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Komm Heim - new Sturmer

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 237<br />

Das Befreiungsgesetz war nicht nur gegen den Nationalsozialismus, sondern auch<br />

gegen den sog. „Militarismus“ gerichtet. Daher wurden Frontsoldaten und Frontoffiziere<br />

nicht nur „entnazifiziert“, die Tatsache, daß sie fürs Vaterland gekämpft und<br />

geblutet hatten, wurde als „strafverschärfender Tatbestand“ von den Spruchkammern<br />

gewertet. Offiziere wurden zuerst nicht, später unter erschwerten Umständen, zum<br />

Hochschulstudium zugelassen. Sogar <strong>Heim</strong>kehrer, die 8-10 Jahre in Sibirien verbracht<br />

hatten, wurden nach jahrelanger Gefangenschaft entnazifiziert. KOELLREUTTER<br />

verurteilte diese politische Willkürjustiz, aus der die OMF-BRD geschaffen wurde, in<br />

dem er schrieb: „Dieses System klagen deutsche Juristen an. Sie wollen mit ihm<br />

nichts zu tun haben, sondern reine Finger behalten. Wir behaupten in keiner Weise<br />

vom Irrtum frei zu sein, wir verurteilen die Gewaltherrschaft, wo wir sie finden,<br />

sowohl die Hitlers wie die heutige mit umgekehrtem Vorzeichen. Wir wollen den<br />

Fragen nach der göttlichen, sittlichen und ethischen Fundierung unseres Rechts nicht<br />

ausweichen, darin besteht unser Ethos.“ 425 Weiterhin hob er hervor, sich das Unrecht<br />

gegenüber den Juden im Dritten Reich oder den <strong>Heim</strong>atvertrieben von dem Unrecht<br />

der „Entnazifizierung“ unterscheide. „... der große und gerade rechtlich bedeutsame<br />

Unterschied besteht dabei darin, daß man das bei der Entnazifizierung geschehene<br />

Unrecht unter der Maske des Rechts und Verfassungsstaates geschehen ließ und<br />

duldete. Wenn der Rechtsstaat aber nicht eine bloße Maske bleiben soll, dürfen weder<br />

Rechtswissenschaft noch Rechtsprechung das Problem einfach weiter ignorieren.“ 426<br />

Zum Schluß fordert KOELLREUTTER noch die Entschädigung der Entnazifizierungsopfer.<br />

An dieser Stelle kann man sich vor Augen führen, warum Art. 139 GG „Die zur<br />

‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen<br />

Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht<br />

berührt.“ bis heute noch nicht gestrichen worden ist.<br />

Bisher konnte gezeigt werden, daß die Justiz im westlichen Restdeutschland weniger<br />

der Gerechtigkeit verpflichtet war, als viel mehr zur Vernichtung des politischen<br />

Gegners benutzt wurde. Es ist bekannt, daß im Zugriffsbereich der Roten Armee<br />

Millionenheere politischer Gegner oder auch nur vermeintlicher Gegner in den<br />

sibirischen GULags versenkt worden sind. Kaum bekannt und aus den Geschichtsbüchern<br />

verbannt ist hingegen die Tatsache, daß es auch in Westeuropa zu ganz erheblichen<br />

politischen Säuberungen kam. In seiner antidemokratischen, antiliberalkapitalistischen<br />

Einstellung war Deutschland gar nicht so isoliert oder einzigartig, wie uns<br />

das heute einsuggeriert wird. Es wundert daher nicht, daß es zahlreiche Hilfsfreiwillige<br />

gab und sich mancherorts eine sehr gute, überdurchschnittliche Zusammenarbeit<br />

ergab, zumal wenn antideutsche Propaganda widerlegt und die Menschen für hintergründige<br />

Literatur interessiert werden konnten. Z.B. wurde das sehr lesenswerte Buch<br />

„Der maßlose Kontinent“ von Giselher WIRSING 427 über Roosevelts Kampf um die<br />

Weltherrschaft auch in italienisch, spanisch, französisch und schwedisch herausgegeben.<br />

Bekannt ist auch, daß sich zigtausend Freiwillige aller möglichen europäischen<br />

Völker zum Dienst in der Waffen-SS gemeldet hatten, worunter sich sogar neutrale<br />

425 Ebda. S. 41<br />

426 Ebda. S. 52<br />

427 Giselher Wirsing: Der maßlose Kontinent, Eugen Diedrichs Verlag, Jena 1942

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