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Komm Heim - new Sturmer

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218 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Eine weitere Sofortmaßnahme war die größte Büchervernichtungsaktion, die es je<br />

in Deutschland gegeben hatte. Die Siegermächte hatten, fußend auf einem Befehl des<br />

Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland vom 15.09.1945,<br />

wenige Monate später am 13.05.1946, den „Befehl Nr. 4“ des Kontrollrats erlassen,<br />

„die Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen<br />

Charakters betreffend“. Von der deutschen Verwaltung für Volksbildung in der<br />

sowjetischen Besatzungszone wurden in Zusammenarbeit mit der Schriftenprüfstelle<br />

bei der Deutschen Bücherei in Leipzig sogenannte „Listen der auszusondernden<br />

Literatur“ herausgegeben, die auch in den westlichen Besatzungszonen amtlich<br />

verwendet wurden. Insgesamt erschienen nach dieser ersten Liste aus dem Jahre 1946<br />

drei Nachträge mit zusammen 34.645 Buchtiteln bzw. 35.743 zusammen mit den<br />

Zeitschriftentiteln.<br />

In den Listen auszusondernder Literatur sind allerdings nicht nur nationalsozialistische<br />

Werke zu finden oder Werke, die gegenüber der Demokratie im allgemeinen,<br />

der westlichen Demokratien im besonderen oder auch dem <strong>Komm</strong>unismus/Bolschewismus<br />

gegenüber kritisch Position beziehen. So sind z.B. auch Werke<br />

Friedrich NIETZSCHES ebenso aufgeführt, wie solche von Gottfried BENN; man findet<br />

auch die Autoren Ernst JÜNGER, Ernst-Moritz ARNDT, Helmut von MOLTKE,<br />

BISMARCKS „Gedanken und Erinnerungen“ mußten vernichtet werden, aber auch ein<br />

Buch des später so erfolgreichen Verfassers des „Räubers Hotzenplotz“, Ottfried<br />

PREUSSLER, sowie alles über die Olympischen Spiele 1936. Bücher von FRIEDRICH<br />

DEM GROßEN wurden ebenso verboten wie solche von Ulrich von HUTTEN (1511-<br />

1546). Verblüffend ist, daß das im Dritten Reich verboten gewesene Buch „Die<br />

Herrschaft der Minderwertigen“ des HITLER-Gegners Edgar J. JUNG verboten bleibt,<br />

dessen Autor 1934 von Nationalsozialisten ermordet worden war. Man kann sich die<br />

Frage stellen, was wohl in einem Buch über „Die Aufgaben der Gemeindepolitik“ aus<br />

dem Jahre 1919 so Gefährliches für die Alliierten enthalten gewesen sein mag, doch<br />

wundert man sich über nichts mehr, wenn man in der Liste der verbotenen Bücher<br />

sämtliche Ausgaben des „Deutschen Bauernkalenders“ findet, das Buch eines Autors<br />

BELZ „Unter den Tuaregs“, eine „Pferdefibel“, Carl von CLAUSEWITZ „Vom Kriege“<br />

(natürlich!), aber auch Bücher wie „Der Diplom-Volkswirt“, „Der Diplom-Landwirt“<br />

und „Der Diplom-Kaufmann“. Es leuchtet ein, daß ein Werk über die „Gewinnbeteiligung<br />

der Gefolgschaft“ verschwinden mußte, handelte es sich dabei doch um eine<br />

typische NS-Forderung. Was aber war der Grund für das Verbot des Buches „Die<br />

Geschichte der Königsberger Klempnerinnung“? Auch das dichterische Werk des<br />

Arbeiterdichters Heinrich LERSCH mußte dran glauben, wie die Bücher von Artur<br />

MARAUN, die auch während der NS-Herrschaft verboten waren. So erging es auch<br />

den Büchern von MOELLER VAN DEN BRUCK. Sie waren vor 1945 verboten und<br />

blieben es auch nach 1945. Hermann PONGS hatte 1933 ein Buch über „Die Allgemeinbildung<br />

an der Technischen Hochschule“ verfaßt, es wurde verboten wie auch<br />

zehn Titel von Carl SCHMITT – natürlich! Aber auch Ina SEIDEL war auf dem Index,<br />

ebenso wie die 1941 erschienene „Tennisfibel“. Und das Erstaunen nimmt kein Ende:<br />

Die Gedichte Walters von der VOGELWEIDE erschienen den Besatzern so gefährlich,<br />

daß sie vernichtet werden mußten. Pikant, daß man offensichtlich auch von Juden

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