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Komm Heim - new Sturmer

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BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN 393<br />

der einzelnen völkischen Kulturbereiche (Kunst, Wissenschaft u.a.) seinen Totalitätsanspruch<br />

entgegen. Der Anspruch auf Totalität ist ihm nicht ein Anspruch auf<br />

die totale Macht des Staates an sich, sondern ein Anspruch auf die Totalität der<br />

Idee, auf die Totalität des Bereiches des polit. Lebens, von dem ein Volk erfüllt ist.<br />

Es gibt keinen Raum im N. für den unpolit. Menschen. Alle Tätigkeit wird im N. in<br />

das polit. Gesamtgeschehen eingeordnet und erhält von dort aus ihren Wert. Aus<br />

dieser neuen Sinngebung heraus, die der N. dem polit. Geschehen gibt, lehnt er<br />

auch den Begriff des Ständestaates in seiner früheren, bes. im Mittelalter gültigen<br />

Auffassung ab. Der nationalsozialist. Ständestaat wird keine Aufsplitterung des<br />

Volkes nach Berufsklassen und Ständen bringen, sondern wird getragen sein vom<br />

Gesichtspunkt der gemeinsamen polit. Verpflichtung, die alles andere überragt.<br />

Daher verneint er auch eine Eigenständigkeit der Wirtschaft und weist ihr eine<br />

dienende Stellung gegenüber dem Volksganzen zu. Darin unterscheidet sich der N.<br />

vom Faschismus, der eine bloße Reform des kapitalistischen Wirtschaftssystems<br />

anstrebt. Wesentlich für die Wirtschaftsauffassung des N. ist zugleich das Bekenntnis<br />

zum Wert der Persönlichkeit, das seinem Sozialismus das Gepräge gibt<br />

und im ‚Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit’ seinen Ausdruck findet. Wichtige<br />

Leitsätze für die Neugestattung des wirtschaftl. Lebens, die der N. aufgestellt<br />

hat, sind weiterhin die Forderung nach dem Recht auf Arbeit für jedermann und<br />

der Grundsatz der Leistung in der Arbeit, mit dessen Verwirklichung eine Neuordnung<br />

der Arbeitsverhältnisse angestrebt wird. Der N. lehnt überall da die Verstaatlichung<br />

eines Betriebes ab, wo dieser auf persönlicher Leistung und Schöpferkraft<br />

beruht. Es ist sein Bestreben, möglichst viele Einzelpersönlichkeiten zu<br />

wirtschaftlicher Selbständigkeit zu bringen und sie vor dem ‚Privat-Sozialismus’<br />

der Konzerne zu bewahren.<br />

Der Totalitätsanspruch des N. wendet sich auch gegen die politisierenden Konfessionen,<br />

gegen den Mißbrauch der Religion zu polit. Zwecken; er weist die Kirchen<br />

auf ihr religiöses Tätigkeitsfeld zurück, in dessen Rahmen er ihnen seinen vollen<br />

Schutz zusichert, wie überhaupt jeder religiösen Überzeugung, die sich auf das<br />

Göttliche gründet. Er hält sich dabei bewußt von dem Streit um Dogmen und Bekenntnisse<br />

fern und Vertritt den Grundsatz von der Freiheit der religiösen Überzeugung<br />

des einzelnen. Im Art. 24 seines Programms bekennt er sich zum positiven<br />

Christentum, ohne sich damit irgendwie auf die Dogmen der bestehenden<br />

christl. Kirchen festzulegen. Die christl. Forderung tätiger Nächstenliebe findet<br />

sich in seinen Bestrebungen zur Linderung der Not und zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit<br />

wieder (Winterhilfswerk, Arbeitsbeschaffungsprogramm).<br />

Die vom N. angestrebte Totalität hat ihre erste und stärkste Verwirklichung auf<br />

polit. Gebiet gefunden. Der nationalsozialist. Staat ist das politisch geformte Volk.<br />

Dabei hält der N. an dem Primat des Volkes vor dem Staat fest; er steht den Ursprung<br />

jeder echten Revolution dort, wo die Staatsgrundsätze den Lebensgesetzen<br />

eines Volkes widersprechen. So hat Adolf Hitler aus der besonderen Art des deutschen<br />

Volkes und aus den Erfahrungen seines Kampfes um das deutsche Schicksal<br />

die Grundlinien für den Aufbau der nationatsozialist. Bewegung und für die neue<br />

polit. Ordnung des von ihm gegründeten ‚Dritten Reichs’ abgeleitet. Die beiden

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