Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag
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<strong>91</strong>84 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />
Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach<br />
(A) wurde. In diesen Fällen erreichen wir eine weitgehende Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- (C)<br />
Annäherung an die Dauer des Betreuungsunterhalts bei desministerin der Justiz:<br />
verheirateten Eltern. Ich denke, dass unsere Familiengerichte<br />
in der Lage sein werden, dies richtig zu entscheiden.<br />
Liebe Kollegin Lambrecht, ich glaube, ich habe eben<br />
deutlich gemacht, dass wir hier in vielen Fällen akademisch<br />
streiten.<br />
Mir ist klar, dass diese Regelung in Mangelfällen<br />
nicht besonders viel bringt, weil es dann auf die Rangfolge<br />
ankommt und die Unterhaltsansprüche zwar länger<br />
bestehen, deren Durchsetzung jedoch an der fehlenden<br />
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners scheitert.<br />
(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />
Genau!)<br />
Ich habe bei der Debatte manchmal das Gefühl gehabt,<br />
dass wir uns hier sehr akademisch über diese Dinge<br />
gestritten haben, die praktisch so nie eintreten werden.<br />
Deswegen habe ich einmal eine ganz praktische Frage<br />
an Sie. Wenn sich ein Mann mit einem Nettoeinkommen<br />
von 2 400 Euro, der verheiratet war und aus dessen Ehe<br />
zwei Kinder hervorgegangen sind, einer neuen Partnerin<br />
zugewandt und mit ihr ein Kind hat, dann sah die Verteilung<br />
bisher wie folgt aus – das geht übrigens aus einer<br />
Tabelle hervor, welche das Bundesministerium der Justiz<br />
veröffentlicht –: Die Exehefrau bekam 668 Euro und die<br />
neue Partnerin 0 Euro. Nach dem angeblichen Kompromiss,<br />
der ausgehandelt wurde, bekommt die Exehefrau<br />
jetzt 7<strong>16</strong> Euro – also knapp 50 Euro mehr – und die neue<br />
Partnerin weiterhin 0 Euro. Können Sie mir erklären, wo<br />
hier die Verbesserung für nicht verheiratete Lebenspartner<br />
liegt, die Kinder erziehen? Sehen Sie darin eine Verbesserung?<br />
(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />
Das finde ich jetzt ein bisschen eng!)<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Das ist nicht akademisch, das sind Zahlen!)<br />
– Frau Deligöz, Sie können gleich ja auch eine Frage<br />
stellen, wenn Sie möchten. Ich freue mich über solche<br />
Zwischenfragen.<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Ich würde gerne erst einmal eine Antwort<br />
hören!)<br />
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:<br />
Ich habe eben gesagt, dass wir hier in aller Regel akademisch<br />
diskutieren. Das gilt auch für die Frage, ob die<br />
nicht verheiratete alleinerziehende Mutter im zweiten<br />
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage<br />
der Kollegin Lambrecht?<br />
Rang wäre. Denn in aller Regel geht es hier um Mangelfälle.<br />
Aber im Fall derjenigen, wo der Unterhaltsverpflichtete<br />
ein deutlich höheres Einkommen hat, als zum<br />
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin<br />
der Justiz:<br />
Natürlich, wenn es uns weiterhilft, Christine.<br />
Beispiel ein Facharbeiter im Durchschnitt verdient – es<br />
soll etwa gut verdienende Beamtinnen und Beamte oder<br />
auch Rechtsanwälte und -anwältinnen geben –, kann bei<br />
einer Verlängerung der Dauer der Unterhaltsleistungen<br />
(Jörg Tauss [SPD]: Fragen von Christine helfen<br />
immer weiter!)<br />
unter dem Strich durchaus etwas übrig bleiben. Von daher<br />
sind wir auf dem richtigen Weg. Um Ihre Frage zu<br />
beantworten: Es kommt sicherlich nicht zu einer Verschlechterung.<br />
(B)<br />
Christine Lambrecht (SPD):<br />
Ich versuche einmal, mit der Praxis zu argumentieren.<br />
Wir haben eben gehört, dass sich der grundsätzliche An-<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:<br />
Die Zahlen klingen aber ganz anders!)<br />
(D)<br />
spruch der nicht verheirateten Frauen zeitlich verlängert. Ich darf nun mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich<br />
Die Frage ist aber natürlich, ob sie in einem entsprechen- setze an der Stelle fort, an der Frau Lambrecht mich unden<br />
Rang landen, das heißt, in der Gruppe, in der sie terbrochen hatte. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die<br />
überhaupt etwas bekommen.<br />
Regelung in Mangelfällen nicht besonders viel bringt,<br />
(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:<br />
So ist es! Dritter Rang und zehn Jahre bringen<br />
nichts!)<br />
weil es auf die Rangfolge ankommt und der Unterhaltsanspruch<br />
zwar länger besteht, deren Durchsetzung jedoch<br />
an der fehlenden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners<br />
scheitert. Diesen Satz hätten Sie noch<br />
Was nützt es ihnen nämlich, wenn sie zwar theoretisch<br />
länger Geld bekommen, praktisch aber nichts erhalten?<br />
abwarten sollen; dann wäre Ihre Frage beantwortet gewesen.<br />
Ich denke, wir gehen einen Schritt in die richtige<br />
Richtung. In den vergangenen Tagen wurde immer wieder<br />
die Frage aufgeworfen, ab wann von Eltern eine<br />
Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.<br />
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie<br />
blamieren Ihre eigene Ministerin!)<br />
Bereits der Regierungsentwurf geht davon aus, dass kein<br />
Elternteil einen Krippenplatz gegen seinen Wunsch nutzen<br />
muss, wenn das Kind unter drei Jahren ist. Das werden<br />
wir ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufnehmen.<br />
Bei älteren Kindern wird neben dem Kindeswohl stets zu<br />
berücksichtigen sein, ob die Betreuung in einer Betreuungseinrichtung<br />
– in einer Kinderkrippe oder in einem<br />
Kindergarten – möglich ist. Ich möchte an dieser Stelle<br />
betonen, dass in Deutschland nach wie vor keine angemessene<br />
Betreuungslandschaft vorhanden ist. Insofern<br />
sind Verbesserungen notwendig.