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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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<strong>91</strong>84 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach<br />

(A) wurde. In diesen Fällen erreichen wir eine weitgehende Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- (C)<br />

Annäherung an die Dauer des Betreuungsunterhalts bei desministerin der Justiz:<br />

verheirateten Eltern. Ich denke, dass unsere Familiengerichte<br />

in der Lage sein werden, dies richtig zu entscheiden.<br />

Liebe Kollegin Lambrecht, ich glaube, ich habe eben<br />

deutlich gemacht, dass wir hier in vielen Fällen akademisch<br />

streiten.<br />

Mir ist klar, dass diese Regelung in Mangelfällen<br />

nicht besonders viel bringt, weil es dann auf die Rangfolge<br />

ankommt und die Unterhaltsansprüche zwar länger<br />

bestehen, deren Durchsetzung jedoch an der fehlenden<br />

Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners scheitert.<br />

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />

Genau!)<br />

Ich habe bei der Debatte manchmal das Gefühl gehabt,<br />

dass wir uns hier sehr akademisch über diese Dinge<br />

gestritten haben, die praktisch so nie eintreten werden.<br />

Deswegen habe ich einmal eine ganz praktische Frage<br />

an Sie. Wenn sich ein Mann mit einem Nettoeinkommen<br />

von 2 400 Euro, der verheiratet war und aus dessen Ehe<br />

zwei Kinder hervorgegangen sind, einer neuen Partnerin<br />

zugewandt und mit ihr ein Kind hat, dann sah die Verteilung<br />

bisher wie folgt aus – das geht übrigens aus einer<br />

Tabelle hervor, welche das Bundesministerium der Justiz<br />

veröffentlicht –: Die Exehefrau bekam 668 Euro und die<br />

neue Partnerin 0 Euro. Nach dem angeblichen Kompromiss,<br />

der ausgehandelt wurde, bekommt die Exehefrau<br />

jetzt 7<strong>16</strong> Euro – also knapp 50 Euro mehr – und die neue<br />

Partnerin weiterhin 0 Euro. Können Sie mir erklären, wo<br />

hier die Verbesserung für nicht verheiratete Lebenspartner<br />

liegt, die Kinder erziehen? Sehen Sie darin eine Verbesserung?<br />

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />

Das finde ich jetzt ein bisschen eng!)<br />

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN]: Das ist nicht akademisch, das sind Zahlen!)<br />

– Frau Deligöz, Sie können gleich ja auch eine Frage<br />

stellen, wenn Sie möchten. Ich freue mich über solche<br />

Zwischenfragen.<br />

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN]: Ich würde gerne erst einmal eine Antwort<br />

hören!)<br />

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:<br />

Ich habe eben gesagt, dass wir hier in aller Regel akademisch<br />

diskutieren. Das gilt auch für die Frage, ob die<br />

nicht verheiratete alleinerziehende Mutter im zweiten<br />

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage<br />

der Kollegin Lambrecht?<br />

Rang wäre. Denn in aller Regel geht es hier um Mangelfälle.<br />

Aber im Fall derjenigen, wo der Unterhaltsverpflichtete<br />

ein deutlich höheres Einkommen hat, als zum<br />

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin<br />

der Justiz:<br />

Natürlich, wenn es uns weiterhilft, Christine.<br />

Beispiel ein Facharbeiter im Durchschnitt verdient – es<br />

soll etwa gut verdienende Beamtinnen und Beamte oder<br />

auch Rechtsanwälte und -anwältinnen geben –, kann bei<br />

einer Verlängerung der Dauer der Unterhaltsleistungen<br />

(Jörg Tauss [SPD]: Fragen von Christine helfen<br />

immer weiter!)<br />

unter dem Strich durchaus etwas übrig bleiben. Von daher<br />

sind wir auf dem richtigen Weg. Um Ihre Frage zu<br />

beantworten: Es kommt sicherlich nicht zu einer Verschlechterung.<br />

(B)<br />

Christine Lambrecht (SPD):<br />

Ich versuche einmal, mit der Praxis zu argumentieren.<br />

Wir haben eben gehört, dass sich der grundsätzliche An-<br />

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:<br />

Die Zahlen klingen aber ganz anders!)<br />

(D)<br />

spruch der nicht verheirateten Frauen zeitlich verlängert. Ich darf nun mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich<br />

Die Frage ist aber natürlich, ob sie in einem entsprechen- setze an der Stelle fort, an der Frau Lambrecht mich unden<br />

Rang landen, das heißt, in der Gruppe, in der sie terbrochen hatte. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die<br />

überhaupt etwas bekommen.<br />

Regelung in Mangelfällen nicht besonders viel bringt,<br />

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />

So ist es! Dritter Rang und zehn Jahre bringen<br />

nichts!)<br />

weil es auf die Rangfolge ankommt und der Unterhaltsanspruch<br />

zwar länger besteht, deren Durchsetzung jedoch<br />

an der fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners<br />

scheitert. Diesen Satz hätten Sie noch<br />

Was nützt es ihnen nämlich, wenn sie zwar theoretisch<br />

länger Geld bekommen, praktisch aber nichts erhalten?<br />

abwarten sollen; dann wäre Ihre Frage beantwortet gewesen.<br />

Ich denke, wir gehen einen Schritt in die richtige<br />

Richtung. In den vergangenen Tagen wurde immer wieder<br />

die Frage aufgeworfen, ab wann von Eltern eine<br />

Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.<br />

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie<br />

blamieren Ihre eigene Ministerin!)<br />

Bereits der Regierungsentwurf geht davon aus, dass kein<br />

Elternteil einen Krippenplatz gegen seinen Wunsch nutzen<br />

muss, wenn das Kind unter drei Jahren ist. Das werden<br />

wir ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufnehmen.<br />

Bei älteren Kindern wird neben dem Kindeswohl stets zu<br />

berücksichtigen sein, ob die Betreuung in einer Betreuungseinrichtung<br />

– in einer Kinderkrippe oder in einem<br />

Kindergarten – möglich ist. Ich möchte an dieser Stelle<br />

betonen, dass in Deutschland nach wie vor keine angemessene<br />

Betreuungslandschaft vorhanden ist. Insofern<br />

sind Verbesserungen notwendig.

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