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Komm Heim - new Sturmer

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616 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

und wird sich mit einem wiedererstarkten Deutschland auf einen Kompromiß<br />

einlassen müssen.<br />

‣ Die Schweiz sähe sich als ethnisch gesehen 80% deutscher Staat durch die<br />

deutsche Wiedergeburt inspiriert.<br />

‣ Frankreich müßte offiziell zugeben, was ein Witz über die deutsche Besetzung<br />

während des Zweiten Weltkrieges schon seit Jahrzehnten wußte: „Genießt die<br />

Besetzung, die Befreiung wird fürchterlich werden.” Wenn das Dritte Reich<br />

nicht länger wegen des Holocausts dämonisiert werden kann, könnte sich dann<br />

dazu die Erkenntnis durchsetzen, daß der Menschheit der Zweite Weltkrieg<br />

möglicherweise überhaupt erspart geblieben wäre, wenn sich Frankreich im<br />

Jahre 1939 geweigert hätte, Deutschland den Krieg zu erklären.<br />

‣ Der Anfang des 19. Jahrhunderts gegen den Willen der Bevölkerung geschaffene<br />

Kunststaat Belgien hätte noch größere Probleme, dem Druck der separatistisch<br />

und zugleich auch revisionistisch gesonnen Flamen zu widerstehen.<br />

Da dies für die heutigen Machthaber dieser Länder eine ernstzunehmende Schrekkensvision<br />

darstellt, braucht man sich über diesbezügliche Unterdrückungsmaßnahmen<br />

(Maulkorbgesetze) nicht zu wundern. Die Machtstrukturen sind heute im wesentlichen<br />

übernational, so daß es auch nicht erstaunt, daß die USA, die zwar bisher keine<br />

Strafbestimmungen gegen Revisionisten haben, dennoch alles in ihrer Macht Stehende<br />

tun, um den Revisionismus im Ausland zu unterdrücken. So sandte etwa die FBI-<br />

Nazijägerabteilung OSI im Oktober 1992 einen Bericht über den Revisionismus in<br />

Deutschland aus dem amerikanischen Konsulat in Frankfurt/Main an das Justizministerium<br />

in Washington, von dem eine Kopie Anfang 1993 dem Institute for Historical<br />

Review 937 anonym zugespielt wurde. Dieser Bericht wurde gleichzeitig an die israelische<br />

Botschaft in Bonn, das israelische Konsulat in New York und die jüdische<br />

Freimaurerloge „B’nai B’rith“ nach London gesandt. Der Bericht führt unter Punkt<br />

drei an, daß das Bundeskriminalamt versprochen habe, gegen jeden Strafprozesse<br />

anzustrengen, der revisionistisches Material besitze. 938 Diplomatische Drohungen der<br />

USA bewirkten auch, daß eine für 2001 geplante revisionistische Konferenz im<br />

Libanon verboten wurde.<br />

In Deutschland ist die Zensur von Medien zweigeteilt. Einerseits kann jedes Gericht<br />

die Einziehung, also das Verbot eines Mediums feststellen, andererseits kann die<br />

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Medium „indizieren”,<br />

also verbieten, daß dieses öffentlich angepriesen oder zum Kauf angeboten wird. Zur<br />

Durchsetzung der Zensurmaßnahmen sowie zur Anstrengung von Strafprozessen<br />

finden in der OMF-BRD folgende Paragraphen Anwendung:<br />

§ 86 StGB Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen<br />

Auf § 86a StGB verweisen: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des de-<br />

937 Office of Special Investigations, Department of Justice, Field Report Subject: BKA REP5033<br />

93/Revisionistic Propaganda Continues, 09.10.1992<br />

938 G. Rudolf, a.a.O. S. 511 f.

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