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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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9298 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

(A) Linke würde sich wünschen, dieser Mindestsatz läge hö- Diese Vereinheitlichungen sind eine notwendige Vo- (C)<br />

her als die von der Koalition beschlossenen 40 Prozent; raussetzung dafür, dass Krankenkassen diese Aufgabe<br />

die 0 Prozent der FDP sind aber definitiv nicht akzepta- zukünftig an eine kassenübergreifende Stelle übertragen<br />

bel und würden das Verfahren ad absurdum führen und können. Diese Chance sollte von den gesetzlichen Kran-<br />

an die Wand fahren.<br />

kenkassen genutzt werden. Dies würde zu weiteren Ver-<br />

Die Praxis, dass die Arbeitgeber sich bei einer Kasse<br />

einfachungen für die Betriebe führen.<br />

zwischen mehreren Tarifen entscheiden können, wurde Nun zu dem Argument, dass durch diese Regelung<br />

vom Bundessozialgericht verboten, von der Koalition in Wirtschaftlichkeitsanreize fehlten und Trittbrettfahrer-<br />

der Gesundheitsdeform zum 1. April wieder legalisiert. verhalten auftreten könne. Ein echtes Trittbrettfahrerver-<br />

Wir lehnen eine solche Rosinenpickerei, die es einigen halten setzt voraus, dass der Output, den die Mitarbeite-<br />

Arbeitgebern ermöglicht, zulasten anderer Arbeitgeber rin bzw. der Mitarbeiter erzielt, geringer wäre als ihr<br />

den eigenen Umlagesatz zu reduzieren, ab und fordern Gehalt plus der Umlage – ein Geschäftsverhalten, das<br />

einen einzigen Umlagesatz für alle Betriebe.<br />

auf Dauer nicht durchzuhalten wäre und ein schnelles<br />

Ende des Unternehmens zur Konsequenz hätte. Es ist<br />

schon fast absurd anzunehmen, dass Arbeitgeber ihre<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lieber krank als<br />

an ihrem Arbeitsplatz sehen würden.<br />

Die FDP führt als ein weiteres Argument gegen das<br />

U1-Verfahren an, dass sich im Einzelfall Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber in Zeiten mit schlechtem Auftragsstand<br />

zusammentun könnten und sich der Arbeitnehmer auf<br />

Kosten der anderen Arbeitgeber krankschreiben lässt.<br />

Dies ist nicht falsch; ein solcher Missbrauch findet vereinzelt<br />

sicherlich statt. Es gibt aber noch eine weitere<br />

Methode, wie Arbeitgeber sich um die Löhne Ihrer Mitarbeiter<br />

drücken können, die, falls der FDP-Antrag erfolgreich<br />

wäre, sicherlich stärker genutzt würde: Ein Arbeitgeber<br />

kann bei wirtschaftlichen Problemen seine<br />

Arbeitnehmer auch entlassen, mit dem Versprechen, sie<br />

in besseren Zeiten wieder einzustellen. Dann würden<br />

aber – nicht wie im U1-Verfahren nur die Arbeitgeber,<br />

sondern auch die Arbeitnehmer die Kosten tragen, und<br />

zwar die Hälfte, über die Arbeitslosenversicherung.<br />

(B)<br />

Dieser Antrag ist keine Initiative gegen unnötige<br />

Bürokratie und unnötige Kosten, wie es die FDP vorgaukelt,<br />

sondern ein Antrag, der die Interessen der größeren<br />

Arbeitgeber gegen die Interessen der kleinen und mittelständischen<br />

Betriebe und gegen die Interessen der dort<br />

beschäftigten Arbeitnehmer durchzusetzen versucht. Die<br />

Fraktion Die Linke, lehnt das Ansinnen der FDP deshalb<br />

ab.<br />

Demgegenüber stehen die positiven Effekte und die<br />

Grundidee des Umlageverfahrens. Kleine Unternehmen<br />

werden davor geschützt, alleine durch die Krankheit von<br />

einem oder mehreren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern<br />

ins wirtschaftliche Aus katapultiert zu werden. Dies ist<br />

Förderung des Klein- und Mittelstandes im besten Sinn.<br />

Denn gerade Kleinstunternehmen, die in derartige Situationen<br />

kommen können, stricken ihre Budgets oft sehr<br />

eng. Kurzfristig würden sie auf notwendige Rücklagen<br />

für solche Fälle verzichten – das hätte im Fall der Fälle<br />

dann extreme Auswirkungen auf sie und ihre Beschäftigten.<br />

Dem gilt es vorzubeugen und die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Umlage beizubehalten.<br />

Beobachten sollten wir in jedem Fall, ob kassenübergreifende<br />

Stellen entstehen. Diskussionswürdig ist, ob<br />

dieser Prozess durch die Einführung der Wahlmöglichkeit<br />

von Betrieben, alle Beschäftigten bei einer Krankenversicherung<br />

zu versichern, beschleunigt werden kann<br />

bzw. soll. Denn dies hätte für die Verwaltung der Umlage<br />

und die Betriebe Synergieeffekte. Damit würden aber<br />

auch die sehr unterschiedlichen Beitragssätze – Beiträge<br />

(D)<br />

Birgit Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich<br />

bin verwundert, dass die FDP mit der Einbringung dieses<br />

Antrags neun Monate nach der Verabschiedung des<br />

Aufwendungsausgleichsgesetzes die faktische Abschaffung<br />

des Umlageverfahrens zur Entgeltfortzahlung im<br />

Krankheitsfalle für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten<br />

fordert. Sowohl in den Ausschussberatungen als<br />

auch im Plenum war Ende 2005 von der FDP keinerlei<br />

Kritik an diesem Verfahren geäußert worden.<br />

zwischen 0,1 Prozent und drei Prozent des rentenversicherungspflichtigen<br />

Einkommens sind mir bekannt – aufgrund<br />

der differierenden Versichertenstruktur nivelliert.<br />

Über Vereinfachungen im Sinne einer zentralen Stelle<br />

können wir diskutieren. Ebenso fordere ich die Krankenkassen<br />

auf, wie vom BDA vorgeschlagen, für einheitliche<br />

Antrags- und Erstattungsformulare sowie deren elektronische<br />

Übermittlung Sorge zu tragen.<br />

Sie begründen die Abschaffung mit dem bürokratischen<br />

und zeitaufwendigen Verfahren. Dabei wurde das<br />

Verfahren deutlich vereinfacht und damit bisherige Bürokratie<br />

abgebaut: Die Ungleichbehandlung von Arbeitern<br />

und Arbeiterinnen und von Angestellten wurde abgeschafft.<br />

Es gelten einheitliche – und nicht jeweils<br />

krankenkassenspezifische – Regelungen im Bereich Erstattungssätze.<br />

Ebenso ist die Frage, welche Unternehmen<br />

sich an dieser Umlage beteiligen, nun einheitlich<br />

geregelt. Unternehmen mit 20 bis 30 Beschäftigten müssen<br />

nicht überprüfen, ob bzw. für welchen Arbeitnehmer<br />

bzw. welche Arbeitnehmerin überhaupt eine Umlage zu<br />

zahlen ist.<br />

Anlage 7<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

Zur Beratung des Antrags: Gesetz zum Ausgleich<br />

behinderungsbedingter Nachteile vorlegen<br />

(Nachteilsausgleichsgesetz – NAG) (Tagesordnungspunkt<br />

18)<br />

Hubert Hüppe (CDU/CSU): Der zur Debatte stehende<br />

Antrag der Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung<br />

dazu auf, ein Nachteilsausgleichgesetz für<br />

Menschen mit Behinderung vorzulegen. Auf den ersten

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