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Plenarprotokoll 16/91 - Deutscher Bundestag

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9202 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode – <strong>91</strong>. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. März 2007<br />

Dr. Axel Troost<br />

(A) Aber es kommt noch schlimmer: Im Internet gilt sondern ein Warnhinweis erfolgen; das hat Brüssel ein- (C)<br />

keine Erkundigungspflicht, keine Angemessenheitsprüdeutig signalisiert. Das ist ein qualitativer Unterschied<br />

fung und keine Warnpflicht. Das ist an sich schon pro- und nach unserer Meinung ein Beispiel dafür, dass es<br />

blematisch. Sie haben diesen Ausnahmetatbestand für sinnvoll gewesen wäre, unseren Änderungsantrag anzu-<br />

das Internet aber so weit gefasst, dass ihn auch ganz nornehmen. Statt einer Eins-zu-eins-Umsetzung haben wir<br />

male Banken faktisch zum Schaden der Kunden nutzen in diesem Fall eine 1-zu-0,9-Umsetzung. Wir hätten uns<br />

können. Ein Ärgernis!<br />

besser an die Vorlage aus Brüssel gehalten.<br />

Obwohl wir dem Gesetzentwurf zustimmen, fordern<br />

wir Sie in unserem Entschließungsantrag auf, nicht stehen<br />

zu bleiben. Es gibt eine Reihe von Punkten, die wir<br />

noch aufgreifen sollten. In bestimmten Fragen konnten<br />

wir im Ausschuss gemeinsames Verständnis herstellen.<br />

Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele<br />

nennen.<br />

Die Verbraucher im Vorfeld zu warnen, ist das eine.<br />

Das andere, aber genauso Wichtige ist, sie im eingetretenen<br />

Schadensfall zu schützen. Es ist sehr unbefriedigend,<br />

dass geschädigte Anleger die Fehler bei der Anlageberatung<br />

nach wie vor selbst beweisen müssen. Man<br />

kann sich vorstellen, dass gerade Kleinanleger damit<br />

überfordert sind. Leider ist es versäumt worden, die Position<br />

der Verbraucher durch eine Beweislastumkehr zu<br />

stärken. Hierbei muss aus unserer Sicht für die Zukunft<br />

Abhilfe geschaffen werden.<br />

Zuletzt – dieser Punkt ist auch sehr wichtig – haben<br />

Sie es unterlassen, die Verjährungsfristen bei fehlerhafter<br />

Beratung zu verlängern. Verbraucher merken aber<br />

häufig erst sehr spät, zum Beispiel wenn sie ihre Altersvorsorge<br />

in Anspruch nehmen wollen, dass sie falsch beraten<br />

worden sind. Hier muss ebenfalls Abhilfe geschaffen<br />

werden. Hier ist aus unserer Sicht eine deutliche<br />

Verlängerung der Verjährungsfristen notwendig.<br />

Das eine Beispiel ist das große Thema Verjährungsfrist.<br />

Eine Reihe von Regelungen, die wir nun bei der<br />

Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie treffen, betrifft die<br />

Frage, wie sich der Anleger, wenn er nicht gut bzw.<br />

falsch beraten wurde, zur Wehr setzen und Schadenersatz<br />

fordern kann. 1998 wurde vor einem anderen<br />

Rechtshintergrund eine Sonderregelung für den Wertpapierbereich<br />

eingeführt, damit die Wertpapierunternehmen<br />

nicht der 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegen.<br />

Da diese aber im Jahr 2001 abgeschafft wurde, wäre nun<br />

im Rahmen der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie<br />

eine gute Gelegenheit gewesen, diese nicht mehr not-<br />

Das Angesprochene ändert nichts daran, dass wir wendige Sondernorm in § 37 a des Wertpapierhandels-<br />

zwar die Grundrichtung unterstützen, weil es sich in der gesetzes zu streichen. Ich hoffe, dass es uns in weiteren<br />

Tat um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes han- Beratungen gelingt, diese Sondernorm abzuschaffen.<br />

(B)<br />

delt, dass wir uns aber in der Abstimmung enthalten<br />

werden, weil die aufgezeigten Mängel aus unserer Sicht<br />

nicht behoben wurden.<br />

Nach unserer Meinung gibt es ganze Regelungsbereiche,<br />

in denen es noch viel zu tun gibt. Der Bereich der<br />

geschlossenen Fonds wurde bereits angesprochen. Das<br />

(D)<br />

Danke schön.<br />

ist der Bereich des Kapitalmarktes, in dem es die meis-<br />

(Beifall bei der LINKEN)<br />

ten Fälle von schlechter Beratung und Betrug gibt und in<br />

dem Unklarheit herrscht. Hier sollten wir unbedingt aktiv<br />

werden. Das gilt auch für den Bereich der Zertifi-<br />

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:<br />

kate, einen Markt, der bei insgesamt geringer Anlage in<br />

Jetzt spricht als Letzter in dieser Debatte der Kollege Fonds und Aktien in den letzten Jahren massiv zuge-<br />

Dr. Gerhard Schick für Bündnis 90/Die Grünen. nommen hat und der extrem intransparent ist, weil die<br />

Standards des Anlegerschutzes noch nicht in gewünschtem<br />

Maße gelten. Diesen Markt sollten wir uns unbedingt<br />

vornehmen. Wir werden Vorschläge dazu vorlegen.<br />

Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN):<br />

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende<br />

Entwurf eines Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes<br />

findet bei uns Grünen überwiegend Zustimmung.<br />

Deswegen stimmen wir ihm zu.<br />

Wir haben in den Ausschussberatungen deutlich gemacht,<br />

dass es zwei, drei kleinere Punkte gibt, die wir<br />

für verbesserungswürdig halten. Ich möchte als Beispiel<br />

die Frage nach den Warnhinweisen ansprechen, die<br />

Kollege Troost gerade gestellt hat. Häufig ist davon die<br />

Rede, dass wir ein Gold Plating machen, dass wir sozusagen<br />

auf europäische Richtlinien noch etwas draufsatteln.<br />

Aber in diesem Fall ist es nach unserer Meinung<br />

umgekehrt. Außen kommt nicht eine goldene Lackschicht<br />

drauf. Vielmehr wird von dem, was die MiFID<br />

vorsieht, etwas abgekratzt.<br />

Wenn beispielsweise subjektiv ungeeignete Anlagewünsche<br />

außerhalb der Anlageberatung geäußert werden,<br />

sollte nicht nur ein Hinweis oder eine Information,<br />

Ein weiteres Beispiel ist die Strombörse. Sie alle<br />

haben sicherlich die Nachrichten mitbekommen. Wir<br />

müssen hier ebenfalls für Transparenz sorgen, wenn das<br />

ein zukunftsfähiger Markt sein soll.<br />

Wir sind der Meinung, alle diese Bereiche, die ihre eigenen<br />

Strukturen haben, nicht im Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz<br />

zu berücksichtigen, sondern sie<br />

gesondert zu regeln.<br />

Wir fordern Sie auf: Lassen Sie uns im Stil der Gemeinsamkeit,<br />

in dem wir über den vorliegenden Gesetzentwurf<br />

beraten haben – herzlichen Dank an alle Berichterstatter<br />

für die Zusammenarbeit –, die noch<br />

offenen Punkte angehen, um in den nächsten Monaten<br />

einen deutlichen Schritt im Interesse der Anlegerinnen<br />

und Anleger voranzukommen.<br />

Danke schön.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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