragen.<br />

Der gesetzliche Anspruch ist klar. Wir arbeiten nun<br />

Wir haben uns ganz bewusst daran orientiert, welche daran, diesen Anspruch mit Leben zu füllen. Hier bedarf<br />

besonderen Bedürfnisse zur gleichberechtigten und es des verstärkten Engagements der Verbände und Be-<br />

selbstbestimmten Teilhabe für Menschen mit Behindetroffenen. Es gibt Verbände und Menschen, die sich sehr<br />

rungen bestehen und wie diese so schnell und bedarfs- effektiv und energisch für ihre Rechte einsetzen.<br />

(B)<br />

gerecht wie möglich zum Antragsteller gelangen. Die<br />

selbstbestimmte Teilhabe wird im SGB IX durch das<br />

Wunsch- und Wahlrecht des § 9 ausgedrückt. Dies stellt<br />

sicher, dass die zu erbringenden Leistungen nicht nur am<br />

objektiv zu ermittelnden Bedarf, sondern auch an den<br />

subjektiven Bedürfnissen des Alters, der Familie, des<br />

Geschlechts sowie der persönlichen Lebenssituation der<br />

Menschen mit Behinderung auszurichten sind.<br />

Frau Elke Bartz vom Forum selbstbestimmte Assistenz,<br />

ForseA, hat zum Beispiel für einen Betroffenen einen<br />

persönlichen Anspruch auf Assistenz- und Rehabilitationsleistungen<br />

eingefordert und diese im Rahmen<br />

eines persönlichen Budgets von 10 000 Euro auch<br />

durchgesetzt. Ich kenne Rehaträger, Unfallkassen, aber<br />

auch einige Sozialhilfeträger, die sich auf die Anforderungen<br />

des SGB IX umstellen. Es gibt einen hohen Aufklärungs-<br />

und Schulungsbedarf auf dieser Seite. Hier<br />

werden wir ansetzen, um das zu verbessern, was wir gemeinsam<br />

mit den Betroffenen auf den Weg gebracht<br />

haben.<br />

(D)<br />

Hierfür ist das Persönliche Budget zentral. 2008 ist<br />

der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget zu erfüllen.<br />

Die Modellphase ist dann beendet. Nach dem Bericht<br />

der Bundesregierung zur Situation des Persönlichen<br />

Budgets bin ich insgesamt zuversichtlich, dass wir die<br />

bestehenden Herausforderungen der Leistungserbringung<br />

und auch der Zuständigkeiten lösen können. Besonders<br />

Kostenträger wie die Renten- und Unfallversicherung<br />

sind stärker an der Finanzierung zu beteiligen.<br />

Das Persönliche Budget ist eine neue Leistungsform, die<br />

es ermöglicht, den individuellen Bedarf im Rahmen zu<br />

ermitteln und in einer Koordinierung der Rehabilitationsträger<br />

als Komplexleistung zu erbringen.<br />

Daher ist hier eine Novellierung im Sinne ihres Antrags<br />

auch nicht erforderlich. Die Ausweitung des Persönlichen<br />

Budgets, wie sie es vorschlagen, ist nicht zielführend.<br />

Bereits jetzt werden bedarfsgerechte, am<br />

Wunsch- und Wahlrecht orientierte Leistungen aus den<br />

Leistungsgesetzen über das Persönliche Budget erbracht.<br />

Behinderte Menschen können mit dem Persönlichen<br />

Budget nach § 17 SGB IX als Auftraggeber und Experten<br />

in eigener Sache selbst bestimmen, welche Leistungen<br />

zur Teilhabe sie nach Maßgabe der Bedarfsermittlung<br />

benötigen und vor allem, wer sie erbringen soll.<br />

Die Werbung für das Persönliche Budget wird fortgesetzt<br />

und in diesem Jahr noch einmal verstärkt. Es gilt,<br />

Deswegen ist es außerordentlich wichtig, die gemeinsamen<br />

Servicestellen weiter bekannt machen, sie zu unterstützen,<br />

aber auch stetig auf die Verwirklichung der<br />

gesetzlichen Ansprüche hinzuwirken. Im Übrigen: Ob<br />

die Versorgungsämter den Anspruch der Betroffenen so<br />

erfüllen würden, wie sie sich das vorstellen, bleibt fraglich.<br />

Menschen mit Behinderungen haben bereits einen<br />

persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz gemäß<br />

§ 102 SGB IX und § 270 a SGB III. Damit besteht<br />

bereits die Möglichkeit einer regelmäßigen Unterstützung<br />

am Arbeitsplatz – unabhängig von Art und<br />

Schwere der Behinderung und finanziert aus der Ausgleichsabgabe.<br />

Arbeitsassistenz ist ein entscheidender<br />

Baustein der beruflichen Rehabilitation und Integration<br />

Schwerbehinderter und von großer Bedeutung beim<br />

Übergang behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Auch die Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe<br />

stehen den Menschen mit Behinderungen<br />

nach Maßgabe des individuellen Bedarfs zur Verfügung.<br />

Ich sehe hier ein Umsetzungsproblem und keinen gesetzgeberischen<br />

Handlungsbedarf.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!