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Komm Heim - new Sturmer

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 333<br />

nach einer Verurteilung lediglich als ‚Ultima ratio’, also nur in Ausnahmefällen<br />

angebracht. Schubert setzt statt dessen auf die Betreuung von Tatverdächtigen<br />

und Verurteilten, auf die bessere Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern,<br />

Familien und Vormundschaftsrichtern.<br />

Die Maxime der ‚Ultima ratio’ bedeutet, daß in Berlin eine Verurteilung zu<br />

Haftstrafen auch nach schweren Gewaltdelikten von vornherein nur in der<br />

Hälfte der Fälle möglich ist. Grund: Rund 50 Prozent aller Gewaltdelikte in<br />

Berlin gehen inzwischen auf die Kappe von Jugendlichen und Heranwachsenden.<br />

‚Strafhaft ist für sie die allerschlechteste Form der Resozialisierung’, sagt<br />

Schubert.<br />

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren muß die Justiz entscheiden, ob<br />

der Fall unter das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht fällt. Die Justizsenatorin<br />

erklärt zwar, daß etwa die Hälfte solcher Fälle als Erwachsenenstrafrecht<br />

behandelt werde, über eine Aufschlüsselung nach Art der Straftaten verfüge ihr<br />

Haus allerdings nicht. Nach Informationen der WELT handelt es sich bei den<br />

strittigen Fällen, die schließlich nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden,<br />

fast ausschließlich um Verkehrsdelikte. Überführte Täter bei Körperverletzungen<br />

bis hin zu Tötungsdelikten werden, sofern sie zwischen 18 und 21 Jahren alt<br />

sind, in Berlin nahezu ausschließlich nach Jugendstrafrecht und somit entsprechend<br />

milder bestraft. Haft ist nur ‚Ultima ratio’.“ 590<br />

Was mit den „deutschen Huren“ passiert, wenn trotz Anit-AIDS-Kampagne<br />

„mach’s mit“ kein Kondom benutzen und schwanger werden, drang im Tagesspiegel<br />

ans Licht:<br />

„16-Jähriger mißhandelte schwangere Exfreundin<br />

Mit einem Teilgeständnis der Angeklagten hat der Prozeß gegen zwei Jugendliche<br />

wegen schwerer Mißhandlung einer Hochschwangeren begonnen. Sie sollen das<br />

Mädchen immer wieder in den Bauch getreten haben.<br />

Berlin – Angeklagt vor dem Berliner Landgericht sind der heute 16-jährige Vater<br />

des Kindes und ein 15-jähriger Freund. Den beiden Jugendlichen werden versuchter<br />

Schwangerschaftsabbruch, gefährliche Körperverletzung und Raub vorgeworfen.<br />

Um das ungeborene Kind zu töten, soll der damals 15-jährige Kindesvater<br />

seine im siebten Monat schwangere Ex-Freundin im Dezember vorigen Jahres<br />

auf einen Schulhof gelockt haben. Dort sollen beide Jugendliche abwechselnd<br />

der Schülerin in den Bauch getreten und sie gezwungen haben, von einer drei Meter<br />

hohen Skulptur zu springen.<br />

Durch den Sprung erlitt die Schwangere Platzwunden an Kinn, Nase und Lippe.<br />

Den Ermittlungen nach raubten die Angeklagten danach das Handy des verletzten<br />

Mädchens und flüchteten. Die 15-Jährige konnte sich in eine Turnhalle retten, wo<br />

Gäste einer Weihnachtsfeier Feuerwehr und Polizei alarmierten. Bei einer Notentbindung<br />

brachte die Schülerin eine Tochter zur Welt.“ 591<br />

590 DIE WELT, 16.06.2006: http://www.welt.de/data/2006/05/16/887813.html<br />

591 http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/63564.asp#

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