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Komm Heim - new Sturmer

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DER SEELENMORD AM DEUTSCHEN VOLK 705<br />

einigen können, wo die „Shoah“ nun stattgefunden hat. Solange aber Freidenker und<br />

Wissenschaftler vor Gericht gestellt werden, weil sie offen gegenüber der offiziellen<br />

Geschichtsschreibung eine entgegengesetzte Meinung vertreten haben, und alle<br />

Beweisanträge und Beweismittel aufgrund der „Offenkundigkeit des Holocausts“ von<br />

den Gerichten abgelehnt werden, solange ist eins, wenn auch noch nicht offenkundig,<br />

so doch offensichtlich: Nämlich, daß die deutschen Staaten nichts weiter sind als<br />

Organisationen der Fremdherrschaft der Feinde des Deutschen Volkes. Denn es gibt<br />

kein Argument, mit dem es einem freien Volk, insbesondere den „unbescholtenen<br />

Generationen“ verwehrt werden könnte, immer aufs Neue die Frage nach der geschichtlichen<br />

Wahrheit zu stellen. Gesetze, die diese Frage mit schwerer Strafandrohung<br />

unterdrücken, sind Unrecht und nichts anderes als Besatzerwillkür.<br />

Offensichtlich ist weiterhin, daß sich die Gesellschaft bezüglich des Holocausts in<br />

einem Zustand der permanenten Massensuggestion befindet, die insbesondere durch<br />

die ständigen Bewältigungs- und Trauerrituale in Schulen, Politik und Medien geformt<br />

wird. BENDER schreibt dazu:<br />

„Einen noch stärker prägenden Einfluß als das Vorbild von sog. Meinungsführern<br />

haben die oftmals an das Hysterische grenzenden Massensuggestionen. Begünstigend<br />

wirken: feierliche Rituale, 1290 das andauernde Einhämmern gleicher Parolen,<br />

1291 emotional anregende Signale (Denkmähler, Musik, Fahnen, usw.). Zum<br />

anderen ist die Massensuggestion – wie kaum eine andere Erscheinung – geeignet,<br />

zu geradezu extremen Wahrnehmungsverfälschungen zu führen.“ 1292<br />

Mit dieser Massensuggestion greift zudem ein weltweites Verfolgungs- und Diffamierungsklima,<br />

dem jeder ausgesetzt ist, der nicht nur vermeintlich etwas mit<br />

angeblichen NS-Verbrechen zu tun gehabt haben könnte, sondern welches auch gegen<br />

diejenigen gerichtet ist, die in Verdacht stehen, diese angeblichen NS-Verbrechen<br />

auch nur anzuzweifeln. Der als Ersatzreligion zwangsimplementierte Holocaustismus<br />

mit seiner angeblichen Einzigartigkeit führt bei den selbsternannten „Nazi-Jägern“<br />

und den Hütern des antifaschistischen Grundkonsenses in Politik, Medien und damit<br />

in der breiten Bevölkerung zu einer einzigartigen moralischen Verblendung, die die<br />

Regeln des gesunden Menschenverstandes und der rechtsstaatlichen Justiz außer Kraft<br />

gesetzt hat, so daß man bei den entsprechenden Gerichtsverfahren unwillkürlich an<br />

die frühneuzeitliche Inquisition und Hexenprozesse erinnert wird. Alleine schon<br />

hieraus kann der Verdacht abgeleitet werden, daß hinter den erhobenen Anschuldigungen<br />

nicht viel stecken kann, sondern daß das Gegenteil der Beweisbehauptung der<br />

etablierten Holocaust-These wahr ist. Nur so ist letztlich erklärlich, warum unrechtsstaatlichen<br />

Maßnahmen und Gerichtsverfahren, Lug, Trug Täuschung und Massen-<br />

1290 Hier: Vorführung von Holocaust-Filmen, Gedenkreden an besonderen Tagen (Reichskristallnacht,<br />

Wannsee-Konferenz, Befreiung von KLs) und Orten (Gedenkstätte Plötzensee, KL Auschwitz, Babi<br />

Jar), Pilgerfahrten von Schul- und Jugendgruppen in KLs.<br />

1291 Hier: Die immer wiederkehrende Leier der Einzigartigkeit und Unvergeßlichkeit deutscher Verbrechen<br />

in tausenderlei Variationen sowie deren detaillierte Darstellung.<br />

1292 R. Bender, S. Röder, A. Nack: Tatsachenfeststellung vor Gericht, 2 Bände, Beck, München 1981, Band<br />

1, S. 44 f., zit. n. M. Köhler, a.a.O. S. 95 f.

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